Renovierung bei Auszug

Hallo Allerseits!

Stellt euch mal vor, es gäbe so einen oder ähnlichen Fall! Da wäre vielleicht jemand der schon sechs Jahre in einem 27 qm Appartement wohnt. Er hätte vielleicht bei Einzug 2001 die Wohnung komplett auf eigene Kosten renoviert, Laminat reingelegt. Die Tapete wäre auffällig mit kleinen Sternen strukturiert (die Nachts leuchten!). Wahrscheinlich ist die Eingangstür mit einem Fantasie-Motiv geschmückt (durch diese Tür kommt man nach Fantasia-Land!). Die Türrahmen könnten gelb gestrichen sein. Alles könnte noch sehr hübsch aussehen! In Zeiten des Wandels kann ein Ortswechsel unabdingbar sein! Wie es sich dann machmal zuträgt, sind Vermieter und Mieter nicht einer Meinung! Der Vermieter könnte nun von seinem Mieter erwarten, dass der alle Tapeten runterreißt, die Tür und die Rahmen streicht!
Ist ziemlich dumm von ihm, denn ohne den Zugang nach Fantasia-Land, geht auch der *Mietmichzauber* verloren. Diese Geschichte ist natürlich erfunden, denn es gibt keine Türen nach Fantasia-Land - nicht wahr?

Viele Grüße
und einen schönen Tag wünscht Euch
Eveline

Diese
Geschichte ist natürlich erfunden, denn es gibt keine Türen
nach Fantasia-Land - nicht wahr?

Nein, nicht dass ich wüsste.
Aber was hat das mit Mietrecht zu tun?

Gruß,
-Efchen

Hallo,

es kann ja sein, dass ein Mieter in der Phantasiewelt leben will. Doch es gibt eben auch Mieter, die ziehen die Realität des Lebens vor. Die Wohnung ist neu zu streichen, notfalls sogar zu tapezieren, wenn sich die leuchtenden Sternchen nicht entfernen lassen und die Türzargen sind auch zu streichen.

Gruss Günter

Stellt euch mal vor, es gäbe so einen oder ähnlichen Fall! Da
wäre vielleicht jemand der schon sechs Jahre in einem 27 qm
Appartement wohnt. Er hätte vielleicht bei Einzug 2001 die
Wohnung komplett auf eigene Kosten renoviert, Laminat
reingelegt. Die Tapete wäre auffällig mit kleinen Sternen
strukturiert (die Nachts leuchten!). Wahrscheinlich ist die
Eingangstür mit einem Fantasie-Motiv geschmückt (durch diese
Tür kommt man nach Fantasia-Land!). Die Türrahmen könnten gelb
gestrichen sein. Alles könnte noch sehr hübsch aussehen! In
Zeiten des Wandels kann ein Ortswechsel unabdingbar sein! Wie
es sich dann machmal zuträgt, sind Vermieter und Mieter nicht
einer Meinung! Der Vermieter könnte nun von seinem Mieter
erwarten, dass der alle Tapeten runterreißt, die Tür und die
Rahmen streicht!
Ist ziemlich dumm von ihm, denn ohne den Zugang nach
Fantasia-Land, geht auch der *Mietmichzauber* verloren. Diese
Geschichte ist natürlich erfunden, denn es gibt keine Türen
nach Fantasia-Land - nicht wahr?

Viele Grüße
und einen schönen Tag wünscht Euch
Eveline

es kann ja sein, dass ein Mieter in der Phantasiewelt leben
will. Doch es gibt eben auch Mieter, die ziehen die Realität
des Lebens vor. Die Wohnung ist neu zu streichen, notfalls
sogar zu tapezieren, wenn sich die leuchtenden Sternchen nicht
entfernen lassen und die Türzargen sind auch zu streichen.

Hallo,

ohne den Inhalt des Mietvertrages zu kennen eine solche Aussage zu treffen, halte ich für mehr als gewagt. Es dürfte sich eher um Spekulation handeln.

Gruß

S.J.

es kann ja sein, dass ein Mieter in der Phantasiewelt leben
will. Doch es gibt eben auch Mieter, die ziehen die Realität
des Lebens vor. Die Wohnung ist neu zu streichen, notfalls
sogar zu tapezieren, wenn sich die leuchtenden Sternchen nicht
entfernen lassen und die Türzargen sind auch zu streichen.

Hallo,

ohne den Inhalt des Mietvertrages zu kennen eine solche
Aussage zu treffen, halte ich für mehr als gewagt. Es dürfte
sich eher um Spekulation handeln.

Halloo,

hier muss man den Mietvertrag nicht kennen, um jemand zu erklären, dass diese Malerarbeiten der VM nicht kzeptieren muss und auch nicht wird. Dies geht im Übrigen schon ansatzweise aus der Fragestellung hervor. Ich empfehle hierzu einfach einmal die gängige Rechtsprechung zu beachten.

Gruss Günter

Hallo,

wozu macht man denn Verträge, wenn deiner Meinung nach sowieso alles die Rechtssprechung regelt?

Und wenn im Vertrag nichts zu Schönheitsreparaturen und Renovierung steht? Oder die von BGH gekippten starren Renovierungsfristen? Oder, oder, oder?

Alles unwichtig?

Ich empfehle einfach mal das deutsche Rechtssystem zu studieren.

Gruß

S.J.

Halloo,

hier muss man den Mietvertrag nicht kennen, um jemand zu
erklären, dass diese Malerarbeiten der VM nicht kzeptieren
muss und auch nicht wird. Dies geht im Übrigen schon
ansatzweise aus der Fragestellung hervor. Ich empfehle hierzu
einfach einmal die gängige Rechtsprechung zu beachten.

Gruss Günter

Hallo,

Hallo,

ich verstehe ja Deinen Einwand. Deinen Hinweis auf das Deutsche Rhctssystem habe ich auch verstanden. Allerdings habe ich in der Praxis, also nicht nur hier im Forum, Auskünfte zu erteilen und bin sogar haftbar wenn ich falche Auskünfte gebe.

Zu den Schönheitsreparaturen gibt es aber mehr als 12 Urteile, die sich immer wieder mit denselben Fragen aus unterschiedlichen Gesichtspunkten befassen.

Und wenn ein Vertrag geschlossen wird, allerdings wird dann, wenn es zur Auslegung Fragen gibt, notfalls die vorab besprochenen Fakten in einem Urteil eingebunden, auch wenn nach dem Text des Vertrages etwas anderes hineindefiniert werden könnte. Ein Vertrag soll den Willen der Vertragsnehmer darstellen. Dazu gehörden auch mündliche Absprachen, auch wenn diese schriftlich dann nicht exakt aufgeführt sind.

Das Rechtssystem ist etwas komlizierter als nur durch Zitierung eines Urteils dargestellt werden kann.

Man muss alle Urteile beachten, denn gerade bei der unwirksamen Renovierungsklausel hat der BGH auch entschieden, dass der VM vom Mieter eine Erhöhung der Miete, in Höhe der zu erwartenden Kosten für Schönheitsreparaturen verlangen kann, auch über der Ortsüblichkeit verlangen kann, wenn der Mieter auf der Unwirksamkeit der Klausel besteht.

Gruss Günter

wozu macht man denn Verträge, wenn deiner Meinung nach sowieso
alles die Rechtssprechung regelt?

Und wenn im Vertrag nichts zu Schönheitsreparaturen und
Renovierung steht? Oder die von BGH gekippten starren
Renovierungsfristen? Oder, oder, oder?

Alles unwichtig?

Ich empfehle einfach mal das deutsche Rechtssystem zu
studieren.

Gruß

S.J.

Halloo,

hier muss man den Mietvertrag nicht kennen, um jemand zu
erklären, dass diese Malerarbeiten der VM nicht kzeptieren
muss und auch nicht wird. Dies geht im Übrigen schon
ansatzweise aus der Fragestellung hervor. Ich empfehle hierzu
einfach einmal die gängige Rechtsprechung zu beachten.

Gruss Günter