Renovierung- Mietvertrag vs. Realität

Hallo,
folgender Fall- in einer Stadt mit hoher Mietnachfrage hat sich ein Mieter darauf eingelassen einen Mietvertrag zu unterschreiben, in dem die Wohnung als „ohne Tapete, gespachtelt und geweisste Wände“ übergeben und bei Auszug zu übergeben definiert ist. Der Zustand war ein anderer- alte Tapete, schon mehrfach gestrichen. Der Mieter hat nun die Renovierung bei Einzug selbst durchgeführt- Fotos des Zustands und Renovierungsmaterial-Belege sind vorhanden. Hat er ggü. dem Vermieter ein Chance, sollte dieser jetzt auf Einhaltung des Vertrages (=erneute Renovierung) bestehen? Die Mietdauer war nur ca. 2 Jahre und die Wohnung ist entsprechend in einem absolut guten Renovierungszustand… Wäre ansonsten eine komplette Renovierung fällig? Die Wohnung wurde wegen (über ewige Zeiträume) nicht behobener Mängel gekündigt…

Hallo Tom,

folgender Fall- in einer Stadt mit hoher Mietnachfrage hat
sich ein Mieter darauf eingelassen einen Mietvertrag zu
unterschreiben, in dem die Wohnung als „ohne Tapete,
gespachtelt und geweisste Wände“ übergeben und bei Auszug zu
übergeben definiert ist.

Wenn es sich um einen Formularmietvertrag handelt, dann hat sich die Sache erledigt. Der BGH hat hierzu gerade entschieden, dass das Entfernen der Tapete eine zu große Zumutung für den Mieter wäre. (Urteil vom 05.04.2006, Az. : VIII ZR 109/05)

Außerdem sind die Renovierungsfristen ja noch gar nicht abgelaufen. Der Vermieter müsste also erst einmal bahaupten (und gegebenenfalls nachweisen), dass eine (Teil-)Renovierung nötig ist.

Gruß!

Horst