angenommen, ich entscheide mich für eine Mietwohnung einer Wohnungsgesellschaft, die jedoch seit sehr langer Zeit nicht renoviert bzw. modernisiert wurde und dementsprechend aussieht.
Folglich würde ich diese Wohnung natürlich renoviert übernehmen wollen. Wie sieht es dabei mit der Verpflichtung seitens der Gesellschaft aus, kann ich von der Gesellschaft verlangen, dass diese die Wohnung entsprechend renoviert, z.b. Fußboden verlegt und Wände neu tapeziert? Oder liegt es alleinig in meiner Verantwortung diese Renovierung zu übernehmen, wenn mir die vorhandene Inneneinrichtung nicht zusagt? So eine Renovierung ist ja schließlich ziemlich teuer!!
Ich habe im Forum auch etwas von steuerlicher Absetzung von Renovierungskosten in Höhe von 20% gelesen. Gibt es dafür Bedingungen, also z.B. dass bestimmte Gründe vorliegen müssen, um diese Renovierungskosten steuerlich abzusetzen?
weiß nicht in welchem Land du lebst, aber in meinem Land bestimmt der Vermieter, wie er die Wohnung übergibt. Sollte die Renovierung tatsächlich mittlerweile steuerlich absetzbar sein, dann würde mich das freuen, aber das ist das erste Mal, dass ich davon höre.
danke!Ok, sowas habe ich mir fast gedacht.Schade, hätte ja sein können, dass es dazu einen Gesetzestext gibt:wink:
Das mit der steuerlichen Absetzbarkeit von Renovierungskosten gilt für die Inanspruchnahme von z.B. Handwerken (beim Streichen oder Bodenverlegen), nicht aber für die selbst erbrachte Leistung
weiß nicht in welchem Land du lebst, aber in meinem Land
bestimmt der Vermieter, wie er die Wohnung übergibt. Sollte
die Renovierung tatsächlich mittlerweile steuerlich absetzbar
sein, dann würde mich das freuen, aber das ist das erste Mal,
dass ich davon höre.