Renovierung bei 11 Monate Mietzeit?

Am 01.08.2005 wurde eine vollständig renovierte Wohnung angemietet, diese wurde nach 11 Monaten zum 30.06.2006 fristgerecht gekündigt. Der Vermieter möchte nun eine Malerfirma beauftragen die Wohnung neu zu streichen. Der Mieter soll sich lt. Vermieter anteilsmäßig dran beteiligen und werweißt dabei auf den Mietvertrag, da steht:
„Endet das Mietverhältniss, so ist der Mieter verpflichtet … folgende Maßgabe zu zahlen: Liegen die Schönheitsreparaturen länger als 1 Jahr zurück 25 % … länger als 2 Jahre 40% usw.“. Der Mietvertrag bestand aber nur 11 Monate, also weniger als 1 Jahr, davon ist im Mietvertrag nicht geregelt. Wie kann der Mieter sich richtig verhalten, muss er sich beteiligen oder nicht ?

Hallo,

nach dieser kurzen Mietdauer besteht keine Verpflichtung des Mieters, sich anteilsmässig an den Kosten zu beteiligen.

Nach einer aktuellen Entscheidung des LG Kiel wurde die Quotenhaftung bei Schönheitsreparaturen sogar ganz gekippt (27.04.2006, Az.: 1 S 263/05 - Revision wurde zugelassen).

Gruss
BM

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Gibt es ein Urteil bzw. einen Paragraphen der besagt das der Mieter bei einer Mietzeit unter 1 Jahr keine Renovierungsarbeiten durchführen braucht ? Der Mieter braucht also keine Wände bzw. Decken zu streichen bei einer Mietzeit von 11 Monaten ?

Diese Klausel ist nichtig nach einem sehr aktuellen Urteil, denn es benachteiligt den Mieter und verpflichtet ihn dadurch zu einer immer akurat geweißten Wohnung.
Außerdem hat der Vermieter nicht das Recht, direkt eine Firma zu beauftragen. Der Mieter kann dies selbst erledigen. Macht der Vermieter dies trotzdem, ohne dem Mieter die Gelegenheit zum Selbst streichen zu geben, bleibt er eh auf seinen Kosten sitzen.