Hallo ihr Lieben,
mir brennt eine Frage auf der Seele:
Als wir vor ziemlich genau 2 Jahren in unsere Wohnung eingezogen sind, haben wir sie selbst renoviert, zumindest das, was nötig war.
Wir haben: Alle Wände + Decken (Flur, Küche, KiZi, WohnZi, SchlafZi, ArbeitsZi) weiß gestrichen, im SchlafZi neuen Teppich verlegt (es war nichts drin), in Flur, ArbeitsZi und KiZi den vorhandenen Teppich gereinigt. Im Laufe der Mietzeit haben wir zudem je eine Wand im SchlafZi, ArbeitsZi und KiZi farblich neu gestaltet (künstlerisches Motiv-Wandbild).
Vor Einzug hat der Vermieter lediglich das Bad renoviert und modernisiert.
Im Mietvertrag steht folgendes:
§5 - Zustand und Übergabe der Mieträume:
- Der Vermieter gewährt den Gebrauch der Mietsache in dem Zustand bei Übergabe
- Der Vermieter verpflichtet sich spätestens bis zum Einzug das Bad neu zu gestalten, zu modernisieren.
2.1. Die Renovierung erfolgt bei Einzug durch den Mieter
2.2. Der Mieter mietet wie besichtigt.
§3 - Miete und Nebenkosten:
7. Schönheitsreparaturen übernimmt der Mieter auf eigene Kosten.
Nun meine Frage: Darf der Vermieter nun aufgrund von §3 von uns verlangen, dass wir nach 2 Jahren Mietzeit erneut alles streichen oder gar tapezieren?? Es ist eine 100m² Wohnung und hat bei Einzug schon Ewigkeiten gedauert bis alles fertig war! Wir rauchen auch nicht, die Wände sind also auch nicht vergilbt oder so. Es gibt eben lediglich diese 3 Wandbilder…
Auf der Suche nach einer Antwort habe ich bereits ein Urteil des Berliner Kammergerichts von 2005 gefunden:
„Manche Mietverträge enthalten eine Klausel, nach der der Mieter die Schönheitsreparaturen übernehmen und alle je nach Grad der Abnutzung oder Beschädigung notwendigen Arbeiten unverzüglich durchführen muss. Diese Regelung kann unwirksam sein.
Das Berliner Kammergericht entschied, dass die Klausel eine unangemessene Benachteiligung des Mieters darstellt, wenn dieser die Wohnung selbst unrenoviert übernommen hat.“
Kammergericht Berlin, Az.: 8 U 17/04
Urteil vom 10.1.2005
Kann dieses Urteil auf meinen Fall angewandt werden? Wäre die Schönheitsreparaturklausel unwirksam, weil wir schon bei Einzug renoviert haben und dies auch im Mietvertrag festgehalten ist?? Oder sind wir selbst Schuld, dass wir das unterschrieben haben und müssen wieder ran und den Pinsel schwingen??
Ich bedanke mich schonmal ganz herzlich für eure Antworten!
Mainzsellmaennchen

Naja…