Renovierung bei Auszug

Hallo Heihei,
vielen Dank für die Antwort!
Dann werden wir mal sehen, was da so kommt :smile:
Viele Grüße
Jenny

Hallo Jenny,
das sind ganz allgemein gehaltene Sätze. In meinen Mietverträgen ist alles wesentlich exakter beschrieben.

Lassen Sie die Sache auf Sie zukommen, streichen Sie die Türen nicht.
Teilen Sie Ihrem Vermieter mit, dass Sie die Wohnung unrenoviert übernommen und viele Renovierungen selbst vorgenommen haben, so dass Sie der Meinung sind, dass die Wohnung nach 3-jähriger Wohnzeit in einem akzeptablen Zustand ist.

MfG
Ulla

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Hallo Jenny,
ich bin von folgendem ausgegangen bzw. setze es ohne deine Bestätigung voraus.
Du hast die Wohnung unrenoviert übernommen.
Du hast bei Einzug die Wohnung renoviert
vermutlich neue Tapeten, Decke streichen,Das macht eigentlich jeder,weil man die Räume nach eigenem Geschmack herrichten will.
Du hast für die Renovierung vom Vermieter weder einen Kostenanteil noch für eine gewisse Zeit eine geringere Miete zahlen müsssen.

Du hast also renoviert und dafür Geld und Zeit aufgewendet. Die angegebenen Zeiten fürSchönheitsreparaturen sind richtig. Lediglich für Bad, Küche und Dusche wären also neue Schönheitsreparaturen fällig. Bad und Dusche sind erfahrungsgemäß nach drei Jahren noch ohne Fehler,lediglich die Küche könnte im Herdbereich, wenn dort keine Kachelung ist, evtl. einen Pinselstrich vertragen. Die Innenseite der Küchentür lasse ich noch außen vor. Alle anderen Räume haben längere Fristen, die noch nicht abgelaufen sind. Du hast also einen teil noch nicht abgewohnt.Das Mietrecht setzt voraus, dass dir kein finanzieller Nachteil entstehen darf, du also nicht für eine Renovierung herangezogen werden darfst sondern im Gegenzug dem Vermieter gegenüber einen Anspruch auf die nicht abgewohnten, von dir aber bei Einzug aufgewendeten Kosten hast. Die Geltendmachung dieses Anspruchs behälst du dir vor.
Absatz
Du schreibst dem Vermieter, dass es zu seinen Aufgaben gehörte,dir eine bewohnbare Wohnung zu vermieten. Sein Verlangen, jetzt auch noch die Innentüren zu streichen, sei vor Gericht nicht durchsetzbar,weil nur für die von dir abgewohnten Teile zur Renovierung anrechenbar sind. Bei den alten Türen handelt es sich aber um Beschädigungen, die weit vor deiner zeit entstanden sind. Der Vermieter versucht, sich auf deine Kosten zu bereichern, das ist gesetzlich nicht zulässig.
Absatz
solle er aber weiter auf dieser Forderung bestehen, wirst du die Ausgaben für deine Renovierung bei Einzug und die aufgewendeten Arbeitsstunden mit ca. 15 Euro pro Stunde aufrechnen. Diese Aufstellung wird dann durch die Zeit bis zur nächsten fälligen Reparatur aufgerechnet. Das bedeutet, die gesamtkosten durch 5 Jahre mal zwei für die Jahre, die er durch deine Arbeit quasi geschenkt bekommt. Ich nehme mal einen Richtwert Material und Stundenlohn 1.500 Euro pro Jahr also 300 Euro,davon nicht abgewohnt 2 Jahre, Forderung an den Vermieter 600 Euro. Ich bin mir ziemlich sicher, dass er danach auf denAnspuch, die Türen zu streichen, sehr schnell verzichten wird.

Auch vom reinen Vertragsrecht ist dies eine nicht zumutbare Forderung, wenn der Vermieter verlangt, dass du für etwas zahlen sollst, dass nicht von dir verursacht wurde, das Aufgabe des Vermieters gewesen wäre. Das ist eine vom Vermieter geforderte unberechtigt Bereicherung.

Es ist also egal, in welchen Raum die Türen gehen. Bleibt der Vermieter uneinsichtig, schlage ich nochmals ein Angebot von einem Maler bei. Wenn er dir auf dem Angebot bestätigt,dass der Grad der Abnutzung einer Zeit von … kann von 10 bis 100 reichen nicht durch dich entstand und von dir nicht zu vertreten ist, wird er vermutlich ganz kleine Brötchen backen und diese Forderung schnell aufgeben, erst recht dann, wenn du ihm klar machst, dass es dir durchaus ernst ist, deinerseits Forderungen gegen ihn geltend zu machen.

Hab ich dir die Ängste jetzt genommen. Lass dich nicht bange machen. Brust raus und immer dran denken, ich lass mich nicht unterbuttern.

Liebe Grüße
Ingrid. Bitte gib mir einen Stern, nur auf diesem Wege kann ich alle Antworten lesen,diedu bekommen hast.
Danke

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Hallo ,

wichtig ist eigentlich, wie das im Mietvertrag geregelt ist. Ich denke aber die Antwort ist hier ein „Nein“, die Türen musst Du nicht streichen.

Viele Grüße aus Göppingen
Volker Weiser

Hallo,
Deine Frage lässt sich pauschal nicht beantworten.

  • gibt es im Mietvertrag einen Passus zum Thema „Renovierung und Schönheitsreparaturen“?
  • wurde der Zustand der Wohnung bei Einzug protokolliert?

Viele Grüße,
FvS

Hallo,

im Mietvertrag ist folgendes vermerkt:
Unter §3 Miete und Nebenkosten:
Punkt 6
Die Schönheitsreparaturen übernimmt der Mieter auf eigene Kosten. Der Verpflichtete hat die Schönheitsreperaturen fachgerecht vorzunehmen.
Kleinreperaturen bis zu 70€ sind selbst zu tragen.

Nein, der Zustand bei Einzug wurde leider nicht protokolliert. Das passiert mir auch nie wieder :wink:

Vielen Dank und Viele Grüße
Jenny

Hallo,

im Mietvertrag ist folgendes vermerkt:
Unter §3 Miete und Nebenkosten:
Punkt 6
Die Schönheitsreparaturen übernimmt der Mieter auf eigene
Kosten. Der Verpflichtete hat die Schönheitsreperaturen
fachgerecht vorzunehmen.

-> Dadurch sind diese vereinbart. Das Streichen von Innentüren zählt ebenfalls zu den Schönheitsreparaturen. Ob man allerdings nach 3 Jahren alle Innentüren streichen muss hängt vom Einzelfall ab. Wenn Die Türen aber „abgewohnt“ sind hast Du eher schlechte Karten…

Kleinreperaturen bis zu 70€ sind selbst zu tragen.

Nein, der Zustand bei Einzug wurde leider nicht protokolliert.
Das passiert mir auch nie wieder :wink:

Besser zu späte Einsicht als keine :wink:

Vielen Dank und Viele Grüße
Jenny

Ebenso!

Moin,
wenn Du es belegen kannst oder Zeugen hast, brauchst Du nichts machen. Wenn nicht versuche den Vormieter zu erreichen, der kann es möglicherweise auch bestätigen.
Möglicherweise kann man es auch am Uraltlack erkennen.
Aber in irgend einer Weise mußt Du es beweisen, dann brauchst Du nichts zu machen.

Gruß connection

Guten morgen,

Hallo,

im Mietvertrag ist folgendes vermerkt:
Unter §3 Miete und Nebenkosten:
Punkt 6
Die Schönheitsreparaturen übernimmt der Mieter auf eigene Kosten. Der Verpflichtete hat die Schönheitsreperaturen fachgerecht vorzunehmen.
Kleinreperaturen bis zu 70€ sind selbst zu tragen.

Allerdings waren die Türen ja bei Einzug schon sehr abgewohnt und hatte Kratzer und ähnliches, von daher bin ich mir da wirklich unsicher, ob ich streichen muss oder nicht. Am Besten einen Maler zu Rate ziehen, der beurteilen kann, wann das letzte Mal gestrichen wurde!?

Vielen Dank und Viele Grüße
Jenny

Hallo,
Zeugen habe ich einige :smile:
Ich denke das bekommen wir hin!!
Vielen Dank und viele Grüße
Jenny

Sorry, falsche Antwort :smile:
Ich werde evtl. einen Maler zu Rate ziehen, der beurteilen kann, wie lange die Türen nicht mehr gestrichen wurden. Schließlich waren die Türen bei Einzug schon sehr abgewohnt…
Mal sehen, wie das ganze ausgeht!
Vielen Dank für die Hilfe!
Viele Grüße
Jenny

Hallo,

im Mietvertrag ist folgendes vermerkt:
Unter §3 Miete und Nebenkosten:
Punkt 6
Die Schönheitsreparaturen übernimmt der Mieter auf eigene Kosten. Der Verpflichtete hat die Schönheitsreperaturen fachgerecht vorzunehmen.
Kleinreperaturen bis zu 70€ sind selbst zu tragen.

Allerdings waren die Türen ja bei Einzug schon sehr abgewohnt und hatte Kratzer und ähnliches, von daher bin ich mir da wirklich unsicher, ob ich streichen muss oder nicht. Am Besten einen Maler zu Rate ziehen, der beurteilen kann, wann das letzte Mal gestrichen wurde!?

Vielen Dank und Viele Grüße
Jenny

Hallo Ingrid,

vielen Dank nochmal für deine Antwort!
Ich hoffe das mit dem Stern hat funktioniert!? Bin hier leider noch nicht so im Thema :smile:

Das ich die Wohnung unrenoviert übernommen habe, ist richtig. Allerdings hatte ich ca. zwei Wochen Zeit, die
Wohnung zu betreten und zu renovieren, ohne Miete zu zahlen.
D. h. ich habe Anfang März 2009 die Schlüssel bekommen und ab 15.03.2009 läuft mein Mietvertrag.
Von daher habe ich doch für eine gewisse Zeit, eine geringere Miete zahlen müssen.

Diesen Satz find ich allerdings super und werde ich auf jeden Fall in meinem Schreiben an meinen Vermieter einbringen:

Du schreibst dem Vermieter, dass es zu seinen Aufgaben gehörte,dir eine bewohnbare Wohnung zu vermieten. Sein Verlangen, jetzt auch noch die Innentüren zu streichen, sei vor Gericht nicht durchsetzbar,weil nur für die von dir abgewohnten Teile zur Renovierung anrechenbar sind. Bei den alten Türen handelt es sich aber um Beschädigungen, die weit vor deiner zeit entstanden sind. Der Vermieter versucht, sich auf deine Kosten zu bereichern, das ist gesetzlich nicht zulässig.

Du hast mich wirklich sehr ermutigt, dass mein Vermieter hier wenig Chancen hat :smile:
Vielen vielen Dank und viele Grüße
Jenny

Hallo Jenny,

Du kannst gerne einen Maler befragen - ob das allerdings den Vermieter interessiert ist fraglich. Wenn euer Verhältnis noch nicht zerrüttet ist, dann würde ich ein offenes und ehrliches Gespräch bevorzugen.
Fakt ist, dass gem. Mietvertrag Du die Schönheitsreparaturen zu leisten hast (wichtig: ist im MV von Fristen die Rede, wann was zu renovieren ist?) und die Türen mit dazu zählen.
Wenn diese allerdings schon bei Einzug „alt“ waren und es kein Übergabeprotokoll gibt, wird es schwierig.

Viele Grüße, und viel Erfolg,
Fabian

Die Frist zum Streichen von Innentüren beträgt generell 5 Jahre seit Mietbeginn. bei einer Mietdauer von 3 Jahren besteht also noch keine Notwendigkiet, vorausgesetzt im Mietvertrag ist überhaupt eine wirksame Renovierungsklausel enthalten.

Etwas anderes gilt nur dann, wenn die Türen in bunten Farben von Ihnen gestrichen wurden.

Gruß
Sebastian

Hallo,

im Grunde genommen gilt immer das was im Mietvertrag vereinbart wurde. Wenn da drin steht das Du beim Auszug die Türen streichen mußt, dann ist das so. Wenn nicht würde ich die vermieterin freundlich darauf hinweisen und natürlich nicht streichen.

Viel Glück!

Grüsse
murmeltier