"Renovierte" Wohnung (ohne tapete) im gleichen Zustand abgeben?

Hallo ich stehe im Streit mit meinen Ehen. Vermieter.

Ich habe eine Wohnung im Vertrag renoviert bekommen habe aber selber tapete angebracht.
Und diese habe ich jetzt beim Auszug komplett abgemacht und er möchte das ich überall tapeziert da im Mietvertrag drin steht ich habe eine renovierte Wohnung mit tapezierten Wänden bekommen was so nicht stimmt.

Was kann ich da jetzt noch tun um nicht die gesamte Wohnung neu tapezieren zu müssen.

Eventuell Bilder die sie unrenoviert zeigt oder eine Rechnung von der tapete?

Danke schon mal

Na klar, besser als mit Fotos geht es ja fast nicht.
Rechnung vom Tapetenkauf ist nicht so eindeutig, aber besser als nichts.

Nur warum hat man es soweit kommen lassen ? Warum hat man unterschrieben „Alles renoviert übernommen“, wenn das gar nicht so stimmte ?
Man hat doch gesehen, ob Wände nur gestrichen oder tapeziert waren und ob das alle Räume betraf. Und vor allem ob das auch so war, das man gleich einziehen konnte, also nicht erst noch viel nachbessern musste, weil unfachmännisch renoviert wurde.
Ob einem die Farbe oder Tapetenmuster gefiel ist ein anderer Punkt.

Und weiterhin sollte man seinen Vertrag mal rechtlich prüfen lassen, ob die Auszugsrenovierung in dem Umfang (oder überhaupt) verlangt werden darf.

MfG
duck313

das ist nicht der punkt.
es geht allein darum, was bezüglich der schönheitsreparaturen etc. im mietvertrag steht. und da kommt es auf den genauen wortlaut und sogar die form (handschriftlich?) an.
lass am besten mal jemand drüberschauen, der was davon versteht. mieterverein z.b… oder auch ein anwalt. kostet ggf. etwas, aber bestimmt weniger als unnötig zu renovieren.

Danke für schnellen antworten.
Das mit den Bildern werde ich ihn am Montag vorhalten bin ich mal gespannt.
War halt damals froh schnell eine passende Wohnung gefunden zu haben da hat mich wohl die Dame die mir alles schön geredet hat wohl etwas vergessen mir genauer zu erklären.

Das ist das Übergabeprotokoll.
es bestätigt nur den Zustand bei Einzug.
Daraus geht nicht hervor, ob und wie man renovieren muss. Das steht im Vertrag unter „Schönheitsreparaturen“.

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