Renovierung bei Auszug aus WG?

Hallo Zusammen,

Ich bin zur Zeit aus einer zweierWG in meine erste eigene Wohnung umgezogen.

Das Zimmer in der WG hatte ich damals mit roter Tapete übernommen, die allerdings abgemacht und in einem Mokkabraun gestrichen.

Jetzt bin ich aus der WG raus und habe die Wände mit Gips verspachtelt, tapeziert und über der Tapete Weiß gestrichen.

Meine Mitbewohnerin möchte das Zimmer nicht übernehmen, weil sie meint, die Farbe würde noch durchscheinen und ich soll die ganze Tapete abmachen, das braun abwaschen, weiß streichen, tapezieren und nochmal Weiß streichen.

Das ganze steht wohl gemerkt nicht im Vertrag, mündlich war abgesprochen, dass ich eben die Wände tapeziere und weiß streiche.

Ich hab gelesen, dass man eigentlich nicht mehr streichen muss, nach neuem Mietrecht.
Man müsste nur Streichen wenn die Wohnung oder das Zimmer nicht sofort weitervermittelbar wäre.

Ich hab das Zimmer gesehen und ich bin der Meinung dass ich nichts mehr machen muss, da ich ja renoviert habe(alle Wände sind weiß sowie die Decke).

Was meint Ihr dazu? Ich möchte keinen Streit mit ihr anfangen. Zudem hat sie noch mein Kautionsgeld welches Sie mir nicht so leicht rausgeben möchte.

Hallo Nixxie,
nochmal drüber streichen wenn die Tapete noch durch scheint. Mehr als Weiß kann sie nicht verlangen.
Wenn deine Angaben der Wahrheit entsprechen hast du alles richtig gemacht. Verlange deine Kaution zurück, notfalls mit Anwalt.
Manchmal gehts halt nicht anders.
Mfg
Erwin

Ich hab gelesen, dass man eigentlich nicht mehr streichen muss, nach neuem Mietrecht.

Das ist so aber nicht richtig und unterschlägt die wichtigsten Dinge.

(alle Wände sind weiß sowie die Decke).

Das klingt weiter oben aber ganz anders. Egal was im Mietvertrag vereinbart ist, oder nicht, das Durchscheinen der alten Wandfarbe muss ein Vermieter nicht akzeptieren, egal wie die Wände bei Einzug ausgesehen haben.

Also,
wenn keine schriftliche Abmachung über die Renovierung existiert, müsste man auch nicht z. B. streichen, es sei denn, die „bewohnte“ Farbe ist extrem.
In Ihrem Fall kann ich keinen Grund sehen, dass Sie nochmals arbeiten müssen, zumal moderne Farben (nicht die billigen) sehr stark deckend sind. Aber davon lebt ein Heer von Rechtsanwälten, weil dieser Punkt in Mietverhältnissen immer wieder zu Auseinandersetzungen führt.
Mehr kann ich dazu leider nicht sagen- ist eine Sache des Verhandlungsgeschickes.
Gruß und viel Erfolg!
instrukmentalix

Sie ist nicht einmal die Vermieterin, sondern einfach meine Hauptmieterin, auf dem der Vertrag der Wohnung läuft, ich bin Ihre untermietern.

Ich kann in Ihrer Antwort nichts hilfreiches herauslesen oder was wollten sie mir jetzt vermitteln?

Du hast recht. Du musst bei Auszug die Räumlichkeiten lediglich in einem besenreinen Zustand verlassen und bist nicht dafür zuständig den Raum neu zu renovieren…zudem du ja schon gestrichen hast. lass dich da auf keine Diskussion ein. Die Kaution kann man dir deshalb nicht vorenthalten !!!

Sie ist nicht einmal die Vermieterin, sondern einfach meine
Hauptmieterin, auf dem der Vertrag der Wohnung läuft, ich bin
Ihre untermietern.

1. Mit der Vermieterin der Wohnung haben Sie kein Vertragsverhältnis. Ihre Vermieterin ist die Hauptmietrin der Wohnung und mit der müssen Sie klar kommen.

Ich kann in Ihrer Antwort nichts hilfreiches herauslesen oder
was wollten sie mir jetzt vermitteln?

**Eine Wohnung mit fleckigen Wänden, in der nicht deckend gestrichen wurde, muss die Untervermieterin nicht akzeptieren. Ist das so schwer zu verstehen? Da hilft auch nicht, wenn Sie das Märchen vom neuen Mietrecht erzählen, laut dem nicht mehr renoviert werden müsse.

Jetzt verstanden?**

Hallo ,
eigentlich gehört die Frage zu Recht & Behörden.

Aber ich denke es reicht wie du vorgegangen bist. Wenn nichts anderes im Mietvertrag steht.
Du hast alles Tapeziert und weiß gestrichen. Das reicht vollkommen aus.
Und falls dein WG-Bekannte die KAution nicht raus rückt kommt dann nur der Weg übers Gericht in Frage :wink:

gruß rolliseh

hallo ,
kann deine ehemalige Mitbewohnerin irgendwie verstehen , braun ist nicht Jedermann Sache ,schon gar nicht wenn Sie ohne vorheriges Tapezieren auf die Wand gebracht wurde ., der nächste bringt Schwarz, Lila oder sonnst was auf ,das kriegt keiner mehr mit bloßem Tapezieren hin und vielleicht möchte ja ein anderer Strukturtapete auf die Wände kleistern ,sieht nicht gerade gut aus wenn Braun durchschimmert .Nach meinem Verständnis muss Du die Wände in den alten Zustand zurück versetzen ,es gibt spezielle Wandfarben für diesen Fall . Ich fürchte da hat deine ehemalige Mitbewohnerin Recht und diese hat ja auch noch deine Kaution .

Hallöle.
Also, das man nicht renovieren muss, weis ich nicht. Aber wenn diesbezüglich nichts im Mietvertrag steht, dann ist das auch so. Normalerweise müssen Sie einen Mietgegenstand so zurück geben, wie Sie ihn erhalten haben, das heißt, wenn er nicht in steril weiss gestrichen bzw. tapeziert war, dann müssen Sie ihn auch nicht so zurück geben. Was mündliche Vereinbarungen angeht… Naja besser ist schon alles was schriftlich ist. Gut für Sie. Und wenn Ihre Mitbewohnerin eine Meinung hat, ist das ihr gutes Recht, aber fragen Sie sie doch, ob sie das zweite mal tapezieren bezahlt! Sie sind meines Erachtens nach jedenfalls ihrer Pflicht hinterher gekommen und alles andere muss im schlimmsten Falle gerichtlich geklärt werden. Fragen Sie doch Ihre mitbewohnerin, ob sie das gerichtlich klären will, nur weil vielleicht ihrer Meinung nach noch etwas durchscheint! Die Kaution muss sie ihnen auf jeden Fall zurück geben, aber passen sie auf die Fristen auf (BGB) und machen Sie zu Ihrem Eigenschutz jegliche Kommunikation schriftlich, da haben Sie dann wenigstens etwas in der Hand, wenn es darauf ankommen sollte. Hoffe etwas geholfen zu haben. Alles Gute für die Zukunft. Glg

Hallo,
das es nicht Vertrag steht und Sie ja auch Ihr möglichstes getan haben, kann man Sie dazu verpflichten.

Viel Erfolg

Dass solche Leute sich als Experten eintragen lassen ist verwunderlich.

Tja, das ist nicht mein Problem, wenn Sie nicht in der Lage sind, einfache Sachverhalte richtig zu verstehen.

Und wenn Sie mit meiner Antwort nicht zufrieden sind, dürfte es doch wohl eher an Ihrer Frage liegen. Beim nächsten Mal schreiben Sie sofort wie die Antwort auszufallen hat.

Anstatt am PC zu sitzen, sollten Sie besser die Wände deckend streichen.

Hallo, ich würde erstmal herausfinden, was sie wirklich will. Nur eine weiße Wand oder Tapete ab? Wand abwaschen und weiß streichen und dann neu tapezieren und weiß streichen ist ein immenser Aufwand.

Wenn es nur um eine weiße Wand geht, gute Farbe kaufen (die für 20 Euro den Eimer deckt im Regelfall nicht) und streichen. Das sollte doch möglich sein.

Wenn sie aber die braune Farbe aus ideoligischen Gründen weg haben will, wird es komplizierter. Hier sollte man Stresspotential, Kosten und Höhe der Kaution gegeneinander abwägen.

Rein rechtlich steht ihr ein fachgerecht gestrichener Raum zu, die Entfernung der braunen Farbe kann sie also nicht verlangen. Wenn es also mit dem Überstreichen getan ist, dann würde ich das machen. Es ist den Streit in der Regel nicht wert.

Nach neuem Mietrecht, ist die zwingende Renovierung nicht mehr notwendig. Nichtdestotrotz wäre eine braune Wand wohl doch eher eine Zumutung.

Oftmals ist es den Nachmietern sogar lieber, wenn sie einen Eimer Farbe gestellt bekommen und die Wände dann nach ihrem Gusto streichen. Denn du streichst jetzt weiss und die Nachfolger dann grün, blau, lila usw.

Bei der augenblicklichen Wohnraumsituation kann ich mir nicht vorstellen, dass man sich da nicht einigen kann.

Ansonsten kann man das auch rechtlich klären, Also eine Zahlungsaufforderung beim Amtsgericht anstreben. Aber die kostet etwas und man bekommt die Kaution auch nicht gleich… Schönen Gruß

Hallo und Sorry fürs warten!

Frage: Warum hast du die Wände mit Gibs gespachtelt und weiss gestrichen?
Wenn es durchscheint ist es nicht gut gemacht.
Das geht natürlich nicht.
Wenn du keinen Streit willst, versuche das zu regeln verzichte notfalls auf einen teil der Kaution.
Ansonsten wird es nur mit Ärger gehen.
Nach der kurzen Zeit hätte ich nichts gemacht, da nur renoviert werden muss wenn es erforderlich ist.
Du hättest bei Übernahme der Wohnung festhalten müssen
wie mit der bunten wand verfahren wird. So ist der Vermieter zu verstehen, wenn der Nachmieter das nicht übernehmen möchte.

gestrichen.

Jetzt bin ich aus der WG raus und habe die Wände mit Gips
verspachtelt, tapeziert und über der Tapete Weiß gestrichen.

Meine Mitbewohnerin möchte das Zimmer nicht übernehmen, weil
sie meint, die Farbe würde noch durchscheinen und ich soll die
ganze Tapete abmachen, das braun abwaschen, weiß streichen,
tapezieren und nochmal Weiß streichen.

Das ganze steht wohl gemerkt nicht im Vertrag, mündlich war
abgesprochen, dass ich eben die Wände tapeziere und weiß
streiche.

Ich hab gelesen, dass man eigentlich nicht mehr streichen
muss, nach neuem Mietrecht.
Man müsste nur Streichen wenn die Wohnung oder das Zimmer
nicht sofort weitervermittelbar wäre.

Ich hab das Zimmer gesehen und ich bin der Meinung dass ich
nichts mehr machen muss, da ich ja renoviert habe(alle Wände
sind weiß sowie die Decke).

Was meint Ihr dazu? Ich möchte keinen Streit mit ihr anfangen.
Zudem hat sie noch mein Kautionsgeld welches Sie mir nicht so
leicht rausgeben möchte.