Renovierung ja oder nein? / Nachmieter suche

Hallo,

mal angenommen, ein MV ist auf 2Jahre befristet und verlängert sich jeweils um 12 Monate, wenn er nicht gekündigt wird. Wäre dieser rechtens (Abschluss 08/2004)? Ein Befristungsgrund wäre nicht angegeben.
Ich habe gelesen, daß diese Verträge nichtig sein könnten und eine gesetzlich Kündigungsfrist von 3 Monaten gilt.

Zweite Frage: Darf der Vermieter generell ablehnen, daß ein Nachmieter gesucht wird? Grunde wäre früherer Auszug und ggf Übernahme von Möbeln.

Dritte Frage: Angenommen in einem MV ist der Mieter zu Schönheitsreparaturen verpflichtet (z.B. anstreichen von Küche, Bad 3Jahre, WoZi und SZ 5Jahre) gleichzeitig gibt es eine Klausel im MV wonach der Mieter bei Auszug komplett zu Renovieren hat. Hier findet keine Einschränkung der Wohndauer, Abnutzung etc statt.
Dürfte dies der Vermieter verlangen oder wäre eine doppelte Verpflichtung nichtig?

Vielen Dank für eure Hilfe!

Hallo

Hallo,

Zweite Frage: Darf der Vermieter generell ablehnen, daß ein
Nachmieter gesucht wird? Grunde wäre früherer Auszug und ggf
Übernahme von Möbeln.

Darf er, es gibt KEIN Recht auf Nachmieter, es sei denn, es wurde ausdrücklich schriftlich im MV vereinbart

Dritte Frage: Angenommen in einem MV ist der Mieter zu
Schönheitsreparaturen verpflichtet (z.B. anstreichen von
Küche, Bad 3Jahre, WoZi und SZ 5Jahre) gleichzeitig gibt es
eine Klausel im MV wonach der Mieter bei Auszug komplett zu
Renovieren hat. Hier findet keine Einschränkung der Wohndauer,
Abnutzung etc statt.
Dürfte dies der Vermieter verlangen oder wäre eine doppelte
Verpflichtung nichtig?

Da es eine starre Fristenklausel ist, ist nix mit Renovation… es sei denn, man hat ordentlich bunte Wände gemacht:wink:

Vielen Dank für eure Hilfe!

büdde

der Kater

hofft auf *:wink: