Wenn man in einer Mietwohnung 5 Jahre+ 3 Monate wohnt und im M.-vertrag steht nur unter: Gebrauch u. Pflege der Mieträume…das alle 3, bzw 5 J. erforderlich sind u. das die Whg. im renovierten Zustand übergeben wurde. Ist eine Renovierung fällig beim Auszug?
Wer kann darauf eine Antwort geben?
amLilly
Hallo amLilly,
das kann man nur beurteilen, wenn der genaue Wortlaut der Renovierungsklausel bekannt ist, da entscheidet nämlich mitunter ein kleines Wörtchen über Gültigkeit oder Ungültigkeit der ganzen Klausel.
florestino
Ich noch mal,
da steht drin: § 14 Gebrauch u. Pflege der Mieträume, Schönheitsreperaturen:
Im allgemeinen werden Schönheitsreperaturen in den Mieträumen- jeweils gerechnet ab Mietbeginn- in folgenden Zeitabständen erforderlich:…
Hat sich der Mieter zur Durchführung der Schönheitsreperaturen verpflichtet, u. beabsichtigt der Vermieter, nach Beendigung des Mietverhältnisses bauliche Veränderungen, inbesondere Modernisierungsmaßnahmen durchzuführen, ist der Mieter zur Zahlung einer angemessenen Entschädigung anstelle der geschuldeten Leistungen verpflichtet.
Hallo amLilly,
die Klausel mit der Renovierung ist gültig, denn die genannten Fristen sind durch den Zusatz ‚im allgemeinen‘ nicht starr, d.h. es kann von ihnen abgewichen werden. Also muss die Wohnung renoviert übergeben werden.
florestino