Renovierung bei Auszug

Hallo,

ich habe mal eine allgemeine Frage:

In einem Mietvertrag steht, dass „eine Einzugsrenovierung als empfohlen und als vereinbart gilt“ und in einem weiteren Paragraphen steht, dass die Wohnung „besenrein“ zu übergeben ist und der Mieter

In _Formular_mietverträgen sind Vereinbarungen zur Schönheitsreparaturen unwirksam, wenn sie durch die Nutzung nicht fällig sind. Nach weniger als 2 Jahren üblichen Gebrauchs würde ich das annehmen.

In einem individuellen Vertrag wäre die Vereinbarung einer Einzugsrenovierung dagegen beiderseits wirksam vereinbart und demnach spätetstens bei Auszug zu erbringen.

G imager