Hi
mir ist jetzt nicht klar, worauf du Bezug nimmst?!
Ich nehme an, hierauf:
Wenn die Wohnung in diesem Zustand übernommen wird, dann sollte das auch im
Mietvertrag stehen und was beim Auszug zu tun ist.
Normalerweise muss dann auch nicht nochmals renoviert werden.
und jetzt kommst Du:
http://www.berliner-mieterverein.de/magazin/online/m…
Siehe „Märchen Nr.3“
ok… Märchen Nr. 3 sagt:
-Monika Dornbusch muss ihre neue Wohnung komplett renovieren. Wochenlang streicht sie Wände, Türen und Fenster und schleift die Dielenböden ab. „Dafür muss ich beim Auszug nichts machen“, tröstet sie sich.
Irrtum! Wenn das nicht ausdrücklich mit dem Vermieter vereinbart wurde, hat Monika Dornbusch sozusagen freiwillig renoviert. Das heißt: Wenn ihr Mietvertrag eine wirksame Renovierungspflicht vorsieht, muss sie bei Auszug nochmals zum Pinsel greifen. Etwas anderes gilt nur, wenn ihr per Mietvertrag die Übernahme der laufenden Schönheitsreparaturen und die Anfangsrenovierung aufgebürdet wurden.-
Worin genau sieht Du jetzt den Widerspruch zwischen Deiner Quelle und den vorangegangen Ausführungen?
Patrick hatte doch geschrieben „normalerweise muss nichts gemacht werden“. Deine Quelle sagt „Wenn eine wirksame Renovierungspflicht vereinbart wurde, dann muss am Ende trotzdem renoviert werden!“ Also was genau ist das Problem? ich sehe keinen Widerspruch!?
Manchmal ist „nichts Schreiben“ einfach besser.
Und? Was fällt Dir auf…!?
Grüsse
T.