Hallo,
ich brauche Hilfe,
muß ein Mieter bei einer Mietzeit von 2 1/2 Jahren die Wohnung - in gewünschter Eigenarbeit - zu 100% renovieren? Sind die Kosten vom Mieter oder anteilig auch vom Vermieter zu tragen?
Danke für Eure Hilfe!
Hallo,
ich brauche Hilfe,
muß ein Mieter bei einer Mietzeit von 2 1/2 Jahren die Wohnung - in gewünschter Eigenarbeit - zu 100% renovieren? Sind die Kosten vom Mieter oder anteilig auch vom Vermieter zu tragen?
Danke für Eure Hilfe!
Hi,
das ist von dem geschlossenen Mietvertrag abhängig. Wenn dort vereinbart ist, dass beim Auszug die Wohnung vollständig renoviert zu übergeben ist, so ist dies zunächst bindend. Man kann sich dann höchstens noch darüber streiten, was unter vollständiger Renovierung zu verstehen ist (z.B. Beseitigung aller Dübellöcher, Streichen der Fensterrahmen usw.).
Wenn eine entsprechende Vereinbarung nicht im Mietvertrag zu finden ist, dann reicht es, wenn die Wohnung sich in einem Zustand befindet, der nicht als verwohnt gilt. Eine Renovierung wäre dann nicht erforderlich, wenn nicht z.B. die Tapeten in Fetzen von den Wänden hängen.
Gruß,
Francesco
Hallo Axcel,
Grundsätzlich stimmt schon, was Francesco unten schrieb. Kleine Ergänzung: der Gesetzgeber geht von folgenden Renovierungsintervallen aus:
Küche, Bad: alle 3 Jahre
andere Räume: alle 5 Jahre
Letztendlich entscheidet hier der Grad der Verwohnung. Eine Komplettrenovierung bei normaler Nutzung halte ich für etwas übertrieben.
Gruß Dirk