ein Mieter wohnt im DG. Das Treppenhaus wird ab dem 1. OG nur von ihm genutzt. Muss er bei Auszug das Treppenhaus streichen lassen?
ein Mieter hat einen Balkon mit gemauerter Brüstung. Auf dieser weiß gestrichenen Wand wächst Moos. Muss der Mieter bei Auszug den Witterungsbedingten Moosbewuchs entfernen oder gehört das zur Fassade?
ein Mieter wohnt im DG. Das Treppenhaus wird ab dem 1. OG nur
von ihm genutzt. Muss er bei Auszug das Treppenhaus streichen
lassen?
Nicht nur das, sondern auch das Dach neu decken.
im Ernst
Das was gemietet, das muss man auch wieder zurückgeben, also auch ggf. streichen.
ein Mieter hat einen Balkon mit gemauerter Brüstung. Auf
dieser weiß gestrichenen Wand wächst Moos. Muss der Mieter bei
Auszug den Witterungsbedingten Moosbewuchs entfernen oder
gehört das zur Fassade?
also auf der Innenseite würde ich JA sagen auf der Aussenseite …