Guten Tag,
Ich ziehe jetzt nach vier Jahren aus meiner Mietwohnung aus. Habe diese zum Einzug komplett(tapeziere, streichen) selbst renoviert. Meine Wände haben gut Farbe(rosa, leichtes grün,gelb, hellblau) bekommen. In meinem Mietvertrag steht die Zuatzvereinbarung „Wohnug ist in renoviertem Zustand zu Übergeben“. Muß ich nun beim Auszug alles weiß streichen oder was genau heißt das für mich? Muß ich gebohrte und genagelte Löcher zu machen? Ihr würdet mir sehr helfen!!!
hallo schnucki (fällt mir doch gleich das lied ein "schnucki, ach schnucki, fahr´n wir nach kentucky…)!
bevor´s der mod löscht: das nächste mal aber sowas von faq 1129 beachten!!!
und: hier im archiv sind unzählige guter beiträge zu finden, wie wohnungen zu übergeben sind, was der vermieter erwarten kann udn darf etc.pp.
ich versuch aber trotzdem mal eine „grenzwertige“ antwort zu geben:
hätten mieter und vermieter solches vereinbart im mietvertrag, wäre es sinnvoller gewesen (für beide parteien), exakt zu beschreiben, was genau denn unter einem „renovierten zustand“ zu verstehen sei.
unter „normalen“ umständen hieße dies:
weiße wände, ob mit oder ohne tapete, käme auf den „vorzustand“ an bzw. auf die vertraglichen regelungen. manche farblichen verschönerungen gehen auch noch durch, wenn sie nicht zu auffällig und großflächig sind (wobei ich bei rosa, lindgrün & friends schon so meine bedenken hätte…)
keine löcher in der wand (diese wären so zu verschließen, daß man die löcher hernach nicht sehen kann), acuh nicht in fliesen und fugen
decke ebenfalls in ordnung (löcher, farbe)
je nach vorzustand der wohnung auch beseitigen von bodenbelägen (entweder „nackter“ boden oder das nachträgliche gelegte laminat auf dem teppichboden)
grds. bedeutet „renovierter zustand“, daß der nachmieter einziehen und darin „leben“ könnte. gebrauchsspuren darf die wohnung gar nicht bzw. nur geringfügig aufweisen.
meine empfehlung: mit dem vermieter sprechen, wie der sich das vorstellt. immerhin hätte ja die mieterin bei einzug die wohnung unrenoviert übernommen, und wenn es dafür keine kompensation (z.b. mittels erlassener miete für x monate) gegeben hätte, dann sollte es da eine regelung geben. „nein“ sagen kann man dann immer noch…
saludos, borito
Hier grassiert ja die FAQ:1129-Seuche!!!
Ein Glück, dass ich nicht in diesem Brett moderiere. Ich käme ja vor lauter Löschen nicht mehr zum Arbeiten!