Hallo,
wenn der Vermieter nun die gesamte Renovierung verlangt, dann muss er seinen eigenen Mietvertrag mal lesen.
Da steht ja, daß bei Einzug die Renovierung erfolgte. Folglich muss bei Auszug nichts renoviert werden.
In Eurem Fall enthält also der Mietvertrag keine unlautere Klausel. Das wäre nur so, wenn drin stehen würde, daß bei Ein- und Auszug zu renovieren ist.
Gruß Ina
nochmal Hallo aus Bernburg,
an Spekulationen und Mutmaßungen beteilige ich mich nicht!
Veränderungen zeitweiliger Nutzer fremden Eigentumes (Mieter) sind lt. BGH verpflichtet diese bei Auszug auf Verlangen des Eigentümers, rückgängig zu machen. Meist ist das kostengünstiger als wenn damit eine Fachfirma beauftragt wird, denn zum Glück haben nicht alle Menschen denselben Kulturgeschmack. Ohne Ihre Bilder zu kennen, kann ich mir schon vorstellen, dass diese vllt. durch überstreichen nicht weg sind, sich vllt. die Farben vermischen und so ein erheblicher Aufwand betrieben werden muss. Ähnlich ist es bei starken Rauchern. Deshalb gelten die Urteile nie pauschal sondern immer im konkreten Einzelfall. Entfernen Sie die Bilder, damit andere Mieter sich ihre Wohnung ohne Spezialaufwendungen, gestalten können.
Andernfalls hat der Vermieter ein Pfandrecht mindestens der Kaution und darf auch erforderliche Kosten zusätzlich einfordern.
LG aus Bernburg
Hallo,
verlangt der Vermieter das denn?
So wie Du die Klauseln hier darlegst, steht da zwar, dass Du als Mieter die Schönheitsreperaturen bezahlst. Aber da steht nicht, dass bei Auszug Schönheitsreperaturen durchzuführen sind.
Gruß
bns
Hallo,
wenn bei Einzug bereits renoviert wurde, entfällt die Renovierung bei Auszug sowieso, weil ansonsten der Mieter rechtlich gegenüber dem Vermieter zu sehr „benachteiligt“ wäre.
Insoweit enfällt für Euch eine Renovierung bei Auszug sowieso, weil sonst die „unangemessene Benachteiligung“ als Mieter da wäre.
Ansonsten wäre die Renovierung bei Auszug nach dem Grad der tatsächlichen Abnutzung. Es darf keine starren Vorgaben geben (z.B. Bad alle 3 Jahre). Wo keine Abnutzung sichtbar, da auch keine Renovierung.
Generell gilt: natürlich ist es jedem sein Ding, was er unterschreibt. Trotzdem muss sich der Vertragspartner immer an gesetzliche Vorgaben halten. Da gibts 1000 Beispiele, Eheverträge, Mietverträge, usw…
Viele Grüße
JB