Renovierung erst nach Grundbucheintrag?

Hallo liebe wwwler!

Wir wollen ein Haus kaufen. Und wie alle Käufer, wollen natürlich auch wir recht schnell mit der Renovierung beginnen, um zeitnah umziehen zu können (nicht zuletzt um Miete zu sparen).
Wie siehts nun nach dem Hauskauf (sprich: Vertragsunterzeichnung und erfolgte Zahlung) aus: Muss ich mit den Renovierungsarbeiten warten bis der Grundbucheintrag erfolgt ist??
Da gehen die Meinungen in meinem Umfeld stark auseinander…

Vielen Dank,
finnie

Wie siehts nun nach dem Hauskauf (sprich:
Vertragsunterzeichnung und erfolgte Zahlung) aus: Muss ich mit
den Renovierungsarbeiten warten bis der Grundbucheintrag erfolgt ist??

Natürlich mußt Du nicht solange warten. Eigentümer bist Du aber erst, wenn Du im Grundbuch steht, solange das nicht der Fall ist, renovierst Du das Haus eines anderen. Wie wahrscheinlich es ist, dass der Grundbucheintrag letztendlich nicht klappt, mußt Du dann selber beurteilen, der Notar ist in dieser Frage nicht der schlechteste Ratgeber.

Renovieren geht immer, wenn du das Haus nicht bekommst, dann hast du ggf noch immer einen Schadensersatzsanspruch gegen den Verkäufer.

Gruß Tom

Hallo Thomas,

Renovieren geht immer, wenn du das Haus nicht bekommst, dann
hast du ggf noch immer einen Schadensersatzsanspruch gegen den
Verkäufer.

Das kann u.U. ganz anders aussehen!

Zenario:
Käufer „renoviert“ - reisst z.B. Zwischenwände ein ohne an Statik zu denken - und kann anschließend nicht zahlen.
Nun steht der Verkäufer mit einem (worst case) einsturzgefährdeten Haus da und macht Schadensersatzansprüche beim Käufer geltend - doch dieser ist pleite.

Ergo:
Vorher renovieren ist nur dann möglich wenn der Verkäufer damit einverstanden ist. Er muss dem Käufer ja nicht mal den Zugang zur Immoblie gewähren bevor das ganze Kladderadatsch mit Grundbuch, Grunderwerbssteuer etc. vollzogen ist.

Grüße von
Tinchen

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Wir kaufen auch gerade eines und wir bekommen den Schlüssel erst nach Grundbucheintrag. So ist das auch allgemein üblich.

Der Verkäufer kann auch vorher schon den Schlüssel rausgeben, aber dann trägt ER das Risiko (siehe Vorposting). Würde ich an seiner Stelle nicht machen.

Also ich hab den Schlüssel sofort nach dem Notartermin bekommen, weil eine Vereinbarung mit dem Verkäufer getroffen habe, dass ich außer Tapeten abreißen und Fußböden entfernen nichts durchführe.
2 Tage nach Grundbucheintragung konnte dann der Maurer die Wanddurchbrüche machen, da die durchzuführenden Tätigkeiten ja schon vorher besprochen waren und er in Lauerstellung war.

Muss der Verkäufer jedoch nicht machen, haben die Verkäufer aber jeweils (2. Haus) so mit mir gemacht.