Hallo,
wie und bis zu welcher Höhe kann man Renovierungskosten einer geerbten Wohnung steuerlich geltend machen, die anshcließend vermietet werden soll? Werbungskosten?
Gruß
S
Hallo,
wie und bis zu welcher Höhe kann man Renovierungskosten einer geerbten Wohnung steuerlich geltend machen, die anshcließend vermietet werden soll? Werbungskosten?
Gruß
S
Hallo,
einfach in der Steuererklärung angeben und Vermietungsabsicht darlegen. Die Höhe ist unbegrenzt, mal abgesehen von solchen Dingen wir Schmiergeldern für irgendwelche eventuell notwendigen Anträge deren Bearbeitung beschleunigt werden soll. Danach wäre noch zu klären, ob die Renovierung der Erhaltung dient oder eher in Richtung Anschaffungskosten geht. Davon hinge dann ab, wie schnell man diese Kosten geltend machen kann.
Hier kann es unter Umständen sinnvoll sein, sich hinsichtlich des konkreten Falls auch professioneller Beratung zu bedienen.
Grüße