Hallo,
ich habe folgendes Problem. In unserem Mietvertrag befindet sich folgende Klausel : " Bei Auszug der Mieter, egal nach welcher Zeit, wird die Wohnung auf Veranlassung des Vermieters auf Kosten der Mieter durch eine Fachfirma neu tapeziert und gestrichen"
Ich muss dazu sagen das sich in mehreren Räumen Glasfasertapete befindet. Die Dachgeschosswohnung wurde vor ca. 4 Jahren neu Ausgebaut wodurch viele Wände Trockenbauwände sind und in der Küche ist kein Fliesenspiegel vorhanden sodass wir eine Glasplatte hinter den Herd angebracht haben. Das bedeutet das bei Auszug zwangsläufig die Tapete beschädigt wird und auch durch die Hohlraumdübel größere Löcher entstanden sind. Glasfasertapete kann man ja nicht einfach bei spachteln.
Nun habe ich durch die Nachbarn erfahren das sie bei ihrem Auszug vor ca. einem jahr die Kosten für nur eine Bahn Glasfasertapete in Höhe von 700 Euro tragen mussten, die der Vermieter von der Kaution einbehielt. Bei uns wären es definitiv mehrere Bahnen.
Nun meine Frage: Ist dieses Vorgehe überhaupt zulässig???
Der Mieterschutzbund konnte uns vor ca. einem Jahr leider nicht wirklich weiterhelfen.
Vielen Dank für die Hilfe