Renovierung, Geruchsbelästigung und kleine Kinder

Hallo,

folgender fiktiver Fall. Ich hoffe ich bin im richtigen Brett.

In einem Mietshaus wohnt eine Familie mit drei Kindern (6 J., 3,5 J. und 22 Monaten) im ersten Stock.

Unter dieser Wohnung ist ein bisher leerstehender größerer Ladenraum. Der Vermieter hat jetzt für den Laden einen neuen Mieter gefunden.

Der Mieter renoviert den Laden. Die Familie im ersten Stock hat jetzt plötzlich beißenden Geruch in fast allen ihren Räumen.

Der Geruch kommt nicht durch das Treppenhaus, sondern schleicht sich auf unbekannten Wegen ein.

Die Familie bat den Vermieter, dafür zu sorgen, dass in den Ladenräumen ausgiebig gelüftet wird. Das hat der Vermieter abgelehnt, weil das bei den frostigen Temperaturen im zweistelligen Minusbereich nicht zumutbar ist.

Allerdings findet es die Familie auch nicht zumutbar ihre Kinder jetzt bei geöffneten Fenstern (letzte Nacht herrschten 20 Grad minus) schlafen zu lassen.

Auf die Frage, wie der Geruch in den ersten Stock krabbeln kann, gab er keine Antwort. Die Familie denkt, dass die Durchbrüche, die mal wegen Rohrleitungen u. ä. gemacht wurden, nicht wieder richtig verschlossen sind.

Der Vermieter ist der Meinung es riecht nach harmlosen Binder und will in keinster Weise einschreiten.

Meine Fragen:
welche Behörde wäre zuständig um eine evtl. Gesundheitsgefährtung für die Kinder und Erwachsenen im ersten Stock zu prüfen bzw. auszuschließen?

Was kann die Familie noch tun um ihre Kinder zu schützen? Die Ladenmieter stellen sich auch taub.

Wie harmlos ist Binder (wenn es denn wirklich einer ist) wirklich?

Danke für Euere Hilfe
Ingrid

Hallo,

weiß man welche Arbeiten in diesem Beispiel ausgeführt werden sollten und mit welchen fiktiven Produkten gearbeitet wird? das würde vieles vereinfachen.

Gesundheitsamt anrufen
http://www.oegd-bayern.de/html/bayerische_gas.html
oder evtl hier:
http://www.lfu.bayern.de/luft/ansprechpartner/index.htm

Lösungsmittel Kinder und Schwangere:
http://www.kinderaerzte-im-netz.de/bvkj/aktuelles1/s…
Nachdem das Umweltbundesamt ja davor warnt: http://www.umweltbundesamt.de/luft/index.htm vielleicht kann man hier auch einen Ansprechpartner finden.

Anderes Thema:
http://www.mieterverein-rostock.de/u_maengel_g-i.htm
AG Schöneberg MM 96, 250 sprach bei der Geruchsbelästigung durch Lösungsmittel infolge Renovierung einer Nachbarwohnung 90% Mietminderung zu…
Das sind aber immer Einzelfallentscheidungen und das Durchsetzen einer Mietminderung sollte immer mit rechtlichem Beistand (Anwalt/Mieterschutz) erfolgen.

Denkbar für den schlimmsten Fall wäre auch, dass die Wohnung zur Zeit durch die Dämpfe (wenn man weiß um was es sich handelt)unbewohnbar sein könnte, aber auch das muß mit einem Anwalt/Mieterschutzbund geklärt werden.

Gruß
Maja

Hallo,

weiß man welche Arbeiten in diesem Beispiel ausgeführt werden
sollten und mit welchen fiktiven Produkten gearbeitet wird?
das würde vieles vereinfachen.

Wissen wäre auch noch kein Beweis…

Anderes Thema:
http://www.mieterverein-rostock.de/u_maengel_g-i.htm
AG Schöneberg MM 96, 250 sprach bei der Geruchsbelästigung
durch Lösungsmittel infolge Renovierung einer Nachbarwohnung
90% Mietminderung zu…

Das Lösemittel bei Binderfarbe für Tapeten ist… Wasser.
Wenn, dann könnten es Zusatzstoffe sein. Mir ist aber keine umweltschätliche Binderfarbe auf dem BRD Markt bekannt, die in Verkehr gebracht werden dürfte.

Das sind aber immer Einzelfallentscheidungen und das
Durchsetzen einer Mietminderung sollte immer mit rechtlichem
Beistand (Anwalt/Mieterschutz) erfolgen.

Vielleicht könnte auch ein Abwarten von einigen Tagen die vermeindliche Belästigung verschwinden lassen…

Wie der Name schon sagt: Lösemittel sind dazu da ein Mittel zu lösen. Nachdem es abgelüftet ist, ist das Mittel (hier Wandfarbe) fest bzw. trocken. Das entstandene Wasser wird wie immer durch ablassen der feuchten Luft nach draussen entsorgt.

Denkbar für den schlimmsten Fall wäre auch, dass die Wohnung
zur Zeit durch die Dämpfe (wenn man weiß um was es sich
handelt)unbewohnbar sein könnte, aber auch das muß mit einem
Anwalt/Mieterschutzbund geklärt werden.

Unbewohnbar wäre es mit dauerhaft giftigen Substanzen. Die können in der Raumluft nachgewiesen werden. Hier könnte eine Laborprobe Klarheit bringen. Wenn sie unzumutbar schädlich ist, kann sie auch beim VM zu bezahlen sein.

vlg MC