Renovierung der alten Wohnung vom Neumieter

Guten Tag,
beim Auszug der alten Wohnung wurde mit dem Neumieter vereinbart, dass dieser gegen Entgelt die Wohnung renoviert. Die Verpflichtung einer Renovierung besteht gegenüber dem Vermieter. Der Neumieter soll den Schlüssel 2 Wochen vor Beendigung des alten Mietverhältnisses erhalten, um geeignete Renovierungsarbeiten zu tätigen. Die Abnahme soll zwischen Neumieter und Vermieter laufen. Auf was soll der Altmieter achten? Soll etwas schriftlich festgehalten werden? Und wenn ja, was?

Nun ja, wenn der Neumieter den Schlüssel 2 Wochen vor Beendigung des Mietverhältnis erhält, dann heißt das wohl, dass der Altmieter für diese 2 wochen keine Miete mehr zahlen muss. Das sollte schriftlich festgehalten werden.
Oder übernimmt etwa der Neumieter Verpflichtungen des Altmieters und nicht des Vermieters? Dann liegt natürlich die Sache anders.

Ich lege mal dar, wie ich den Fall verstehe: Altmieter ist laut Vertrag NICHT verpflichtet zu renovieren (stimmt das?)
Aber Vermieter muss Wohnung renoviert übergeben - wälzt diese Pflicht aber gegen Entgelt an Neumieter ab.
Vermieter will, dass Altmieter den Schlüssel schon 2 Wochen vor Mietvertragsende an Neumieter gibt, damit dieser renovieren kann.

–> Altmieter kann sich weigern, für diese zwei Wochen noch Miete zu zahlen. Falls Vermieter nicht darauf eingeht, muss der Neumieter eben auf den Schlüssel länger warten. Außer der Altmieter ist sehr nett, will dem Neumieter Ärger ersparen und weiß, dass der Vermieter ohnehin nicht auf weniger Mietzahlung eingehen wird :wink:

Altmieter muss Wohnung so übergeben, wie im Mietvertrag vereinbart. Also entweder renoviert (scheint ja hier nicht der Fall zu sein) oder besenrein. Auf jeden Fall ist die Wohnung im „Ursprungszustand“ zu übergeben, also z.B. farbige Wände müssen wieder weiß gestrichen werden, selbst verlegter Boden über altem entfernt werden etc.

Nun ja, wenn der Neumieter den Schlüssel 2 Wochen vor
Beendigung des Mietverhältnis erhält, dann heißt das wohl,
dass der Altmieter für diese 2 wochen keine Miete mehr zahlen
muss. Das sollte schriftlich festgehalten werden.
Oder übernimmt etwa der Neumieter Verpflichtungen des
Altmieters und nicht des Vermieters? Dann liegt natürlich die
Sache anders.

Altmieter ist verplichtet, die Wohnung dem Vermieter renoviert zu übergeben. Der Altmieter hat jedoch keine Lust, die Altwohnung zu renovieren und vereinbart mit dem Neumieter, gegen eine festgeschriebene Summe, dass dieser die Altwohnung renoviert. Dafür kann er auch 2 Wochen, in denen der Altmieter die Miete weiterbezahlt, früher in die Wohnung.
Der Vermieter ist mit diesem Arrangement einverstanden. Er möchte jedoch, dass die Wohnung „in jedem Fall“ renoviert wird und in einem einwandfreiem Zustand ist.
Die Gefahr des Altmieters liegt darin, dass die Neuvermieter das Geld zwecks Renovierung im Vorfeld bekommen. Wenn der Vermieter jedoch mit den geleisteten Arbeiten nicht zufrieden ist, steht der Altmieter ziemlich blöde da. Letztlich sind die Altmieter für die Renovierungsarbeiten und den Zustand der Wohnung verantwortlich. Reicht eine schriftliche Renovierungsschuldbefreiung unterschrieben vom Neumieter?