Renovieren ja oder nein

Hallo zusammen,

dieses Thema wurde bestimmt schon oft besprochen, jedoch hab ich nichts passendes gefunden.

Folgende Ist-Situation:

Es handelt sich um eine Genossenschaftswohnung
Es handelt sich um einen Standard - Genossenschaftsmietvertrag.

Wohndauer: 1 Jahr 7 Monate.

In die Wohnung wurde unrenoviert eingezogen. Der Vermieter (V) sicherte mündlich zu, das die Wohnung noch gestrichen wird (dies ist wärend der Mietzeit nie passiert)
M hat Flur, Zimmer 1 + 2 und Küche dann selbst gestrichen (weiss)
Wohnzimmer hat einen rosa Ton an den sich M nicht zu schaffen machen wollte V wollte ja eh die ganze Wohnung streichen lassen.
In der Wohnung lag ein PVC Boden (verklebt), den der Mieter (M) übernehmen MUSSTE (jedoch nicht dafür bezahlen)
Die Decken in der Wohnung waren mit Löchern „überseht“ welche von M zugespachtelt wurden (nicht überstrichen)
Türen und Türrahmen wiesen beschädigungen aus, welche auch im Protokoll festgehalten wurden.

Nun war die Wohnungsabnahme:

V will:

  • Das die gesamte Wohnung (Wände und Decken) gestrichen wird
  • Das sämtliche Türrahmen neu lackiert werden
  • Der PVC Boden entfernt wird und evtl. schäden am original boden
    bezahlt werden
    V hat deutlich gemacht das er viele und gute anwälte hat und wir die G-Anteile (5.500€) erst bekommen wenn wir entweder renoviet haben oder einen Gerichtsstreit verloren haben…

Ich finde das grenzt an Bedrohung! Des weiteren ist eine derartige renovierung nach 1,5 Jahren nicht nötig meiner Meinung nach. Zudem waren so sachen wie Boden schon bei Einzug drinne (weiss ich was der Vormieter da drunter gemacht hat?) Auch das Streichen… die Wohnung wurde unrenoviert übergeben (die Leute davor haben 7 Jahre drinne gewohnt) klar sahen decke usw. nicht mehr toll aus, V war sich aber auch immer im klaren das er nicht länger wie 2 Jahre in der Wohnung wohnen würde.

Kann V einfach die G-Anteile behalten? Hat der V mit so einer Farce eine Chance sein „erträumtes“ Recht zu erhalten? Sollte M sich einen Anwalt nehmen? Sollte M besser renovieren? Sollte M garnichts machen, ausziehen und abwarten ob er am Ende des Geschäftsjahres sein Geld bekommt und dann erst was unternehmen?

Vielen Dank für Infos im Voraus.

lg
destiny

Noch etwas anderes :smile:

Folgender Fall

Vermieter überlässt eine unrenovierte Wohnung.
Mieter zieht ein und bekommt 2 Wochen mietfrei und 2 Eimer Farbe für die komplette Renovierung. Wert ca. 400 Euro

Mieter zieht nach einem Jahr aus.

Kann der Mieter nun dem Vermieter 400€ geben und die Renovierungssache ist erledigt? Ich meine, ja, denn dem Vermieter war die Renovierung bei Einzug ja auch nur 400€ wert?

danke schonmal

Auch ein Hallo,

Folgende Ist-Situation:

Es handelt sich um eine Genossenschaftswohnung
Es handelt sich um einen Standard -
Genossenschaftsmietvertrag.

Wohndauer: 1 Jahr 7 Monate.

In die Wohnung wurde unrenoviert eingezogen. Der Vermieter (V)
sicherte mündlich zu, das die Wohnung noch gestrichen wird
(dies ist wärend der Mietzeit nie passiert)

Mündliche Vereinbarungen haben keine Gültigkeit, oder in diesem MV doch??

M hat Flur, Zimmer 1 + 2 und Küche dann selbst gestrichen
(weiss)
Wohnzimmer hat einen rosa Ton an den sich M nicht zu schaffen
machen wollte V wollte ja eh die ganze Wohnung streichen
lassen.
In der Wohnung lag ein PVC Boden (verklebt), den der Mieter
(M) übernehmen MUSSTE (jedoch nicht dafür bezahlen)
Die Decken in der Wohnung waren mit Löchern „überseht“ welche
von M zugespachtelt wurden (nicht überstrichen)
Türen und Türrahmen wiesen beschädigungen aus, welche auch im
Protokoll festgehalten wurden.

Nun war die Wohnungsabnahme:

V will:

  • Das die gesamte Wohnung (Wände und Decken) gestrichen wird
  • Das sämtliche Türrahmen neu lackiert werden
  • Der PVC Boden entfernt wird und evtl. schäden am original
    boden
    bezahlt werden
    V hat deutlich gemacht das er viele und gute anwälte hat und
    wir die G-Anteile (5.500€) erst bekommen wenn wir entweder
    renoviet haben oder einen Gerichtsstreit verloren haben…

G-Anteile können nicht einfach „verrechnet“ werden , allerhöchstens von Gläubigern gepfändet werden, es sei denn, dass dies ausdrücklich im MV so vereinbart ist.

Ich finde das grenzt an Bedrohung! Des weiteren ist eine
derartige renovierung nach 1,5 Jahren nicht nötig meiner
Meinung nach. Zudem waren so sachen wie Boden schon bei Einzug
drinne (weiss ich was der Vormieter da drunter gemacht hat?)
Auch das Streichen… die Wohnung wurde unrenoviert übergeben
(die Leute davor haben 7 Jahre drinne gewohnt) klar sahen
decke usw. nicht mehr toll aus, V war sich aber auch immer im
klaren das er nicht länger wie 2 Jahre in der Wohnung wohnen
würde.

Kann V einfach die G-Anteile behalten?

Nein, können nur gepfändet werden, es sei denn, im Mietvertrag wurde hierzu speziell etwas ausdrücklich vereinbart.

Hat der V mit so einer

Farce eine Chance sein „erträumtes“ Recht zu erhalten?

Vor Gericht und auf hoher See ist man in „Gottes Hand“, aber der BGH hat zwischenzeitlich höchstrichterlich festgestellt, dass bei vertraglicher Abnutzung eine Revonierungspflicht den Mieter unverhältnismäßig benachteilige.

Sollte

M sich einen Anwalt nehmen?

Ja, der kennt auch vor Ort und vor Gericht die Gegebenheiten.

Sollte M besser renovieren?

Wenn man noch renovieren könnte, so lange man noch Mieter ist, wäre dies eine Möglichkeit, wobei allerdings das Lackieren von Türen etc. bei üblicher wohnlicher Nutzung nicht unter die Renovierungspflicht fallen dürfte.
Sollte

M garnichts machen, ausziehen und abwarten ob er am Ende des
Geschäftsjahres sein Geld bekommt und dann erst was
unternehmen?

VM könnte ein Unternehmen mit der Renovierung beauftragen.

zudem, wenn es sich um Genossenschaftsanteile handelt, dann dürfte m.W. diese nicht automatisch mit dem Ende des Mietverhältnis zur Auszahlung gelangen, sondern müssten gekündigt werden.
Hier sollte man einmal in den „Genossenschaftsvertrag“ schauen.

SChönen Tag noch.

Noch etwas anderes :smile:

Folgender Fall

Vermieter überlässt eine unrenovierte Wohnung.
Mieter zieht ein und bekommt 2 Wochen mietfrei und 2 Eimer
Farbe für die komplette Renovierung. Wert ca. 400 Euro

Mieter zieht nach einem Jahr aus.

Sorry für verspätete Meldung:wink:)

Kann der Mieter nun dem Vermieter 400€ geben und die
Renovierungssache ist erledigt?

Muß denn der Mieter nach 1 Jahr bereits wieder renovieren?

zudem; falls Vermieter mit 400 € einverstanden ist, wäre das auch o.k.

Schönen Tag noch.

Ich meine, ja, denn dem

Vermieter war die Renovierung bei Einzug ja auch nur 400€
wert?

danke schonmal