Renovierung bei Auszug Mietwohnung

Hallo,

ich habe folgendes Problem. In unserem Mietvertrag befindet sich folgende Klausel : " Bei Auszug der Mieter, egal nach welcher Zeit, wird die Wohnung auf Veranlassung des Vermieters auf Kosten der Mieter durch eine Fachfirma neu tapeziert und gestrichen"

Ich muss dazu sagen das sich in mehreren Räumen Glasfasertapete befindet. Die Dachgeschosswohnung wurde vor ca. 4 Jahren neu Ausgebaut wodurch viele Wände Trockenbauwände sind und in der Küche ist kein Fliesenspiegel vorhanden sodass wir eine Glasplatte hinter den Herd angebracht haben. Das bedeutet das bei Auszug zwangsläufig die Tapete beschädigt wird und auch durch die Hohlraumdübel größere Löcher entstanden sind. Glasfasertapete kann man ja nicht einfach bei spachteln.
Nun habe ich durch die Nachbarn erfahren das sie bei ihrem Auszug vor ca. einem jahr die Kosten für nur eine Bahn  Glasfasertapete in Höhe von 700 Euro tragen mussten, die der Vermieter von der Kaution einbehielt. Bei uns wären es definitiv mehrere Bahnen.

Nun meine Frage: Ist dieses Vorgehe überhaupt zulässig???
Der Mieterschutzbund konnte uns vor ca. einem Jahr leider nicht wirklich weiterhelfen.

Vielen Dank für die Hilfe

Hallo,
wenn das keine Individualvereinbarung war, der ihr ausdrücklich zugestimmt hat, dürfte diese Klausel unwirksam sein.
Gerade weil der Vermieter grundsätzlich keinen Anspruch darauf hat, das renovierungsarbeiten von einem Fachbetrieb seiner Wahl (er hat schon die Wahl, muss aber wirtschaftlich bleiben) ausführt, 
welche uU Apothekenpreise nimmt.
Außerdem ist diese Klausel unverhältnismäßig und dürfte so oder so schon anfechtbar sein.

Der Mieterschutzbund konnte nicht helfen? Haben die wirlklich so stark nachgelassen? Dann besser dort kündigen und bei einer Versicherung eine Mietrechtsschutzversicherung abschließen, falls diese nicht bereits beim Mieterverein inklusive ist.
Grüße
tina

Salvele Jenny1984,

ganz sicher bin ich mir da nicht, aber es gab/gibt da eine Entscheidung der Gerichte,
welche eine derart restriktive Renovierungsvorschrift als unverhältnismäßig
angesehen hat.

Es gibt ja die Bestimmung, dass eine Wohnung wenn die letzte Renovierung weniger als
Zwei Jahre zurück liegt und nur geringe Gebrauchsspuren aufweist, nicht „Aufwendig“ renoviert werden muss.

Wenn die Klausel bei Unterzeichnung des Vertrages schon unzulässig war,
(Gerichtsurteile suchen), hast Du gute Chancen über den Klageweg Erfolg zu haben.
Allerdings sollte man Kosten/Nutzen ausrechnen und abwägen.

Ansonsten gilt : Wenn unterschrieben dann ist akzeptiert und man ist auf Kulanz
des Vermieters angewiesen.

Ich hoffe geholfen zu haben, viel Erfolg und Gruß.

                                                                              Patrik Steinbrenner.

Morgen

sich folgende Klausel : " Bei Auszug der Mieter, egal nach
welcher Zeit, wird die Wohnung auf Veranlassung des Vermieters
auf Kosten der Mieter durch eine Fachfirma neu tapeziert und
gestrichen"

Dies dürfte so ziemlich ungültig sein, egal ob als Einezlvereinbahrung (dazu bitte auch die AGB Regelungen beachten) oder fester Bestandteil des Mietvertrages, denn durch die Fachfirma wird der Mieter stark eingeschränkt. Hier mal ein Urteil in einen Ähnlichen Fall Klick

ca. 4 Jahren neu Ausgebaut wodurch viele Wände Trockenbauwände

Durch den Mieter oder Vermieter, mit oder ohne Vereinbahrung mit den Vermieter?

sind und in der Küche ist kein Fliesenspiegel vorhanden sodass
wir eine Glasplatte hinter den Herd angebracht haben. Das
bedeutet das bei Auszug zwangsläufig die Tapete beschädigt

Schäden müssen vom Verursacher ersetzt werden.

Nun habe ich durch die Nachbarn erfahren das sie bei ihrem
Auszug vor ca. einem jahr die Kosten für nur eine Bahn
Glasfasertapete in Höhe von 700 Euro tragen mussten

War die aus 24k Gold?

Nun meine Frage: Ist dieses Vorgehe überhaupt zulässig???
Der Mieterschutzbund konnte uns vor ca. einem Jahr leider
nicht wirklich weiterhelfen.

klingt gut für den Vermieter wenn der Mietverein keine Ahnung hat, anderen Sachbearbeitern nehmen.

cu

Hallo, ich habe mich mal gerade ein wenig eingelesen, da wir mit unseren Mietern im Grunde diese Starrköpfigkeit nicht praktizieren.

Grundsätzlich gibt es schon die Rechtssprechnung, dass die Wohnung bei Auszug genau so wieder zurückgegeben werden muss. Die Vorgabe der Farbwahl ist dagegen nicht vorzuschreiben.

Da ihr aber wohl die vorhandene Tapete verändert habt, muss auch der alte Zustand wiederhergestellt werden. Allerdings dürft ihr dies selbst erledigen.

Eine starre Verpflichtung des Eigentümers, selbst immer eine Voll-Renovierung durchzuführen, ist unwirksam. Da wohl die Klausel diese „Starrheit“ beinhaltet, würde ich euch raten, einen Experten-Rat (Anwalt Mietrecht) einzuholen, da ich gelesen habe, dass eine Verpflichtung - egal für was - gänzlich entfällt, ist eine Klausel für nichtig erklärt. Und dies ist der Fall, da ja wohl keine Alternative zur Renovierung geboten wird.

Ferner finde ich es „frech“ eine Bahn Tapete mit 700 EUR abzurechnen. Hier wäre auch zu überlegen, dagegen vorzugehen.

Ansonsten hier noch ein Link: http://www.n-tv.de/ratgeber/Wann-Mieter-drum-herumko…

Ich hoffe, dir damit nen bissl geholfen zu haben. Rechtsverbindlich kann ich dies natürlich nicht sagen, das kann nur ein geeigneter Anwalt. Weshalb der Mieterbund hier nichts sagen kann, weiß ich nicht.

Bitte sprich im Detail die „starren Klauseln“ an… vielleicht ist das gleich der richtige Ansatz.

Mich würde auch interessieren, was aus der Sache geworden ist, vielleicht gibts du ja nochmal später ne Info zurück.

Gruß Frank L.