Hallo,
angenommen jemand zieht nach 11 Monaten Mietzeit aus einer Wohnung aus. Die Wohnung war vollständig renoviert übernommen worden. Im Mietervertrag ist festgehalten, dass bei Auszug eine Kostenbeteiligung für Renovierungsarbeiten anfällt. Die Angaben gehen allerdings von einer Mietzeit von einem Jahr und länger aus. Ist der Mieter verpflichtet, Renovierungsarbeiten durchzuführen oder anteilig zu zahlen?
Danke im Voraus und viele Grüße!
Sarah