Renovierung bei Auszug

Guten morgen,
ich wohne nun seit 3 Jahren in meiner Wohnung und ziehe nun aus.
Hintergrund ist, dass es weder eigene Strom- noch Heizzähler gibt und
es deswegen jedes Jahr streiterein und Ärger gibt.
Außerdem ist die Lärmbelästigung im Haus, mittlerweile unerträglich
(Altbau; man hört jeden schritt und Tritt der Nachbarn, sowie
Telefonate und ähnliches).
Ich habe beim Einzug in meine Wohnung die Türrahmen der Innentüren
neu gestrichen und auch viele andere Renovierungsmaßnahmen auf meine
Kosten vorgenommen, die Innentüren haben wir allerdings gelassen und
nicht gestrichen.
Die Wohnung ist wirklich sehr alt und war nicht renoviert, d. h. die
Türen waren bei meinem Einzug schon sehr abgewohnt.
Meine Vermieterin möchte nun, da ich ausziehe, dass ich die Türen
auch noch neu streiche.
Muss ich das?
Ich hoffe jemand kann mir helfen!!
Vielen Dank und Viele Grüße

Hallo,

vorab: beim Einzug immer Fotos von der Wohnung machen.
Auch beim Einzug nicht renovierte Wohnungen müssen renoviert werden, allerdings gibt es hier in den meisten Mietverträgen Vorgaben.
Auch muss nicht generell nach einer bestimmten Zeit ein bestimmter Raum renoviert werden, es kommt auf den Abnutzungsgrad an.
In der Regel beginnt die Renovierungsfrist mit „Null“ beim Einzug. Von da an zählt dann die Zeit des Wohnens und der Abnutzungsgrad. Meine Mietverträge, gemeinsam entworfen vom Bochumer Mieterverein, Haus- und Grund und Stadt Bochum, beinhalten Prozentsätze, nach welcher Mietdauer sich der ausziehende Mieter mit einem bestimmten Prozentsatz an der Renovierung beteiligen muss.
In Ihrem Fall würde ich die Türen nicht streichen. Lassen Sie es doch darauf ankommen. Bei der heutigen Rechtssprechung wird sich Ihr Vermieter überlegen, ob er deshalb einen Prozeß anstrebt.

MfG
Ulla

Hallo,
vielen Dank für die Antwort.
Ich werde heute mal meinen Mietvertrag prüfen, ob hier irgendwas aufgeführt ist, allerdings ist mir im Moment nichts bekannt.
Ich werde es wohl wirklich darauf ankommen lassen, da ich ebenfalls davon ausgehe, dass meine Vermieterin es nicht auf einen Prozess ankommen lässt.
Einzige Sorge ist meine Kaution, aber die wird sie mir ja auszahlen müssen. Richtig?
Vielen Dank und Viele Grüße
Jenny

Hallo 04NOVA,

Schönheitsreparaturen sind eines der schwierigsten und umfangreichsten Streitgebiete im Mietrecht. Was steht dazu GENAU !!! im Mietvertrag? Seit einem BGH Urteil von 2010 sind nämlich viele Klauseln zu dem Thema für unzulässig erklärt worden. Ich brauche für einen Rat den wortwörtlichen Text des Schönheitsreparatur-Paragrafen des Vertrages einschließlich eventueller handschriftlicher Zusatzvereinbarungen.

Gruß von Heihei

Könnten Sie mir vielleicht noch sagen, was am Besten beim Einzug in eine neue Wohnung fotografiert wird?
Ich möchte nicht nochmal den Fehler machen und beim Auszug aus einer Wohnung soviel Ärger mitnehmen :frowning:
Vielen Dank und viele Grüße
Jenny

Guten morgen,
vielen Dank für Ihre Antwort. Ich werde den Mietvertrag schnellst möglich prüfen und hier den Auszug für Schönheitsreparaturen aufführen.
Ich melde mich wieder!! Vielen Dank und viele Grüße!!

Hallo o4no

wichtig ist, was im Mietvertrag steht und zwar der gesamte Wortlaut. Es gibt unzulässige Klauseln, die die gesamte Regelung der Schönheitreparaturen hinfällig machen. Schönheitsreparaturen gehören zu den schwierigsten Themen im Mietrecht. Nach dem Gesetz gehört die Ausführung von Schöneitsreparaturen zu den Pflichten des Vermieters. Es ist inzwischen anerkannt, dass der Vermieter diese Pflicht auf den Mieter übertragen kann. Es gilt der Grundsatz "Der Mieter soll nicht mehr Schönheitreparaturen durchführen oder bezahlen, als er selbst verwohnt hat.
Du merkst, es gibt da viele Schlupflöcher.

  1. Punkt, genauer Wortlaut, was steht im Mietvertrag?
  2. Punkt, nicht mehr, als du selbst verwohnt hast. Du schreibst, bei Einzug waren die Türen stark abgenutzt und nicht gestrichen. Wie kannst du das beweisen? Gibt es ein Übergabeprotokoll, in welchem der Zustand der Türen vermerkt ist? Bei Einzug wird viel geknippst. Überprüfe deine Fotos, ob irgendwo im Hintergrund eine Tür zu sehen ist. Du hast die Rahmen gemalt, sind dabei zufällig die Türen fotografiert worden.
  3. Punkt, die Ausführung oder Bezahlung von Schönheitsreparaturen entfällt, wenn die Mietzeit weniger als drei Jahre beträgt. Dies bitte prüfen.

Hallo Jenny,

es könnte passieren, dass Ihr Vermieter die Kaution nicht zurückzahlen will. Dafür muss er jedoch eine genaue Begründung mit Fakten abgeben, also auch genau beziffern, in welcher Höhe z. B. die Kosten sich für das Streichen der Türen belaufen bzw. welche Forderungen er hat, um nicht auszuzahlen.
Sollte es wirklich dazu kommen, setzen Sie erst einmal ihrem Vermieter eine Frist zur Auszahlung. Spätestens 6 Monate nach Auszug muss er ausgezahlt haben. Ansonsten drohen Sie ihm den Rechtsweg an.
Ggf. würde ich dann vorschlagen, zum Mieterverein zu gehen, auch wenn es einen Beitrittsbeitrag kostet. Stellt sich aber immer die Frage, wieviel Kaution Sie denn einbüßen müssten und ob es sich lohnt, diesen Weg zu gehen.

Fotos; Alle Räume, Wände, Steckdosen, Schalterdosen, Türen, Toilette von innen und außen, Badewanne oder Dusche, Fußboden - alles fotografieren. Die Wasserhähne aufdrehen und schauen, ob sie funktionieren bzw. ob das Wasser abläuft. Falls Mängel, diese sofort schriftlich, möglichst per Einschreiben, melden. Sollten die Mängel nicht gravierend sein, bitten Sie, das Mängelschreiben zu bestätigen und teilen mit, dass Sie mit diesem Zustand leben können. Ansonsten bitten Sie um Abstellung der Mängel.

MfG
Ulla

Hallo Ingrid,

vielen vielen Dank für die Antwort.

  1. ich werde heute sofort den Mietvertrag prüfen und mich dann nochmals melden.
    Ich weiß nämlich leider nicht, was hier genau aufgeführt ist.

  2. Leider kann ich nicht beweisen, dass die Türrahmen bei Einzug stark abgenutzt warten.
    Allein an den noch nicht gestrichenen Türen kann man das evtl. sehen, diese sind ja noch im Originalzustand!?

  3. Die Mietzeit beträgt nicht ganz 3 Jahre. D. h. mein Mietverhältnis endet zum 31.03.2012; am 15.04.2012 wären es 3 Jahre geworden.
    Entfallen somit alle Pflichten zu Schönheitsreparaturen?

  4. Bisher wurde die Ausführung nur mündlich angesprochen. Somit also noch nicht wirksam!

  5. Verstanden :smile:

  6. In meiner neuen Wohnung haben wir bereits ein Übergabeprotokoll geschrieben. Kaputte Fliesen und erneuerte Steckdosen usw.
    Können Sie mir vielleicht noch sagen, was ich zur Sicherheit evtl. noch fotografieren sollte?
    Vielen Dank und viele Grüße
    Jenny

Hallo Ulla,
vielen Dank nochmals für die Antwort :smile:
Den Weg des Mietervereins werde ich sowieso gehen müssen, da ich auch Probleme mit der Nebenkostenabrechnung habe.
Wir haben keinen eigenen Strom- und Heizzähler und die Gartennutzung ist mir ebenfalls untersagt meiner Nachbarin allerdings erlaubt (2-Familienhaus), abgerechnet wird 60:40
und Gartenpflegekosten soll ich auch bezahlen.
Dies ist aber ein anderes Thema! :wink:
Ich habe nun erfahren, dass die Schönheitsreparaturen nur nach 3 Jahren Mietdauer fällig werden. Ist das korrekt?
Mein Mietvertrag läuft ab dem 15.04.2009 und ist gekündigt zum 31.03.2012; d.h. nicht ganz drei Jahre.
Hätte dieses Thema dann hiermit womöglich schon erledigt?
Ich glaube nicht, dass meine Vermieterin es auf einen Prozess ankommen lassen würde…hier ist nämlich so einiges im Argen…
Von daher, wäre ich auf jeden Fall bereit, auf meine Kaution von immerhin 640 € zu bestehen!
Vielen Dank und Viele Grüße
Jenny

Hallo,
also im Mietvertrag ist folgendes unter §3 Miete und Nebenkosten vermerkt:
Punkt 6
Die Schönheitsreparaturen übernimmt der Mieter auf eigene Kosten. Der Verpflichtete hat die Schönheitsreperaturen fachgerecht vorzunehmen.
Kleinreperaturen bis zu 70€ sind selbst zu tragen.
Können Sie mir hiermit weiterhelfen?
Vielen Dank und Viele Grüße
Jennifer Burkhard

Hallo nochmal :smile:
folgendes ist im Mietvertrag vermerkt:
Unter §3 Miete und Nebenkosten:
Punkt 6
Die Schönheitsreparaturen übernimmt der Mieter auf eigene Kosten. Der Verpflichtete hat die Schönheitsreperaturen fachgerecht vorzunehmen.
Kleinreperaturen bis zu 70€ sind selbst zu tragen.
Können Sie mir hiermit weiterhelfen?
Außerdem begann mein Mietverhältnis bereits am 15.03.2009 also sind es genau 3 Jahre und zwei Wochen :frowning:
Vielen Dank und Viele Grüße
Jenny

Hallo Jenny,
du bist ein Glückspilz. Ich verwende übrigens das Du. Hab mir erzählen lassen, es ist in diesem Forum üblich, wie unter Freunden.Mir gefällt das zwanglose Miteinander.

Warum bist du ein Glückspilz? Weil dein Vermieter grundsätzlich zur Ausführung der Schönheitsreparaturen verpflichtet ist.Er hat dir die Wohnung unrenoviert übergeben. Er hat dir dafür keine Mietzahlungen oder Kürzung er Miete zugestanden. Weil die Schönheitsreparaturen, hier Streichen der Türen frühestens erstmals nach 6 Jahren zu erfolgen hat und weil Dein Mietvertrag kürzer als 3 Jahre ist. In manchen Mietverträgen gibt es aber eine Quotenregelung. Du solltest denText zu Schönheitsreparaturen auf jeden Fall lesen.

Urteile kann ich dir im Moment nicht sagen, da müsste ich suchen. Schreib der Vermieterin einen Brief (Die Briefform ist wichtig) und schreibe diese Gründe Punkt für Punkt auf. Danach schreibst du den Satz „Der Mieter soll nicht mehr Schönheitreparaturen durchführen oder bezahlen, als er selbst verwohnt hat.“ Wenn du dem Vermieter zeigst, das du deine Rechte kennst, bist du in einer ausgezeichneten Position.

Du fragst, was du in der neuen Wohnung alles fotografieren sollst. Heute mit dem digitalen Fotografieren ist es leicht, quasi ein Album anzulegen, über den Erstzustand der Räume bei Einzug. Dazu gehört jeder Raum, Wände, Fußboden, Decke. In der Küche beispielsweise die Anzahl der Steckdosen, im Bad der Zustand der Kacheln, Dübellöcher, die Ecken, ob sie Schimmelpilz zeigen, die Fenster und Dreh- /Kippriegel, und natürlich auch, wenn dir mitvermietet, Balkon, Keller, Boden, Stellplatz für das Auto.

Später ergänzt du die Räume nach der Einrichtung, die Küche, wenn du zusätzliche Steckdosen gelegt hast. Das muss er Vermieter genehmigen, fotografiere, wo die von dir verlegten Leitungen laufen, damit du nicht gerade dort einen Nagel in die Wand schlägst, wo eine Leitung läuft, Fotografiere den Sicherungskasten und wenn du dann noch Lust hast das Treppenhaus und den Hauseingang von der Straße aus. Das wird in deinem Leben nicht die letzte Wohnung sein und es gehört zu den angenehmen Erinnerungen, sich später an diese Zeit zu erinnern.
Und wenn später tatsächlich jemand auf die Idee kommen sollte, du hättest etwas kaputt gemacht, so ist ein entsprechendes Foto der beste Beweis, zum Beispiel, das dem Waschbecken bereits der harte Glanzüberzug fehlte oder die Duschwand schon bei Einzug hoffnunglos verkalkt war.

Ich drück dir die Daumen
Liebe Grüße Ingrid = Zwillingsjungfrau

Hallo Ingrid,
sehr gerne darfst du das Du verwenden, so tue ich das hiermit auch :smile:
Vielen Dank für deine aufbauenden Ratschläge, das ermutigt mich wirklich sehr!!!
Somit werde ich mich mit meiner Vermietern bzw. mit dem Hausverwalter in schriftlicher Form in
Verbindung setzen. Ich bin gespannt, wie sie mir entgegnen werden.
Ich gehe davon aus, dass es keinen Unterschied macht, ob ich Rahmen und Türen oder nur die Rahmen gestrichen habe?
In meinem Fall sind es ja nur die Rahmen und das ist es, was dem Vermieter nicht zu passen scheint, Rahmen gestrichen, Türen nicht.
In meinem Mietvertrag ist übrigens folgendes vermerkt:
Unter §3 Miete und Nebenkosten:
Punkt 6
Die Schönheitsreparaturen übernimmt der Mieter auf eigene Kosten. Der Verpflichtete hat die Schönheitsreperaturen fachgerecht vorzunehmen.
Kleinreperaturen bis zu 70€ sind selbst zu tragen.
Außerdem begann mein Mietverhältnis bereits am 15.03.2009 also sind es genau 3 Jahre und zwei Wochen :frowning:
Siehst du das Ganze jetzt vielleicht anders?
Vielen Dank und Viele Grüße
Jenny

Hallo,

hier noch der Auszug aus meinem Mietvertrag:
Unter §3 Miete und Nebenkosten:
Punkt 6
Die Schönheitsreparaturen übernimmt der Mieter auf eigene Kosten. Der Verpflichtete hat die Schönheitsreperaturen fachgerecht vorzunehmen.
Kleinreperaturen bis zu 70€ sind selbst zu tragen.
Lässt sich hieraus was ableiten?
Vielen Dank udn Viele Grüße
Jenny

Liebe Jenny,

Schönheitsreparaturen sind im Mietrecht ein sehr schwieriges Thema, weil hier jeder Fall anders liegt. Lass also die drei-Jahresfrist raus. Die Ausführungen im Mietvertrag legen keine starren Regelungen fest. Ich denke, in dem § Auszug und Übergabe der Wohnung müsste erwähnt werden, in welchem Zustand die Wohnung zu übergeben ist. Praktisch müssten hier die Schönheitsreparaturen nochmals erwähnt werden. Bitte prüfen.

Bestehen bleibt der Satz "Nach dem Gesetz gehört die Ausführung der Schönheitseparaturen zu den Pflichten es Vermieters. Der Vermieter hat die Wohnung unrenoviert übergeben hat,

Die erforderlichen Arbeiten wurden von dir bis aus das Streichen der Türen, vorgenommen.

Es ist gesetzlich festgelegt, dass der Mieter nur die Abnutzungen durchführen oder bezahlen, die er selbst verwohnt hat.
Die Fristen für die Erneuerung der Schönheitsreparaturen sind sämtlichst nicht abgelaufen. Die Kosten für den Anstrich der Türen hat der Vermieter zu tragen. Sollte der Vermieter auf seine unberechtigten Fragen bestehen, behälst du dir die Quotenreglung für die Ausgaben der nicht abgewohnten Renovierungsarbeiten ausdrücklich vor.

Liebe Jenny, ich bin überzeugt, dass du die Wohnung ohne erneute Renovierung übergeben kannst.

Lieb Grüße
Ingrid

HAllo Jennifer,

bei dieser ganz allgemeinen Formulierung, die grundsätzlich rechtlich wirksam ist, stellt sich die Frage, was „die Schönheitsreparaturen“ sind. Grundsätzlich gilt, dass der Mieter nicht mehr finanzielle Belastungen tragen soll, als er auch tatsächlich abgewohnt hat.Aus diesem Grundsatz haben Gerichte sowohl Urteile abgeleitet, dass ein Mieter, der eine komplett renovierte Wohnung übernommen hat NICHT UNBEDINGT auch beim Auszug komplett renovieren als auch Urteile, dass ein Mieter, der eine unrenovierte Wohnung übernommen hat TROTZDEM renovieren muss.Leider ist das sehr verwirrend und leider haben die Gerichte hier einen gewissen Spielraum.
Richtschnur ist dabei: wie abgewohnt ist die Wohnung? Die Innentüren gehören zu den Renovierungsverpflichtungen des Mieters und als „in etwa“ Fristen gelten 3 Jahre für Küchen, Bäder und Duschen, 5 Jahre für Wohn- und Schlafräume, Flure, Dielen und Toiletten und 7 Jahre für Nebenräume - immer jeweils nach der letzten Renovierung. Diese Fristen gelten auch, wenn sie nicht ausdrücklich im Mietvertrag genannt sind und sie gelten ausdrücklich auch dann, wenn die Wohnung unrenoviert übernommen wurde, aber abgewohnt ist.
Ich fürchte, Sie müssen die Renovierung vornehmen, können dies aber selber machen, sofern Sie es fachgerecht machen.
Also, tief durchatmen und ran an die Arbeit! Das wäre mein Rat - die Chance, eine gerichtliche Auseinandersetzung zu gewinnen, sehe ich eher als zweifelhaft an.

Viel Glück wünscht Heihei

Hallo,

vielen Dank für die Antwort.
Muss ich alle Türen streichen, auch wenn ich die Wohnung gerade mal 3 Jahre und zwei Wochen bewohnt habe und die Türen bei Einzug schon abgewohnt waren?
Oder tritt hier auch die Regelung von 3; 5 und 7 Jahren in Kraft und es wären nur die Küchen- und Badtür?

Viele Grüße
Jenny

Hallo Jennifer,

ich würde mit den allgemein gültigen Fristen argumentieren und deshalb nur die Küchentür und die Badtür streichen und es bei den anderen Türen darauf ankommen lassen, ob die Vermieterin Sie tatsächlich verklagt.
Gruß von Heihei

Hallo Ingrid,
danke nochmals für deine Antwort.
Leider kann ich in meinem Mietvertrag keinen weiteren Punkt finden, der die
Schönheitsreparaturen abdeckt.
Das einzige, was ich finde: Die verschuldensunabhängige Haftung des Vermieters für anfängliche Sachmängel (§ 536 a BGB) wird dem Vermieter vom Mieter erlassen.
Hat das vielleicht noch was damit zu tun?
Mir wurde geschrieben, dass folgende Regelungen für die Durchführung von Schönheitsreparaturen gelten:
3 Jahre für Küchen, Bäder und Duschen, 5 Jahre für Wohn- und Schlafräume, Flure, Dielen und Toiletten und 7 Jahre für Nebenräume. Diese Fristen gelten auch, wenn sie nicht ausdrücklich im Mietvertrag genannt sind und sie gelten ausdrücklich auch dann, wenn die Wohnung unrenoviert übernommen wurde, aber abgewohnt ist.

Meine Frage hierzu noch: Alle Räume gehen vom Flur ab. Zählen diese Räume also zum Flur oder zu den einzelnen Räumen?
Sollten Sie zu den einzelnen Räumen zählen, müsste ich Küche und Bad neu streichen, der Rest kann bleiben. Richtig? Oder worauf könnte ich mich denn berufen, dass ich gar nichts mehr machen muss?
Viele Grüße und vielen Dank
Jenny