Folgende Situation: Meine Freundin wird im Sommer mit mir zusammenziehen und hat ihre Wohnung zum 31.07.2011 gekündigt. Heute nun war der Hausmeister bei ihr, um die Wohnung zu begutachten und zu besprechen, was alles ronoviert werden muß.
Meine Freundin wohnte 15 Jahre lang in der Wohnung und hatte auf eigene Kosten in der Küche und im Schlafzimmer Laminat verlegt. Der Flur wurde mit Gramitfliessen ausgelegt. Im Bad befand sich kein Waschbecken. Dies wurde auf eigene Kosten von meiner Freundin angeschafft. Jetzt verlangt der Hausmeister, daß die Böden herausgerissen werden und daß selbst die Tapete von der Wand gekratzt werden soll. Der Hausmeister hatte sogar verlangt, daß im Bad ein neues Waschbecken angebracht werden muß, obwohl beim Einzug garkein Waschbecken vorhanden gewesen war.
Was das Ganze noch unglaublicher macht, ist, daß die Wohnung vor einer Weitervermietung von der Wohnungsgesellschaft saniert werden soll (Parkett, etc.).
Mir kommt es so vor, als ob der Hausmeister meine Freundin über den Tisch gezogen hat, da er ihr einen Deal angeboten hat, weil die Küchentüre fehlte und er dies großzügig nicht mit aufgenommen hatte.
Nach neuester Rechtsprechung, war ich der Meinung, daß die Wohnung nur noch besenrein übergeben werden muß. Meine Freundin hat dem Hausmeister jedoch bereits unterschrieben, daß die Arbeiten erledigt werden, da sie Angst um die Kaution hatte.
Was könne wir nun machen? Was muß nach der aktuellen Rechtslage von uns erledigt werden und wie können wir uns gegen die Forderungen wehren?
Wir wollen morgen nochmals mit dem Hausmeister Kontakt aufnehmen. Wie sollen wir uns verhalten, da er ja schon die Unterschrift meiner Freundin hat. Ist dies überhaupt wirksam?
Vielen Dank schonmal für Eure Hinweise!
Fakt ist , dass deine freundin schon unterschrieben hat…das könnte bindend sein…
besteht die möglichkeit diese angelegenheit direkt mit dem vermieter oder der gesellschaft zu regeln dann würde ich dies morgen früh sofort versuchen…
ich weiß in dem fall nicht wie sich die rechtslage verhält , da sie ja wie gesagt das schon mit ihrer unterschrift bestätigt und besiegelt hat…
ich wünsche euch viel glück und halte die daumen dass es gut für euch ausgeht…
liebe grüße
anta
Bei Wohnungsbaugeselschaften ist es nun mal so, das die Wohnung im Urzustand zurück gegeben werden muß.
Also Fußboden raus.
Seit froh, das die Fliesen nicht auch raus müssen.
Das mit der Tapete steht bestimmt auch so im Vertrag.
Und wen nicht, hätte deine Maus bestimmt Renovirungsfristen einhalten müssen.
Das mit dem „BESENREIN“ betrifft nur Neuverträge.
Die Nummer mit dem Wachbecken kan ich nich beurteilen.
Wurde die Installation damals genemigt, oder ist das einfach so eingebaut worden?
Was macht mehr Aufwand? Das WB auszutauschen, oder die Installation verschwinden zu lassen: (herstellun des alten Zustandes).
Hallo,
wie schaut das Schriftstück aus das die Freundin unterschrieben hat?
Müsste es nicht vom Vertragspartner (Vermieter) stammen?
Ins Mietobjekt eingebrachte Dinge müssten natürlich entfernt werden wenn das der Vermieter wünscht (evtl. diesen mal direkt kontaktieren).
Also Granit+Laminat raus.
Wenn die Küchentüre vorher da war muss diese natürlich ersetzt werden.
Wohnung muss auch nur besenrein übergeben werden, aber im ursprüngliche Zustand.
Oder wurden die Umbauten vom Vermieter genehmigt oder mit diesem abgesprochen? Welche Vereinbarungen wurden damals getroffen?
Gruß
David
Hallo,
grundsätzlich ist im Mietvertrag geregelt, wie die Wohnung bei Auszug zu übergeben ist. Da dieser vom Mieter unterschrieben wurde, ist er auch rechtswirksam, egal was das Mietrecht sagt. Das hätte man dann schon bei Mietvertragsunterzeichnung bemängeln müssen. Da Deine Freundin bereits Unterschrift geleistet hat, ist da wohl nicht mehr viel zu machen. Sie hat der Erledigung der aufgeführten Arbeiten zugestimmt.
MfG
Sabine Kruse
Tut mir leid, das ist etwas zu kompliziert,
da ich nur Laie bin
Grüße
Hallo,
in einer solchen Situation ist es wichtig seinen Mietvertrag nochmal genau zu lesen. Auch das Protokoll bei der Übernahme der Wohnung durch den Mieter spielt eine Rolle.
In der Regel ist es aber tatsächlich so, daß der Mieter selbst eingebrachte Einbauten bei Auszug wieder entfernen muß. Dies betrifft auch Bodenbeläge und ein selbst eingebautes Waschbecken.
Ein neues Waschbecken einbauen zu müssen klingt aber schon seltsam für mich.
Mit Sicherheit lassen sich die Fragen aber nur beantworten, wenn man die individuellen Vereinbarungen des Mietvertrages kennt. Ich denke in diesem Fall könnte es sich lohnen zu einem Mieterverein zu gehen.
Gruß Qingwen
Ich fürchte, dass mit der Unterschrift Ihre Freundin den Forderungen zugestimmt hat.
Nur merkwürdig sind die Anliegen des Hausmeisters schon. Welchen Grund könnte er dafür haben? Er hat doch keinen Nutzung davon, wenn Ihre Freundin die Wohnung renovierungsfertig übergibt. Der Wohnungsgesellschaft ist das in der Regel ziemlich egal.
Hallo crab,
vielen Dank für die Anfrage. Ich versuche nach bestem Wissen und Gewissen die Frage zu beantworten.
Also: eigentlich hätte es schon vor 15 Jahren beim Einzug und Wohnungsübergabe ein Protokoll geben müssen. Ein sogenanntes Übergabeprotokoll, da hätte man schon festhalten müssen, dass es im Bad z.B. kein Handwaschbecken gegeben hat usw.
Ich gehe davon aus, dass die Freundin keines besitzt. Desweiteren müsste im Mietvertrag stehen, wie die Wohnung bei Auszug zu übergeben ist. Steht dort nichts zur Renovierung bzw. Rückbau von angeschafften bzw. renovierten Sachen drin, hat die Wohnung in einem besenreinen, ordentlichen Zustand zu sein.
Wenn sie kein Übergabeprotokoll besitzt, wird es zwar schwierig, dies zu beweisen, aber es ist nicht aussichtslos, wenn man eventuell auch Zeugen benennen kann, die die Wohnung bei Einzug gesehen haben. Also, wenn der Hausmeister es wünscht, würde ich das Waschbecken entfernen, jedoch da keines vorhanden war, auch kein neues installieren lassen. Oder man belässt es so und das Waschbecken bleibt drin (können jedoch von seiten deiner Freundin keine Kosten dafür verlangt werden). Mit dem Laminat ist das ebenso. Eigentlich müsste es entfernt werden, wenn z.B. im Mietvertrag steht, dass solche Dinge zurückgebaut werden müssen, sprich der Urzustand hergestellt werden soll.
Wenn es noch Top in Ordnung ist, würde ich nochmals versuchen in einem ruhigen Ton mit dem Hausmeister bzw. mit dem Vermieter zu reden. Ansonsten muss es leider raus, wenn es irgendwo im Mietvertrag Hinweise darauf gibt. Jedoch bei den Tapeten bin ich ebenfalls der Meinung, dass diese nicht von deiner Freundin entfernt werden müssen, zumal die Wohnung doch sowieso renoviert oder saniert werden soll. Ich würde, auch wenn deine Freundin schon unterschrieben hat dafür, nochmals das Gespräch suchen. Meist lässt sich da noch etwas regeln. Lasst den Kopf nicht hängen, ich wünsche euch dafür viel Glück. Sollte es aus irgendwelchen Gründen doch strittig werden, wendet euch bitte an einen Verbraucherschutz, Mieterbund oder -verein, denn dort sitzen Fachleute, welche euch mit Rat und Tat zur Seite stehen können. Alles Gute.
Mit freundlichen Grüßen
1monchen
Hallo aus Bernburg,
in Deutschland haben wir Vertragsfreiheit. So darf jeder mit jedem verträge schließen, solange diese nicht gegen Gesetze verstoßen. Vertrage werden geschlossen um sie einzuhalten und nicht um sie zu brechen.
es stimmt schon das der BGH entschieden hat, das Wohnungen besenrein zu übergeben sind. bauliche Veränderungen soweit diese nicht vom Vermieter genehmigt wurden, müssen allerdings weiter zurückgebaut bzw. entfernt werden.
LG aus Bernburg
Da is meine Antwort nun wahrscheinlich zu spät. Auf jedenfall in den Mietvertrag schauen.
Wenn der Wohung Laminat verlegt wurde, kann der Mieter natürlich zur Entsorgung und ausbau verpflichtet sein. Auch bei einer Generalsanierung bedeutet dies Kosten und zusätliche Zeit.
Auch das bei Bezug nicht vorhandene Waschbecken kann natürlich von deiner Freundin so akzeptiert worden sein, obwohl es eigentlich zur Wohung gehörte (altes Übergabeprotokoll, Mietvertrag).
Auch gibt es Mietverträge die untersagen, dass keine Tapete an den Wänden ist.
Da generalsaniert werden hilft nur geschicktes Verhandeln. Viell versucht der Hausmeister sich und ohne Kenntnisse der Wohungsbaugesellschaft Pfründe rauszuschlagen? Da könnte man mal bei der Verwaltung anfragen.
Viel Erfolg!
g, mar
Ausschlaggebend für die Renovierung der Wohnnung ist das, was im Mietvertrag steht. Wurden fristgemäß alle Renovierungsarbeiten erledigt, und liegt diese nicht länger als 2-3 Jahre zurück, müßte eigentlich nicht renoviert werden. Mit dem Laminat ist so eine Sache. Selbst wenn eine schriftliche Erlaubnis des VERMIETERS vorliegt, dass der Boden ausgetauscht werden durfte, ist es möglich das dieser nun den URSPRUNGSZUSTAND verlangen kann. Da wäre ein Gespräch mit dem Vermieter von Vorteil. Ob der Hausmeister überhaupt berechtigt ist, Bedingungen zu stellen und „Deals“ zu vereinbaren ist ebenfalls fraglich. Ich empfehle das Gespräch mit dem Vermieter zu suchen. Vielleicht habt Ihr ja Glück.
Renovierung bei Wohnungskündigung?
von crab , 04.05.2011 23:11
hallo,
nicht ganz leicht, da die Konditionen bei Einzug nicht ganz klar sind.
Fehlendes Waschbecken hätte bereits im Einzugsprotokoll vor 15 Jahren drinnen stehen müssen. Warum hat die Freundin das Fehlen nicht bei Einzug moniert und eingefordert?
Allgemein müssen „bauliche Veränderungen“ bei Auszug wieder „in den alten Zustand“ zurückversetzt werden. Ob nun Laminat oder Granitfliessen dazu gehören, sollte ein RA klären. Es wäre aber durchaus möglich,. Es ist ja kein Teppich oder Mobiliar… Somit müsste es auf Mieterkosten entfernt werden. Ich weiss auch nicht, welche dieser Massnahmen mit dem Vermieter abgesprochen waren und welche Vereinbarungen es bei den Veränderungen/Aufwertung gegeben hat. Gibt es keine dahingehenden Vereinbarungen, werdet Ihr wohl alles entfernen müssen oder es dulden müssen, dass die Kaution dafür hergenommen wird. Dasgleiche wird vermutlich fürs Waschbecken gelten, da es immer noch in eurem Eigentum steht und nicht zur Mietsache gehört.
Grundsätzlich so die Whg hinterlassen, wie bei Einzug vorgefunden. Im Ernstfall wird’s jedoch schwer werden, das Fehlen des Waschbeckens vor 15 Jahren ohne ein entsprechendes Protokoll zu beweisen.
Vielleicht könntet ihr aber in einem Ortstermin mit jemandem von der Hausverwaltung/Eigentümer etwas heraushandeln. Ideal scheint die Situation aber nicht. Der Hausmeister hat sicherlich weniger Befugnisse als ein Eigentümer oder jemand von der Verwaltung.
gruss