Renovierung bei Auszug

Folgendes: Ich habe meine Mietwohnung unrenoviert übernommen und die komplette Renovierungdamals selbst gemacht. Der Vermieter hat mir dafür 1 Monatsmiete erlassen und einen Zuschuss zu den Renovierungskosten gezahlt. Muss ich jetzt, 2 Jahre später, beim Auszug die Wohnung wieder renoviert übergeben oder kann ich alles so lassen (Farbige Wände teilweise nicht tapeziert)?
Habe einen klassischen Mietvertrag der die wohl üblichen Renovierungklauseln enthält …
Für Hilfe dankt, Corinna

Habe einen klassischen Mietvertrag der die wohl üblichen
Renovierungklauseln enthält …

Dann wirst Du wohl renovieren müssen, oder einen Nachmieter finden, der die Wohnung so nimmt, wie sie ist. Eine Gegenleistung für Deine Erst-Renovierung hast Du vom Vermieter ja erhalten.

Hallo, diese Renovierungsklauseln sind aber sehr wichtig!

Wenn dort steht „besenrein übergeben“, dann musst du nicht renovieren…

kannst du das besser besschreiben? Auszüge nennen? Manches hört sich schlimmer an, als es in der Auslegung ist…

lg, birgit

Ich hab den genauen Wortlaut jetzt gerade nicht parat aber es sind schon die üblichen Schönheitsreparaturen angegeben. Nach 3 Jahren Streichen usw…
Ich habe allerdings mal ein Urteil gesehen dass man eine Wohnung immer nur 1x renovieren muss, endweder beim Einzug oder beim Auszug??
Ich bin nur unsicher ob ich Depp das mit meiner Unterschrift auf dem Mietvertrag zunichte gemacht habe

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