Renovierung bei Auszug nach 13 Jahren

Hallo, seit 13 Jahren habe ich in meiner Wohnung sehr angenehme Mieter und somit ein absolut problemloses Mietverhältnis, dies soll auch so bleiben.

Damit dies auch so bleibt, möchte ich mich vorab informieren.

Mit meinen Mietern habe ich 1997 einen normalen Formularmietvertrag geschlossen, darin ist auch handschriftlich der Übergabezustand bei Mietende vermerkt: Urprünglicher Zustand „Raufaser weiß“ ist wieder herzustellen.

Nun haben meine Mieter jedoch gekündigt und ich habe mir die Wohnung mal angesehen.
Die Mieter haben damals eine komplett neu renovierte Wohnung übernommen. Die Renovierung erfolgte durch ein Fachunternehmen, Raufaser weiß, Teppichböden neu, hochwertige Einbauküche neu, Fliesen neu. Die Raufaser wurde durch die Mieter entfernt und durch Vinytapete sehr unfachmännisch ersetzt, Nähte überlappen z. T. 2-3mm oder stehen offen, tapete löst sich z. T. mehrere cm ab, kurz gesagt: Sieht schlimm aus und kann so nicht neu vermietet werden.
Der Teppichboden hat die üblichen Verschleißerscheinungen, die Küche scheint übermäßig genutzt worden zu sein, Kanten sind abgescheuert und der Elektroherd/Backofen ist stark verkrustet, auf die Flur Fliesen wurde ein Teppich mit doppelseitigem Klebeband geklebt.

Nun meine Fragen:

  1. Mit der Erneuerung des Teppichbodens haben die Mieter ja wohl nichts zu tun; richtig?
  2. Muss der Mieter vor Auszug wieder Raufaser kleben und weiss streichen?
  3. Wie kann ich mit der Küche verfahren?
  4. Wie ist die gelbliche Verfärbung durch das Klebeband an den Fliesen zu sehen?

Vielen Dank im Voraus
Gruß Klaus

Nun meine Fragen:

  1. Mit der Erneuerung des Teppichbodens haben die Mieter ja
    wohl nichts zu tun; richtig?
  2. Muss der Mieter vor Auszug wieder Raufaser kleben und weiss
    streichen?
  3. Wie kann ich mit der Küche verfahren?
  4. Wie ist die gelbliche Verfärbung durch das Klebeband an den
    Fliesen zu sehen?

Vielen Dank im Voraus
Gruß Klaus

Hi Klaus,

  1. bei „normaler Nutzung“ müssten Mieter „normal“ Reinigen, nach der langen Zeit ist entprechende Abnutzung normal und von Dir zu tragen.

  2. wenn damals vereinbart, müssten sie auch wieder in Ursprungszustand versetzten

  3. wenn Küche mit zur Vermietung gehört, sind auch Gebrauchsspuren normal, nach 13 Jahren plus Zeit davor könnte Küche ggfs erneuter werden???

  4. Mieter muss wieder in Ursprungszustand versetzen, sein Problem

Entschuldigung, dass ich jetzt erst antworte,
leider war mein PC in Reperatur.
Das ist ein Thema, wo ich leider mal mitteilen muss,
dass es nicht ganz mein Gebiet ist und sich da
gesetzmäßig etwas geändert hat, wo ich die neuen
Informationen nicht habe.
Soweit ich aber weiß, muß bei solch alten Mietverträgen
der abgeschlossene eingehalten werden, Pflicht eines Mieters ist ja auch während der Mietzeit zwischendurch laut Mietvertrag in regelmäßigen Abständen zu renovieren, anscheind wurde dies nicht getan.
Ein Mieter kann selbst die Wohnung renovieren, wenn es denn fachmännisch anschließend aussieht und das ist hier wohl auch nicht der Fall.
Abnutzung Teppich und Küche muß ein Vermieter in Kauf nehmen, wenn er diese so zur Verfügung stellt, ausserdem ist ein Vermieter verpflichtet einen Bodenbelag auf z.B. einen Betonboden zu verlegen.
Wenn Sie sich nicht mit ihren Mietern einigen können, sollten Sie sich anderweitig beraten lassen.
Vielleicht konnte ich Ihnen doch noch passende Hinweise geben, alles Gute Ihnen