mal angenommen, in einem Haus wird der Schornstein saniert und im Rahmen dieser Arbeiten muss in der Wohnung in der man wohnt, sowohl in der Küche als auch im Flur der Schornstein aufgestemmt werden. Der Schornstein wird wieder ordnungsgemäß verschlossen aber die Stellen an der der Aufbruch erfolgte, nicht mit neuer Tapete oder Farbe versehen. Der Vermieter hätte sich auch nicht weiter darum gekümmert.
Weiterhin angenommen man selbst macht sich nicht aus diesem Zustand und kann weiterhin gut damit leben.
Wie sieht es beim Auszug aus der Wohnung aus…?
Muss hier von seiten des Mieters dennoch eine Revovierung der Stellen erfolgen obwohl diese weder von ihm verursacht, noch verlangt wurden oder ist das Sache des Vermieters.
Muss hier von seiten des Mieters dennoch eine Revovierung der
Stellen erfolgen obwohl diese weder von ihm verursacht, noch
verlangt wurden oder ist das Sache des Vermieters.
Es gilt das Verursacherprinzip. Du hast ja nichts dazu beigetragen,
dass ein Zustand entstanden ist, der nicht ordnungsgemäß ist. Also
mach Dir mal keine Gedanken, Du bist natürlich nicht verpflichtet,
das auf Deine Kosten wieder zu richten. Weder jetzt noch in Zukunft.
Weiss den der VM von dem Zustand? Vielleicht spricht man ihn mal
drauf an und bittet höflich darum, dass mal jemand kommt und das
Ganze wieder richtet. Falls es Dich wirklich nicht stört, kannst Du
natürlich auch bis zum Auszug warten, aber irgendwie habe ich so dass
Gefühl, dass es dann Palaver geben könnte. Für den Fall: jetzt ein
Gedächtnisprotokoll anfertigen (wer, wann, von welcher Fa.) und die
Sache auf Dich zukommen lassen.
Zusatz
Damit du spätere Streitigkeiten entgehst, solltest du Fotos von dem bestehenden Zustand machen und Zeugen sichern.
Darüberhinaus solltest du den Vermieter unbedingt informieren.
Somit ist ein stressfreier Auszug eher garantiert.
mal angenommen, in einem Haus wird der Schornstein saniert und
im Rahmen dieser Arbeiten muss in der Wohnung in der man
wohnt, sowohl in der Küche als auch im Flur der Schornstein
aufgestemmt werden. Der Schornstein wird wieder ordnungsgemäß
verschlossen aber die Stellen an der der Aufbruch erfolgte,
nicht mit neuer Tapete oder Farbe versehen. Der Vermieter
hätte sich auch nicht weiter darum gekümmert.
Weiterhin angenommen man selbst macht sich nicht aus diesem
Zustand und kann weiterhin gut damit leben.
Wie sieht es beim Auszug aus der Wohnung aus…?
Muss hier von seiten des Mieters dennoch eine Revovierung der
Stellen erfolgen obwohl diese weder von ihm verursacht, noch
verlangt wurden oder ist das Sache des Vermieters.
Wenn Du zur Renovierung verpflichtet bist MUSST Du diese Stellen mit renovieren aussparen ist nicht.
Aber dein Vermieter schuldet Dir die Renovierung JETZT. Freiwilligen Rechtsverzicht darfst Du üben - macht der das auch mit Dir, wenn Du Beispielsweise Schlussrenovieren musst und diese Stellen belässt wie sie sind?