Hallo,
Ist ein Mieter verpflichtet seine Wohnung zu renovieren, wenn
er diese bei Einzug auch unrenoviert übernommen hat?
Übernimmt ein Mieter eine unrenovierte Wohnung und sind Fristen im Mietvertrag geregelt - zum Auszug keine Bedingung eingefügt, die ggfls. die gesamate Vereinbarung unwirksam macht - hat der Mieter bei der Fristenregelung die Kosten entsprechende der vereinbarten prozentualen Beträeg zu leisten. Er kann sich jedoch auf diese Quote nicht berufen, wenn er ohne Zustimmung des Vermieters Wände und Decken farbig gestrichen hat. Es ist dem Durschnittsbürger nicht zumutbar, eine Wohnung anzunehmen, die erheblich vom üblichen Frabton von Wohnungen abweicht.
Im
konkreten Fall wird die Farbwahl der Wände (rot, violett,
grün, blau und orange in den verschiedenen Räumen) vom
Vermieter bemängelt mit der Begründung, er könne so keinen
Nachmieter für die Wohnung finden, der Mieter hätte somit die
Pflicht die Wohnung in einen „ordnungsgemäßen“ Zustand zu
versetzen.
Persönliche Meinung. Ich würde diese Wohnung auch nicht annehmen. Und vor allem, hier wird es nicht einmal möglich sein, durch Farbüberstrich den Mangel zu beseitigen. Hier müssen wohl alle Tapeten runter. Die Farbe schimmert in kürzester Zeit durch. Soweit die persönliche Meinung.
Grundsätzlich ist ein Mieter verpflichtet die Wohnung in neutraler Farbe weiss bis leicht cremigfarben zu übergeben. Letztlich kommt es jedoch stets darauf an, was im Mietvertrag vereinbart ist. Hat z.B. ein Mieter die Wohnung in dem farbigen Zustand vom Vermieter ( nicht vom Vormieter ) übernommen, kann der Vermieter bei Auszug natürlich nicht verlangen, dass nun geweisst werden muss. Hat aber der Vermieter mit dem neuen Mieter vereinbart, dass der Mieter die Schönheitsreparaturen übernimmt, muss der Mieter sich an den von den Gerichten aufgestellten Grundsätzen messen lassen. Und da sind nun mal bunte Wohnungen nicht akzeptiert.
Jedoch kann der Vermieter mit dem Mieter im Rahmen der Fristen, wie einzelne Räume zu renovieren sind vereinbaren, dass bei einem vorzeitigen Auszug ( wenn also eine der vereinbarten Fristen nicht erreicht wird ) der Mieter die anteiligen Kosten prozentual zu tragen hat.
Im Mietvertrag existiert kein Passus, der zu einer Renovierung
beim Auszug verpflichtet, eine mündlich getroffene
Vereinbarung zwischen Vermieter und Mieter (bei Abschluss des
Mietvertrages) besagt zudem, dass die Wohnung unrenoviert
übernommen und somit auch wiederrum unrenoviert übergeben
wird.
was des Beweises bedarf, was besprochen wurde
Ist der Mieter aufgrund der ungewöhnlichen (ein Gerichtsurteil
bezeichnete diese Farben mal als exzentrisch) Farbgestaltung
der Räume verpflichtet, trotz nicht existierender
Vereinbarung, die Wohnung „ordnungsgemäß“, also z.B. weiß zu
streichen, bevor er sie verlässt, oder ist es in so einem Fall
Sache des Vermieters, die Wohnung in einen solchen Zustand zu
bringen?
Vielleicht nützlich ist noch der Hinweis, dass das
Mietverhältnis nur 12 Monate dauerte!
Die Dauer des Mietverhältnisses spielt dann keine Rolle, wenn der Mieter Farben verwendet, die nicht dem üblichen Geschmack des Durchschnittsbürgers in einer Wohnung entsprechen.
Gruss Günter