Renovierung bei Auszug?

Guten Tag,

wenn man mit noch mit 2 Mitbewoherinnen in einer Wg wohnt und die die Wohung fristgerecht zum 1.12.09 gekündigt hat, muss man die Wohung im nachfolgenden Fall renoviert übergeben?
Bei dem Einzug (andere Konstellation) im Mai 2007 hat man eine renovierte Wohung übernommen. In dem Mietvertrag steht: „Der Vermieter übergibt die Mieträume in folgendem mit dem Mieter vereinbarten Zustand: renoviert, da Folgemietvertrag nach Auszug von Frau… und Einzug von Frau…, die Renovierungsverpflichtung.“ Außerdem steht im Vertrag, dass der Mieter während des Mietverhältnisses Schönheitsreperaturen auf eigene Kosten vornehmen muss. Im Allgemeinen sind folgende Fristen vereinbart: in Küche, Bad und Duschräumen alle 3 Jahre; in Wohn- und Schalfräumen, Fluren, Dielen und Toiletten álle 5 Jahre; in sonstigen (Neben-)räumen alle 7 Jahre.

Nun wohnen sie noch keine 3 Jahre in der Wohung und haben bis jetzt keine Schönheitsreperaturen vorgenommen. Allerdings haben sie 2 Wände farbig gestrichen.

Ich freue mich sehr über Ihre Urteile in diesem Fall.

Viele Grüße!

http://www.internetratgeber-recht.de/MietrechtAllgem…

http://www.welt.de/wirtschaft/article1178768/Mieter_…

Kann man alles da nachlesen.
Ausser einer Beseitigung d. farbig gestrichenen Wände in eine neutrale Farbe, scheint für d. Mieter keine Renovierungspflicht zu bestehen.
Allerdings wird für keinen VM nachvollziehbar sein, dass Mieter freudestrahlend in eine renovierte Wohnung einziehen um diese dann, nach Gerichtsurteilen suchend, unrenoviert verlassen zu können.
MfG ramses90