Renovieren

Was heißt im Mietvertrag: Wohnung muss bei Auszug in frisch geweißtem Zustand übergeben werden? Muss der Mieter nur die Wände neu streichen, oder auch Türen und Fußleisten neu lackieren?
Vielen Dank für Fachkundige Kommentare.

Was heißt im Mietvertrag: Wohnung muss bei Auszug in frisch
geweißtem Zustand übergeben werden? Muss der Mieter nur die
Wände neu streichen, oder auch Türen und Fußleisten neu
lackieren?
Vielen Dank für Fachkundige Kommentare.

Hi,
weißen oder weißeln bezieht sich nur auf Decken und Wände, wobei offen bleibt ob mit Dispersions- oder Leimbinderfarbe. Türen, Fenster und Heizkörper werden lackiert. In Ausschreibungen von Malerarbeiten wird daher fein säuberlich unterschieden nach Leistungen in „Weißen“ bzw. „Lackieren“

Wolfgang D.

Also grundsätzlich müssen ‚‚normale‘‘ Abnützungserscheinungen nicht renvoiert werden. Unter diese Renovierung fallen zum Beispiel leichte Kratzer im Fußboden. Die kann man halt nicht vermeiden wenn man eine Wohnung bewohnt. Auf der anderen Seite müssen gröbere Schäden schon ausgebessert werden. Ich wusste das zuerst auch nicht, aber dann hat mir das ein befreudeter Bauträger aus Wien erklärt. Ich hätte ohne Spaß da komplett draufgezahlt. Vielleicht du ja auch
LG Felix