Hallo,
wie kann es denn sein, dass bei Handwerkerleistungen im privaten Haushalt das Teppichwaschen steuerlich anerkannt wird, während das Polstern eines alten Sofas zur privaten Lebenshaltung zählt.
Dank und Gruß !
Franz
Hallo,
wie kann es denn sein, dass bei Handwerkerleistungen im privaten Haushalt das Teppichwaschen steuerlich anerkannt wird, während das Polstern eines alten Sofas zur privaten Lebenshaltung zählt.
Dank und Gruß !
Franz
dreht es sich um das Veranlagungsjahr 2005 oder 2006?
Hallo,
ich glaube man muss hier unterscheiden zwischen Handwerkerleistungen und haushaltsnahen Diesntleistungen.
Haushaltsnahe Dienstleistungen: Aufgaben im Haushalt, die auch von Haushaltsangehörigen erledigt werden könnten (z.b. Teppich waschen, Wohnung putzten etc.)
Handwerkerleistungen: alle handwerklichen Tätigkeiten für Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen, die in einem inländischen Haushalt des Steuerpflichtigen erbracht werden (z.B. Parkett legen, Bad renovieren etc.)
Teppich reinigen fällt m.E. unter haushaltsnahen Diesntleistungen
Sofa polstern fällt m.E. weder unter haushaltsnahen Diesntleistungen noch unter Handwerkerleistungen
Ciao Günter
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
dreht es sich um das Veranlagungsjahr 2005 oder 2006?
Hallo,
es handelt sich um das Veranlagungsjahr 2006.
Gruß an den Schweden!
Franz
Hier wird unterschieden, wo etwas gemacht wird. Wird das Sofa im Haushalt gepolstert, so ist ein Ansatz möglich. Wird das Sofa aber vom Polsterer mitgenommen und nur fertig wiedergebracht, so ist ein Abzug nicht möglich.
Das alles kann man der folgenden Seite entnehmen:
http://www.ofd.niedersachsen.de/master/C34033980_N95…
BMF-Schreiben und FAQ beachten.