Renovierung belegen?

Hallo liebe www User,

nach Absprache mit meiner Vermieterin, habe ich die Wohnung renoviert.
Das heisst: Teile des Bades (Duschwanne,Duschkabine,Waschbecken, Toilette, Spülkasten und Teils neu gefliest), neuer Boden (Laminat) ich der ganzen Wohnung und die gesammt Wohnung tapeziert und gestrichen. Wir hatten vereinbart dass sie nach erhalten der Belege mir die Kosten rückerstattet.
Leider sind durch ein Missgeschick meiner Seits die Belege nicht mehr lesbar. Ich habe somit auch keine Möglichkeit die Kosten zu belgen. Gibt es eine Möglickeit trotzdem einen Teil der Kosten von der Vermieterin wieder zu bekommen ? Man sieht ja das die Arbeiten durchgeführt worden sind.

Vielen Dank für eure Meinung und eure Tipps.

Hi Du,

es ist nicht mehr notwendig eine Wohnung nach dem Auszug zu renovieren.

Auch wenn so eine Absprache besteht, ist diese nicht gültig da Renovierungsklauseln ungültig sind.

Wenn Du die Arbeit schätzen lassen kannst, und ein gutes Verhältnis zum Vermieter hast, könnt ihm das reichen.

Leider sehe ich sonst da keine Möglichkeit das Du gegenüber Deinem Vermieter einen Anspruch gelten machen kannst.

Viele Grüße

Hallo,

grundsätzlich gilt auch hier „Recht haben heißt nicht Recht bekommen“. Einen Anspruch müssen Sie nachweisen.
Zum einen muss optimalerweise eine Kostenübernahmebestätigung der Vermieterin vorhanden sein und andererseits Belege für die entstandenen Kosten Ihrerseits. Können Sie das nun nicht nachweisen, dann sehe ich da schwarz. Einzige Möglichkeit: Sollten Sie die Elemente der renovierung in einem Einrichtungshaus erworben haben, wo Ihre Namen und Adresse zu der Bestellung oder dem Auftrag aufgenommen wurden, könnte man dort eventuell noch eine Auflistung Ihrer Umsätze bekommen. Ansonsten könnte man versuchen mit der Vermieterin eine Lösung dahingehend zu finden, dass man eine realistische EInschätzung der Kosten vereinbart und Sie einen Teil nach gutem Glauben so erstattet bekommen. Das wird Ihre Vermieterin allerding vermutlich nicht machen, weil sie dann keine Belege für die Steuer hat.
Schwierig. Ich hoffe, ich konnte etwas helfen.
Grüße

sind die belege nur noch schlecht leserlich oder völlig weg?

falls sie schlecht leserlich sind, hat mir vor jahren geholfen, sie hochaufgelöst einzuscannen und mit einer bildbearbeitungssoftware zu bearbeiten. dadurch ist vieles wichtige wieder leserlich geworden.

bei den landeskriminalämtern gibt es spezialisten, die vielleicht den einen oder anderen tipp geben können, um verschwundenes wieder sichtbar zu machen. und im internet gibt es auch solche tipps.

gibt es eine schriftliche vereinbarung mit dem vermieter?

es muss halt geschätzt werden und du stellst einfach eine überschlägige rechnung.

auch das nochmalige besorgen der rechnungen als duplikate ist nicht völlig abwegig, wenn du unbar bezahlt hast und damit der buchungsvorgang konkret zu belegen zu geordnet werden können.

gruß

Hallo,

danke für die schnelle Antwort…Leider wurden die Belege gewaschen und sind auf Thermopapier gedruckt worden. Somit total unleserlich. Sie wurden auch Bar bezahlt. Leider. auch wurde es halt normal an einer KAsse bezahlt ohne Namen usw. Echt total blöde gelaufen. Trotzdem danke für den Tipp.

Grüßle

Hallo,

danke für die schnelle Antwort. Leider ist das Verhältniss zur Vermieterin dadurch sehr gestört.
Kann ich so eine Schätzung gerichtlich verwenden, also den Betrag durch einen „Gutachter“ feststellen lassen??

Danke für die Antwort…

Grüßle

Hallo Christin,

danke für deine Rasche Antwort. Also die Kostenübernahme ist im Mietvertrag vereinbart. Aber steht halt auch drin das die Materialien durch Rechnungsvorlegung erstattet werden. weißt du ob man diesen Betrag dann durch einen Gutachter festlegen lassen kann??Und dann ggf. dies gerichtlich verwendbar ist?

Gruß

Nun - einen Gutachter für soetwas zu finden ist sicher nicht einfach. Und oba das verwendbar ist, weiß ich leider nicht. Ich würde den persönlichen Weg vorziehen. Die Vermieterin über den unglücklichen Umstand des Belegverlustes aufklären und mit ihr besprechen, wie man den Wert belegen könnte, sodass sie es anerkennt. Wäre Sie mit der Schätzung eines „Experten“ einverstanden? Außerdem wäre mit ihrem Steuerberater zu klären, welche „Belege“ einen Steuerabzug für die möglich machen würden. Das ist sicher eine Voraussetzung für Ihre Zustimmung zu einem wert-feststellenden Verfahren.
Die von Dir angesprochene gerichtliche Version ist übrigens auch immer mit Kosten verbunden. Die Erstattung einzuklagen ist zudem eine heikle Geschichte…

Hallo,
also mir fallen da spontan 2 Möglichkeiten ein. Hast du vielleicht vor der Renovierung Bilder gemacht, die belegen dass die Wohnung vorher in einem anderen Zustand war?

Die nächste Idee ist, wenn du von den Belegen noch die BON-ID lesen kannst (vorausgesetzt du hast die Sachen normal im Baumarkt gekauft) dann kannst du da hin gehen und fragen ob sie dir diese Bons nochmal ausstellen können?

Will dein Vermieter dir denn ohne die Belege das Geld so garnicht wieder geben?

Ich hoffe ich konnte helfen.

MfG

Ich würde sagen, dass du an dieser Stelle Pech gehabt hast.
Es ist deine Schuld, dass du nichts mehr beweisen kannst.

Aber vielleicht kannst du mit den nicht mehr lesbaren Belegen in den Baumarkt etc. gehen und dir diese dort neu ausstellen lassen?
Das dürfte eigentlich kein Problem sein.

Hallo Sander1983

versuch mal in dem Geschäft wo du die Sachen gekauft hast noch eine Quittung zu bekommen, die haben immer noch ein Beleg über den Kauf. Ansonsten musst du auf das Vertrauen deines Vermieters hoffen.

MFG

Hallo,

ich empfehle ein offenes Gespräch mit dem Vermieter zu suchen. Als Zusatzangebot würde ich im Baumarkt (oder wo immer du eingekauft hast) mir eine Bescheinigung ausstellen lassen, was die Teile dort kosten. Dann kann man die Summe zumindest ungefähr rekonstruieren.

Viel Erfolg!

Hallo,

ein Gutachter ist sehr kostenintensiv. Ich würde bevor ich einen Gutachter besorge, wirklich prüfen lassen, wie die rechtlichen Aussichten sind.

Ich würde erst eine anwaltliche Beratung vorziehen, damit die Kosten für den Gutachter nicht umsonst sind.

Tut mir leid, dass ich Dir da keine anderen Antwort geben kann.

Viele Grüße

Hallo Sander,
sry, dass ich mich so spät melde.
Was Deinen Fall angeht, so ist das etwas schwierig.
Falls Du Zeugen hast oder anhand von Fotos belegen kannst, wie die Wohnung vorher aussah, ist es möglich einen Sachverständigen hinzuzuziehen.
Dabei solltest Du jedoch nicht vergessen, dass auch dieser nicht kostenlos arbeitet.
Wenn der Vermieter etwas kulant ist,wird er evtl Preistabellen der entsprechenden Kaufhäuser als Grundlage akzeptieren.
Eine weitere Möglichkeit ist die Anforderung von Ersatzbelegen der Verkaufsstellen, falls die Ware noch identifiezierbear oder der Kaufzeitpunkt nachweisbar ist. Kulanzsache des Verkäufers.
Letzte Möglichkeit wäre es, einen Schiedsmann der Stadt einzuschalten und um Schlichtung zu bitten, Kostenpunkt ca 50,-.
Hoffe, Dir etwas geholfen zu haben.
LG Petra