Renovierung einer MIetwohnung bei Einzug

Hallo zusammen,

müssen wir bei Einzug in eine neue Wohnung die alten schon teilweise abgerissenen Tapeten entfernen und neu tapezieren, oder ist das Vermieter sache `?

Und wie ist es mit den Fußböden, muss der Vermieter diese einlegen, denn momentan sind nur Bettonboden zu sehen. Wer muss für die Kosten für Materieal und arbeit aufkommen ?

Bitte um hilfe. Wer weiß rat ?

Vielen dank im voraus

Hallo,

das ist komplett sache vom Vermieter. .

allerdings könnt ihr zb aushandeln das ihr es macht und dafür weniger miete zahlt oder bestimmte zeit mietfrei da wohnt, aber sowas nur schriftlich nicht mündlich machen.

Hallo,

das ist komplett sache vom Vermieter. .

Hi,

aha und das steht wo?

Zum Thema Boden, siehe folgenden Link, Punkt 6:

http://www.frag-einen-anwalt.de/Muss-Vermieter-nach-…

Und:

http://www.frag-einen-anwalt.de/Erstattungsfähige-Re…

Man mietet eine Wohnung wie gesehen, wenn sie unrenoviert übergeben wird und mietvertraglich nichts anderslautendes vereinbart wurde und Bodenbeläge nicht mitvermietet werden, dann ist der Mieter für Tapeten und Böden verantwortlich.

Gruß
Tina

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Vielen Dank für die Information, aber ich habe gemerkt, das sich da die Meinungen ganz schön teilen.

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Da gehen keine Meinungen auseinander?
Einer hat Ahnung vom Mietrecht und der Andere schreibt Blödsinn.
Wenn du FAQ1129 beachtet hättest, könnte ich auch schreiben wer wer ist.

vnA

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gefährlicher Unsinn! (owt)
kein Kommentar zu dem Schwachsinn…

Hallo,

was steht denn dazu im Mietvertrag ?

Gruß Merger

Hallo,

normalerweise steht das im Mietvertrag.Oder man einigt sich mit dem Vermieter.

Salvele  xxblackeyexx,

das ist Verhandlungssache und wird im Mietvertrag festgeschrieben.

Tip: Wenn die Wohnung in diesem Zustand übernommen wird, dann sollte das auch im 
Mietvertrag stehen und was beim Auszug zu tun ist.
Normalerweise muss dann auch nicht nochmals renoviert werden.

Nachfragen ob man „Freie Hand“ hat, oder ob es Einschränkungen gibt und diese
dann aber auch schriftlich, möglichst im Vertrag, festhalten.

Wie gesagt verhandeln ist alles, verlangen kann man rechtlich nichts.

Vom Vertrag in diesem Fall keine Kopie geben lassen, sondern Zwei gleiche
Ausfertigungen, welche beide unterschrieben werden.

Dann hat man später bessere Chancen und Manipulationen sind nicht so leicht möglich.
 
Eventuell kann dann auch über die Kaution verhandelt werden, oder diese entfällt ganz.

Viel Erfolg und Gruß.

                                    Patrik Steinbrenner.

http://www.berliner-mieterverein.de/magazin/online/m… Siehe „Märchen Nr.3“

Und das mit der Kaution ist auch nur Wunschdenken.

Manchmal ist „nichts Schreiben“ einfach besser.

vnA

Hi
mir ist jetzt nicht klar, worauf du Bezug nimmst?!
Ich nehme an, hierauf:

Wenn die Wohnung in diesem Zustand übernommen wird, dann sollte das auch im
Mietvertrag stehen und was beim Auszug zu tun ist.
Normalerweise muss dann auch nicht nochmals renoviert werden.

und jetzt kommst Du:

http://www.berliner-mieterverein.de/magazin/online/m…
Siehe „Märchen Nr.3“

ok… Märchen Nr. 3 sagt:
-Monika Dornbusch muss ihre neue Wohnung komplett renovieren. Wochenlang streicht sie Wände, Türen und Fenster und schleift die Dielenböden ab. „Dafür muss ich beim Auszug nichts machen“, tröstet sie sich.

Irrtum! Wenn das nicht ausdrücklich mit dem Vermieter vereinbart wurde, hat Monika Dornbusch sozusagen freiwillig renoviert. Das heißt: Wenn ihr Mietvertrag eine wirksame Renovierungspflicht vorsieht, muss sie bei Auszug nochmals zum Pinsel greifen. Etwas anderes gilt nur, wenn ihr per Mietvertrag die Übernahme der laufenden Schönheitsreparaturen und die Anfangsrenovierung aufgebürdet wurden.-

Worin genau sieht Du jetzt den Widerspruch zwischen Deiner Quelle und den vorangegangen Ausführungen?
Patrick hatte doch geschrieben „normalerweise muss nichts gemacht werden“. Deine Quelle sagt „Wenn eine wirksame Renovierungspflicht vereinbart wurde, dann muss am Ende trotzdem renoviert werden!“ Also was genau ist das Problem? ich sehe keinen Widerspruch!?

Manchmal ist „nichts Schreiben“ einfach besser.

Und? Was fällt Dir auf…!?

Grüsse
T.

Normalerweise muss dann auch nicht nochmals renoviert werden.

Ist schlicht und einfach falsch. Normalerweise wird ein Formularmietvertrag genutzt und dort sind die üblichen Schönheitsreparaturklauseln Bestandteil. Individuell ist natürlich alles zu regeln, von geringerer Miete über Entfall der Kaution über, über, über. Normal ist das aber nicht und eine derartige Antwort vermittelt einem Fragesteller eine Information, die einfach nur als „falsch“ zu bezeichnen ist.

vnA

Normalerweise muss dann auch nicht nochmals renoviert werden.

Ist schlicht und einfach falsch. Normalerweise wird ein
Formularmietvertrag genutzt und dort sind die üblichen
Schönheitsreparaturklauseln Bestandteil. Individuell ist
natürlich alles zu regeln, von geringerer Miete über Entfall
der Kaution über, über, über. Normal ist das aber nicht und
eine derartige Antwort vermittelt einem Fragesteller eine
Information, die einfach nur als „falsch“ zu bezeichnen ist.

Und Du meinst nicht, dass man die unterstrichene Formulierung genauso in Frage stellen (und damit schlussendlich genauso als „falsch“ bezeichnen) könnte?
Welche statistische Häufigkeit steht denn hinter „normalerweise“?

Grundsätzlich kann man alles in Frage stellen.
Wenn allerdings schon der Mieterverein, der ja nicht wirklich für Vermieterfreundlichkeit bekannt ist, für die geschilderte und als Normalfall klassifizierte Konstallation das Wort „Märchen“ bemüht, frage ich mich worauf du eigendlich hinaus willst. Was soll deiner Meinung nach in einem Mietrechtsforum einem Fragesteller vermittelt werden?

vnA

Grundsätzlich kann man alles in Frage stellen.
Wenn allerdings schon der Mieterverein, der ja nicht wirklich
für Vermieterfreundlichkeit bekannt ist, für die geschilderte
und als Normalfall klassifizierte Konstallation das Wort
„Märchen“ bemüht, frage ich mich worauf du eigendlich hinaus
willst. Was soll deiner Meinung nach in einem Mietrechtsforum
einem Fragesteller vermittelt werden?

Ich bin dafür Fakten, zu vermitteln, also gesetzliche Regelungen zu erklären oder auch, verlinkte Urteile mal in Frage zu stellen, weil sie zu dem vorab beschriebenen Sachverhalt vllt gar nicht passen.

Das hier z.B.

Eventuell kann dann auch über die Kaution verhandelt werden, oder diese entfällt ganz.

ist eine Aussage, die ich sicher nicht verfasst hätte, aber es jetzt noch mit

Und das mit der Kaution ist auch nur Wunschdenken.

zu kommentieren, ist meines Erachtens nach nicht besser. In beiden Fällen ist mir nicht klar, welche Schlüsse ich genau ziehen soll.
Und irgendeine Konstellation als „Normalfall“ darzustellen finde ich ebenso unglücklich.

Grüsse
T.

Hallo,

vielleicht hilft diese Info weiter
Quelle: http://www.kanzlei-hollweck.de/ratgeber/renovierunge…

Kann mich der Vermieter dazu verpflichten, beim Einzug und beim Auszug zu renovieren?   Nein, eine solche im Mietvertrag enthaltene Doppelverpflichtung ist unwirksam. Sie sind nicht dazu verpflichtet beim Einzug und beim Auszug zu renovieren. Dennoch führen viele Mieter beim Einzug in eine neue Wohnung natürlich freiwillig eine Renovierung durch, um die Wohnung ihrem individuellen Geschmack anzupassen. Dazu verpflichten darf sie der Vermieter aber nicht, wenn er auch bei Auszug Schönheitsreparaturen verlangt. Steht eine derartige Doppelverpflichtung im Formularmietvertrag, so ist diese Klausel nichtig und der Mieter muss überhaupt keine Schönheitsreparatur durchführen.

Viel Glück
Cantaor