Hallo,
ich habe mal eine allgemeine Frage:
In einem Mietvertrag steht, dass „eine Einzugsrenovierung als empfohlen und als vereinbart gilt“ und in einem weiteren Paragraphen steht, dass die Wohnung „besenrein“ zu übergeben ist und der Mieter
Hallo,
ich habe mal eine allgemeine Frage:
In einem Mietvertrag steht, dass „eine Einzugsrenovierung als empfohlen und als vereinbart gilt“ und in einem weiteren Paragraphen steht, dass die Wohnung „besenrein“ zu übergeben ist und der Mieter
In _Formular_mietverträgen sind Vereinbarungen zur Schönheitsreparaturen unwirksam, wenn sie durch die Nutzung nicht fällig sind. Nach weniger als 2 Jahren üblichen Gebrauchs würde ich das annehmen.
In einem individuellen Vertrag wäre die Vereinbarung einer Einzugsrenovierung dagegen beiderseits wirksam vereinbart und demnach spätetstens bei Auszug zu erbringen.
G imager