Renovierung bei Auszug nach kurzer Mietzeit?

Hallo,

angenommen jemand zieht nach 11 Monaten Mietzeit aus einer Wohnung aus. Die Wohnung war vollständig renoviert übernommen worden. Im Mietervertrag ist festgehalten, dass bei Auszug eine Kostenbeteiligung für Renovierungsarbeiten anfällt. Die Angaben gehen allerdings von einer Mietzeit von einem Jahr und länger aus. Ist der Mieter verpflichtet, Renovierungsarbeiten durchzuführen oder anteilig zu zahlen?

Danke im Voraus und viele Grüße!
Sarah

Renovierungsarbeite an Wohnräumen sind danach zu bemessen in welchem Zustand sich die Wohnräume bei der Wohnungsübergabe befinden. Nur was renovierungsbedürftig ist muss auch gemacht werden. Starre Klauseln in Mietverträgen nach welcher ein Mieter nach z.b. einem Jahr verpflichtet ist die Wände neu zu weißen ist unzulässig. In einem solchen Fall muss der Vermieter die Kosten tragen.