Hallo,
mal angenommen, ein MV ist auf 2Jahre befristet und verlängert sich jeweils um 12 Monate, wenn er nicht gekündigt wird. Wäre dieser rechtens (Abschluss 08/2004)? Ein Befristungsgrund wäre nicht angegeben.
Ich habe gelesen, daß diese Verträge nichtig sein könnten und eine gesetzlich Kündigungsfrist von 3 Monaten gilt.
Zweite Frage: Darf der Vermieter generell ablehnen, daß ein Nachmieter gesucht wird? Grunde wäre früherer Auszug und ggf Übernahme von Möbeln.
Dritte Frage: Angenommen in einem MV ist der Mieter zu Schönheitsreparaturen verpflichtet (z.B. anstreichen von Küche, Bad 3Jahre, WoZi und SZ 5Jahre) gleichzeitig gibt es eine Klausel im MV wonach der Mieter bei Auszug komplett zu Renovieren hat. Hier findet keine Einschränkung der Wohndauer, Abnutzung etc statt.
Dürfte dies der Vermieter verlangen oder wäre eine doppelte Verpflichtung nichtig?
Vielen Dank für eure Hilfe!
