Renovierung bei Auszug

Hallo!

Zwei Fragen zum Thema Schönheitsreparaturen/Renovierung nach Auszug:

  1. Nach 3 Jahren ziehe ich aus einer Wohnung aus. Soweit mir bekannt, müsste ich in den Wohnräumen streichen. Ich habe mich mit dem Nachmieter geeinigt, dass dieser das für mich übernimmt und dafür im Gegenzug etwas von mir bekommt. Das macht ja Sinn, denn er will keine weissen Wände und somit wird nicht NOCH einmal übergestrichen. Ich habe eine schriftliche Einwilligung des Nachmieters über den Sachverhalt. Kann der Vermieter das ablehnen?

  2. Einer Bekannten ist folgendes passiert: sie ist aus ihrer Wohnung ausgezogen und hätte ebenfalls die Wohnräume streichen müssen. Die Wohnung soll aber grundrenoviert/umgebaut werden, weshalb der Vermieter darauf bestand, dass ein bestimmter Malermeister beauftragt wird. Meine Bekannte soll nun dafür zahlen, obwohl sie das Anstreichen selbst machen wollte. Der Vermieter hat die Kaution einbehalten und verlangt zusätzlich eine Zahlung von EUR 500 um den Maler zu bezahlen. Das kann doch nicht rechtens sein, oder?

Für Eure Hilfe danke ich im Voraus,

Myriam

Hallo Miriam,

  1. Nach 3 Jahren ziehe ich aus einer Wohnung aus. Soweit mir
    bekannt, müsste ich in den Wohnräumen streichen. Ich habe mich
    mit dem Nachmieter geeinigt, dass dieser das für mich
    übernimmt und dafür im Gegenzug etwas von mir bekommt. Das
    macht ja Sinn, denn er will keine weissen Wände und somit wird
    nicht NOCH einmal übergestrichen. Ich habe eine schriftliche
    Einwilligung des Nachmieters über den Sachverhalt. Kann der
    Vermieter das ablehnen?

Die Vereinbarung ist gegenüber dem Vermieter null und nichtig. Ihr benötigt Beide die Zustimmung des Vermieters zu dieser Vorgehensweise. Vor allem aber, Du benötigst die Zustimmung. Nach drei jahren sind alle Nassräume (Küche,Bad WC) zu renovieren, andere Räume nur, wenn ohne Erlaubnis die Wände farbig gestrichen wurden. Kaputte Tapete sind Schäden. Und Renovierungsarbeiten musst Du durchführen, wenn Du in eine renovierte Wohnung eingezogen bist. Hast Du selbst bei Einzug renoviert, ist es wiederum anders.

Prüfe einmal im Mietvertrag nach, ob Du bei Auszug die anteiligen Kosten auch für die übrigen Räume prozentual tragen musst.

  1. Einer Bekannten ist folgendes passiert: sie ist aus ihrer
    Wohnung ausgezogen und hätte ebenfalls die Wohnräume streichen
    müssen. Die Wohnung soll aber grundrenoviert/umgebaut werden,
    weshalb der Vermieter darauf bestand, dass ein bestimmter
    Malermeister beauftragt wird. Meine Bekannte soll nun dafür
    zahlen, obwohl sie das Anstreichen selbst machen wollte. Der
    Vermieter hat die Kaution einbehalten und verlangt zusätzlich
    eine Zahlung von EUR 500 um den Maler zu bezahlen. Das kann
    doch nicht rechtens sein, oder?

Kann man so nicht beantworten. Hat Deine Bekannte dann dem Vermieter zugestimmt, dass ein Handwerker die Arbeit machen soll. Wenn ja, dann stellst sich die Frage, ob alle Leistungen in der Rechnung überhaupt als Schönheitsreparaturen erforderlich sidn oder aber, ob Deine Bekannte überhaupt zu den erledigten Leistungen verpflichtet war.

Auf jeden Fall im Moment nicht zahlen. Die Malerrechnung verlangen. Und Zutritt in die Mietwohnung verlangen, ob die Malerarbeiten überhaupt vorgenommen wurden. Weigert sich der Vermieter, die Rechnung in Kopie zu überlassen oder dass Deiner Bekannten der Zutritt zur Wohnung verweigert wird, wenn sie die zu zahlenden Leistungen prüfen will, den Vermieter auffordern, die Kaution in voller Höhe zu erstatten, da seine Weigerung den Verdacht aufkommen lässt, dass die Rechnung fingiert ist.

Gruss Günter

Hallo Myriam,

  1. Nach 3 Jahren ziehe ich aus einer Wohnung aus. Soweit mir
    bekannt, müsste ich in den Wohnräumen streichen. Ich habe mich
    mit dem Nachmieter geeinigt, dass dieser das für mich
    übernimmt und dafür im Gegenzug etwas von mir bekommt. Das
    macht ja Sinn, denn er will keine weissen Wände und somit wird
    nicht NOCH einmal übergestrichen. Ich habe eine schriftliche
    Einwilligung des Nachmieters über den Sachverhalt. Kann der
    Vermieter das ablehnen?

Da es wirklich keinen Sinn macht, wenn die Wohnung innerhalb einer Woche zweimal gestrichen wird und zudem die schriftliche Einwilligung des Nachmieters vorliegt (in der hoffentlich auch steht, dass er bei Auszug den vom Vermieter gewünschten Zustand herstellt), entsteht dem Vermieter durch dein Nichtstreichen ja kein Nachteil. Ablehnung wäre daher Quatsch.

  1. Einer Bekannten ist folgendes passiert: sie ist aus ihrer
    Wohnung ausgezogen und hätte ebenfalls die Wohnräume streichen
    müssen. Die Wohnung soll aber grundrenoviert/umgebaut werden,
    weshalb der Vermieter darauf bestand, dass ein bestimmter
    Malermeister beauftragt wird. Meine Bekannte soll nun dafür
    zahlen, obwohl sie das Anstreichen selbst machen wollte. Der
    Vermieter hat die Kaution einbehalten und verlangt zusätzlich
    eine Zahlung von EUR 500 um den Maler zu bezahlen. Das kann
    doch nicht rechtens sein, oder?

Der Vermieter hat (sofern vertraglich vereinbart) das Recht, vom Mieter eine „schönheitsreparierte“ Wohnung bei Auszug zu verlangen. Diese Arbeiten müssen „fachgerecht ausgeführt“ sein, was nicht zwingend heisst, dass ein Malermeister das macht.
In diesem Fall soll eine Grundrenovierung stattfinden. Daher würde ich sagen, dass hier sogar das selbstausgeführte Streichen zu viel verlangt ist. Zumindest dann, wenn die selben Stellen auch von der Grundrenovierung betroffen sind. Ich würde ihm was husten und meine Kaution komplett zurückverlangen.

Schönes Wochenende
Nils