Renovierung bei Auszug

Hallo,

wir haben zum nächsten ersten unsere Wohnung gekündigt und nun verlangt unser Vermieter, dass wir einige Dinge verändern:

Beim Einzug haben wir die kompletten Türen streichen lassen, da sie in einem unmöglichen Zustand waren. Eine WG, die dort wohnte hatte die Türen mit doppelseitigem Klebeband versehen und Poster aufgehängt. Das Band ließ sich nciht ohne Spuren entfernen und mein Onkel hat dann alle Türen „orangefarben“ gestrichen.

Nun verlangt der Vermieter, dass wir die Türen „weiss“ streichen.

Wir haben keine Kaution beim Einzug gezahlt.

Die WOhnung hat noch folgende Mängel:
es wird nicht wärmer als 19, und nochwas Grad. Die Heizung läuft Tag und Nacht durch auf 5 (schaltet nachts ab) und die NAchzahlung war beträchtlich. Für 6 Monate hatten wir 1000 DM zu zahlen. Die Fenster sind undicht und diese Mängel waren dem Vermieter auch bekannt. Er hat jedoch während unserer gesamten Mietzeit (1,5 Jahre) nichts dagegen unternommen. Jetzt tut er aber so als habe er davon nichts gewußt.

Des weiteren feiern die Söhne des Vermieters in unserem Garten und einer an meine Garage angebaute Hütte abends Party, was meist zu sehr lautem prollihaftem Musikhören ausartet. Nachdem wir ankündigten, die Miete zu kürzen, hörte dies kurzfristig auf. Seitdem wir jedoch unsere Wohnung gekündigt haben, ist wieder jeden Abend Randale.

Sind wir nun verpflichtet, die Türen wieder weiss zu streichen?

Danke für jeden hilfreichen Tip!

Heike

Hallo,

Nun verlangt der Vermieter, dass wir die Türen „weiss“
streichen.

Hier ist der Vermieter im Recht. Er hat keine farbigen Wände, Decken und Türen oder Fensterrahmen zu dulden.

Wir haben keine Kaution beim Einzug gezahlt.

Die WOhnung hat noch folgende Mängel:
es wird nicht wärmer als 19, und nochwas Grad. Die Heizung
läuft Tag und Nacht durch auf 5 (schaltet nachts ab) und die
NAchzahlung war beträchtlich. Für 6 Monate hatten wir 1000 DM
zu zahlen. Die Fenster sind undicht und diese Mängel waren dem
Vermieter auch bekannt. Er hat jedoch während unserer gesamten
Mietzeit (1,5 Jahre) nichts dagegen unternommen. Jetzt tut er
aber so als habe er davon nichts gewußt.

Nun, was habt Ihr unternommen `Habt Ihr die Mängel angeeigt (schriftlich), deren Beseitigung gefordert und wenn nichts geschieht, eine Mietminderung angekündigt und erklärt, dass die Miete nur unter Vorbehalt gezahlt wird ? Wenn nicht, habt Ihr keine Chance.

Des weiteren feiern die Söhne des Vermieters in unserem Garten
und einer an meine Garage angebaute Hütte abends Party, was
meist zu sehr lautem prollihaftem Musikhören ausartet. Nachdem
wir ankündigten, die Miete zu kürzen, hörte dies kurzfristig
auf. Seitdem wir jedoch unsere Wohnung gekündigt haben, ist
wieder jeden Abend Randale.

Dann Beweis führen, notfalls mal die Polizei wegen Ruhestörung holen, jedoch den Mangel mit Uhrzeit nennen und Mietminderung ankündigen und vornehmen.

Die Frage ist, wieweit Ihr noch vor dem Auszug Euch in einen Streit begeben wollt und am Auszug die Fronten sich noch stärker verhärtet haben. Derzeit ist der Vermieter alleine durch dem Umstand, dass Ihr Malern müsst, im Vorteil.

Gruss Günter

wo steht das?
dass der Vermieter keine „farbigen“ Türen zu dulden hat?

Im Mietvertrag steht nichts von Farbe, nur von Reparatur- oder Verschönerungsarbeiten…

dass der Vermieter keine „farbigen“ Türen zu dulden hat?

Im Mietvertrag steht nichts von Farbe, nur von Reparatur-

oder

Verschönerungsarbeiten…

hallo,

es ist gängige und höchstrichterliche Rechtsprechung. Dies ist auch verständlich. Das Streichen von Türen und Fenstern mit farbigem Anstrich ist eine individuelle Entscheidung, die jeweils nur der Einzelne für sich trifft. Dasselbe gilt auch für farbige Wände und Decken oder z.B. Kindertapeten. Es ist weder einem Vermieter noch einem künftigen Mieter zumutbar, dass er die schmacklichen Neigungen des Vormieters übernehmen muss oder gar selbst mit erheblichem Aufwand die Farbe zu entfernen hat.

Tapeten müssen notfalls entfernt werden, Türen und Fenster müssen notfalls abgelaugt und neu gestrichen werden.

Es gilt also,

wer in solch eine Wohnung einzieht, sich beim Einzug nicht im Mietvertrag wegen der unsachgemässen Übergabe der Wohnung durch die Vormieter vom Vermieter im Mietvertrag bestätigen lässt, dass diese Mängel vorhanden waren und aus dem Grund auf Schönheitsreparaturen bei Auszug verzichtet wird, hat die Kosten dann zum Auszug zu tragen. Ein Mieter, der während der Mietzeit farbliche Gestaltungen vornimmt, muss diese bei Auszug entfernen, wenn nichts anderes vereinbart ist. Übernimmt der Folgemieter diesen Zustand und anerkennt den Mangel, hat er bei Auszug diesen auf Forderung des Vermieters zu beseitigen.

Gruss Günter