Renovierung bei Auszug - Protokoll

Hallo an alle,
ein Mieter kündigt fristgerecht seinen Mietvertrag. Der Hausmeister macht eine Vorabbegehung und schreibt ein Protokoll was alles renoviert werden muss.
Dabei vergisst er die Hälfte (die wichtigen Sachen) mit aufzunehmen zum Bsp. vom Mieter aufgetragende Fliesenfarbe die nun abbröckelt, Laminatboden auf dem vom VM ausgelegten PVC).
Beim Einzug aber unterschrieb der Mieter das er diese übernimmt (von dessen Vormieter) und nach Auszug wieder entfernt.
Ist für den Mieter der auszieht nur das Protokoll vom Hausmeister gültig? Oder auch das vom Vormieter?
Kann man Teile des Protokolls nachträglich noch streichen lassen sofern sie gegen gültige Gesetze verstoßen?
Wenn z.b. drin steht das „WEIß“ gestrichen werden muss (mittlerweile sind ja auch helle Farbtöne erlaubt).

Hallo,

ein Mieter kündigt fristgerecht seinen Mietvertrag. Der
Hausmeister macht eine Vorabbegehung und schreibt ein
Protokoll was alles renoviert werden muss.

was genau steht in dem Protokoll. Sinngemäß so etwas, dass ausschließlich die dort aufgeführten Sachen gemacht werden sollen? Oder eher - was allgemein üblich ist - dass es sich um eine vorläufige und nicht vollständige Bestandsaufnahme handelt. Das wäre auch logisch, schließlich ist die Wohnung zu dem Zeitpunkt üblicherweise noch möbliert und der Zustand kann gar nicht vollständig erfasst werden.

Dabei vergisst er die Hälfte (die wichtigen Sachen) mit
aufzunehmen zum Bsp. vom Mieter aufgetragende Fliesenfarbe die
nun abbröckelt, Laminatboden auf dem vom VM ausgelegten PVC).
Beim Einzug aber unterschrieb der Mieter das er diese
übernimmt (von dessen Vormieter) und nach Auszug wieder
entfernt.
Ist für den Mieter der auszieht nur das Protokoll vom
Hausmeister gültig? Oder auch das vom Vormieter?

Grundsätzlich muss der Mieter die Wohnung in vertragsgemäßen Zustand versetzen. Dazu gehört die Durchführung von Schönheitsreparaturen - soweit der Mieter hierzu vertraglich verpflichtet ist - und die Wiederherstellung des ursprünglichen Zustandes. Auch alle Einbaumöbel, einen selbst verlegten Teppichboden oder ähnliches muss der Mieter wieder entfernen.

Siehe:

http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/b1/beendi…

Kann man Teile des Protokolls nachträglich noch streichen
lassen sofern sie gegen gültige Gesetze verstoßen?

Was gegen geltendes Recht verstößt, muss nicht gestrichen werden. Es ist einfach ungültig.

Wenn z.b. drin steht das „WEIß“ gestrichen werden muss
(mittlerweile sind ja auch helle Farbtöne erlaubt).

Wie gesagt: Kommt sehr auf den Inhalt dieses Papiers an. Denkbar sind durchaus Deals wie „Badezimmer kann so bleiben, dafür ist das Wohnzimmer weiß zu streichen“ denkbar, sofern sie den Mieter nicht benachteiligen.

Gruß

S.J.

Hallo cononeltw,

grundsätzlich stellt sich die Frage, was denn eine „Vorabbegehung“ eigentlich ist. Jedenfalls klingt es nicht nach Übergabe.

Abmachungen mit dem Vormieter haben nichts mit dem Vermieter zu tun und sind für den nicht bindend.

Verstößt irgend etwas gegen geltendes Recht, muss man es auch nicht ausstreichen, da es eh ungültig ist.

Der erste Punkt scheint mir allerdings am Wichtigsten, denn insbesondere Wohnungsbaugesellschaften schauen sich das Ganze gerne erst einmal unverbindlich an und bemängeln, was so alles nicht geht. Erst später kommt dann jemand zur eigentlichen Übergabe und bemängelt noch mehr.

Im Prinzip ein etwas zweifelhaftes Vorgehen. In dem von dir geschilderten Fall klingt es dann aber doch wieder so, als ob der Mieter selbst die zusätzlichen Mängel bereits festgestellt hat.

Gruß!

Horst

Diese Vorabbegehung wird mit dem Hausmeister durchgeführt. Dieser erstellt eine Liste, welche Mängel er erkennt und welche vom Mieter abgestellt werden müssen. Beide Parteien müssen das unterschreiben. Anschließend kommt von der Verwaltung ein Schreiben wo nochmal aufgelistet ist was alles zum Auszug gemacht werden muss. Der Mieter hat ein paar Jahre zuvor die Mängel des Vormieters übernommen.
Die Frage zielt in diese Richtung ob die übernommenen Mängel zusätzlich bereinigt werden müssen oder ob nur das Protokoll bindend ist. Schließlich hat der Vermieter ja die Chance seine eigenen Papiere anzusehen was alles übernommen wurde…
Die 2. Frage ziehlt darauf ob er nachträglich noch mehr als Mangel aufnehmen darf.
Zb. er beanstandet die Wände und verlangt das diese weiß gestrichen werden müssen.
Beim Auszug am letzten Tag (Übergabe) kommt er plötzlich auf die Idee den vom Mieter verlegten Laminatboden zu beanstanden. Der Mieter hat ja am letzten tag keine Chance mehr irgendwas zu machen - darum ja die Vorabbegehung um ihn die Chance zu geben die Wohnung in den Vertragsgemäßen Zustand zurückzuversetzen.
Nun ist es halt so das der Hausmeister offensichtliche Mängel nicht erfasst hat. Der Vermieter hat kein Laminat und hat schon vom Vormieter die Entfernugn gefordert (wurde dann übernommen) ebenso Fliesenfarbe im Badezimmer.
Die Frage geht halt in die Richtung ob er willkürlich am letzten Tag noch weitere Sachen (die zuvor deutlich sichtbar und keinesfalls versteckt waren) bemängeln darf um so einen Grund zu finden Instandsetzungsarbeiten von Firmen auf den Mieters umzulegen.
Was klann der Mieter dafür das der Hausmeister offensichtliche Dinge übersieht? Kann der Mieter für die Inkompetenz des Hausmeisters verantwortlich gemacht werden?

was genau steht in dem Protokoll. Sinngemäß so etwas, dass
ausschließlich die dort aufgeführten Sachen gemacht werden
sollen? Oder eher - was allgemein üblich ist - dass es sich um
eine vorläufige und nicht vollständige Bestandsaufnahme
handelt. Das wäre auch logisch, schließlich ist die Wohnung zu
dem Zeitpunkt üblicherweise noch möbliert und der Zustand kann
gar nicht vollständig erfasst werden.

Es steht im Einzelnen drin was in jedem Raum gemacht werden muss. Wo etwas nicht eingesehen werden konnte, das wurde auch erfasst. Z.B. wenn der Boden wegen ausgelegten Teppich nicht eingesehen werden konnte dann steht das da drin. Z.B. steht aber für die anderen Räume das so nicht drin. Es steht z.B. in dem Protokoll das eine Tür geweist und lackiert werden muss (die anderen nicht), das im Bad Figuren von den Fliesen entfernt werden müssen aber die Fliesenfarbe wird nicht erwähnt.

Grundsätzlich muss der Mieter die Wohnung in vertragsgemäßen
Zustand versetzen. Dazu gehört die Durchführung von
Schönheitsreparaturen - soweit der Mieter hierzu vertraglich
verpflichtet ist - und die Wiederherstellung des
ursprünglichen Zustandes. Auch alle Einbaumöbel, einen selbst
verlegten Teppichboden oder ähnliches muss der Mieter wieder
entfernen.

Der Hausmeister hat alle Mängel aufgeschrieben. So z.B. das der Teppich im SZ entfernt werden muss. Über das Laminat im WZ und Flur schrieb er kein Wort.
In wieweit ist so eine Vorabbegehung für den Vermieter bindend, immerhin mussten beide Parteien die Mängel anerkennen und unterschreiben.

Hallo,

Es steht im Einzelnen drin was in jedem Raum gemacht werden
muss.

der genaue Wortlaut wäre interessanter als diese vermutlich unvollständige Zusammenfassung.

Gruß

S.J.