Hallo, meine Tochter bezieht im Dez eine neu renovierte Wohnung. Der Vermieter hat aus einem alten Einfamilienhaus zwei Wohnungen gemacht. Er hat ein neues Bad gemacht und vieles mehr. Jetzt ist ihm anscheinend das Geld ausgegangen und er will die mindestens 40 Jahre alten Türen und Zargen nicht mehr austauschen. Die Türen und Zargen sind zerkratzt und total unansehnlich . Das passt gar nicht zum Rest der Wohnung. Jetzt meine Frage: Wer muss das schleifen und streichen der Wohnung übernehmen ? Der Mieter oder der Vermieter ?
hi,
was wurde denn vereinbart?
neue Türen hat deine Tocher beim anmieten ja wohl kaum sehen können.
grüße
lipi
Darüber wurde leider nicht gesprochen
Hallo,
m.E. schadet es nicht, wenn die Kinder sowas mal lernen - kann ja auch ein Erfolgserlebniss sein, an der eigenen Wohnung etwas getan zu haben.
Wer rechtlich zuständig ist, regelt der Mietvertrag.
Gruß, Paran
Hallo,
das Schleifen und Streichen der Tueren (wie kommst Du auf Wohnung, ich denke es geht um Tueren) muss eventuell niemand uebernehmen. Es ist im Mietvertrag geregelt. Wenn dort nichts vereinbart wurde, kanns auch so bleiben. Es waere denkbar, dass der Vermieter mit den ersten Tausendern an Miete weiter investiert und neue Tueren einbaut, was er im Mietvertrag zusichert oder eben nicht, deshalb dort lesen.
Gruss Helmut
Hallo, was fuer ein Grundverstaendnis hast Du. Du beurteilst wie die Wohnung eines Vermieters auszusehen hat. Spielst Dich auf zum Richter was getan werden muss. Du unterstellst, das Geld sei ausgegangen. Kann ja sein, oder es gibt andere Gruende, doch dass Du Dir ein Urteil erlaubst ist unangemessen. So fordern nur Mieter, bist also selber einer in einer anderen Wohnung, noch nicht mal Mieter in der betreffenden Wohnung. Was der Vermieter tut, liegt in seiner Entscheidung. Da bestimmt nicht der Mieter mit,. Der Mieter wird beruecksichtigt bei Entscheidungen des Vermieters, sicher immer, aber es wird mehr beruecksichtigt, ueber das dem Mieter meist keine Einsicht vorliegt. Bedenke, wenn der Mieter oder der anhaengende „Berater“ fordert statt wuenscht, macht sich der Vermieter darueber Gedanken fuer die Zukunft der Vermietung.
Gruss Helmut
Sollte der Mietvertrag von Haus u. Grund sein dann muss der Vermieter dort unter Paragraph 11 teilrenoviert ankreuzen.
na das ist doch super für die Tochter, im Übergabeprotokoll unbedingt dies vermerken, dass die Wohnung nicht renoviert ist, da die Türen und Zargen renovierungsbedürftig sind. Hiermit kann man dann ggf. den ganzen Passus über die Schönheitsrenovierungen ausheben und der Vermieter darf dann alle par Jahre für einen die Wohnung Streichen.
https://www.test.de/Schoenheitsreparaturen-Millionen-Mieter-muessen-nicht-zahlen-4830271-0/
Hoffe doch für Haus und Grund, dass sie das Rausgenommen haben, nach dem der BGH bei Teilrenovierten Wohnungen ein Verpflichtung der Mieter zu Schönheitsrenovierungen verneint hat.
Lustig wie Ihr hier abgeht . Ich wollte doch einfach nur die Situation schildern und hören wer für die Renovierung der Türen zuständig ist. Bleibt doch einfach sachlich .
Ich gehe von aus das ihr die Türen machen müsst. Du kannst aber ja mal beim Mieterschutzbund nachfragen, die können dich bestimmt in der Frage beraten.
Darf man fragen, welchen Anhaltspunkt du dafür hast?
Danke und Gruß
Hallo!
Vorab: Was hat die Frage mit Handwerk zu tun? Es geht doch hier um den rechtlichen Aspekt, oder nicht?
Deine Tochter hat sich die Wohnung doch sicher vorher angesehen und wusste, in welchem Zustand die Wohnung ist.
Wenn der Vermieter nichts versprochen hat bezüglich der Türen, hat sie doch also die Wohnung in diesem Zustand gemietet. Im Protokoll sollte stehen, dass die Türen und Zargen zerkratzt sind.
Wenn die Türen nun plötzlich ein Problem für deine Tochter darstellen, gibt es doch immer noch die Möglichkeit, mit dem Vermieter mal zu reden:
- Ob er die Erneuerung der Türen und Zargen in absehbarer Zukunft geplant hat
- Ob sie die Türen und Zargen erneuern kann und er für die Kosten aufkommt
- Ob es andere Möglichkeiten gibt, auf die sich beide einigen können.
Immer gleich mit Gesetzen wedeln halte ich für keine sinnvolle Maßnahme, um ein gutes Verhältnis mit dem Vermieter zu schaffen.
Gruß