Muß ich nun nach Auszug renovieren, wie es der Vermieter verlangt? Oder sind das normale Abnutzungen die laut AG Kassel nicht beseitigt werden müßen?
Wie ist denn nun die Rechtslage, worauf kann ich mich berufen?
Den Pinsel bereithaltend
Owi.
Guck doch einfach mal in deinen Mietvertrag, da steht das alles drin.
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Hallo,
wie erwähnt: Schau mal in Deinen Mietvertrag. Da steht einerseits drin, bei welcher Mietdauer welche Schönheitsreparaturen zu machen sind. Andererseits steht da drin, wie die Wohnung zu übergeben ist (besenrein, tapeziert und ungestrichen etc.).
Da ist natürlich immer ein gewissen Augenmaß nötig. Wenn im Mietvertrag „besenrein“ steht, heißt das nicht, daß die Tapeten in Fetzen runterhängen können. Genauso wenig heißt das aber auch, daß Fensterrahmen und Heizkörper zu lackieren sind.
Wie vieles im Leben ist das Auslegungssache. Gleich mit Gerichtsurteilen zu wedeln, macht die Sache nicht einfacher. Bei meinem letzten Umzug hat mir die Vermieterin rechtzeitig bescheid gegeben, daß sie das Haus umbauen will und ich bloß nicht anfangen soll, (wie vereinbart) die Wohnung zu tapezieren. Ich kann mir nicht vorstellen, daß das auch so gelaufen wäre, wenn ich gleich meine Ansprüche in den Raum gestellt hätte.
Gruß
Christian