Renovierung Mietwohnung, gemietet seit 1976

noch eine Frage zu diesem Thema. Ich bin auch dankbar für Links, wenn das schon mal irgendwo behandelt wurde!

Die Wohnung war seit 1976 gemietet. Der Mietvertrag ist „verschwunden“. Wie sieht es jetzt aus bzgl. der Endrenovierung:

• Muss die selbst gekaufte Auslegeware entsorgt werden? Wahrscheinlich…
• Muss alles gestrichen werden? Weiße Raufasertapete, keine groben „Beschädigungen“
• Vor Jahrzehnten ist in Absprache mit dem Vermieter auf eigene Kosten ein Außenkamin mit zwei Schächten gebaut worden. Ein Schacht wurde für einen Ofen im Inneren gebraucht (dieser Ofen wird abgebaut), ein Schacht für den offenen Außenkamin auf der Terrasse. Dieser Außenkamin ist damals auch neu gebaut worden. Kann der Vermieter auf Abbau der ganzen Anlage bestehen? Hinzu kommt, dass der Zugang zum Außenkamin defekt ist. „Reicht“ vielleicht eine Reparatur der Anlage? Oder muss der Vermieter dem zustimmen und im schlimmsten Fall Abbau aller Anlagen?

Freue mich über jede Stellungnahme dazu. Danke im Voraus!
Tom

Hi,

hat der Vermieter noch einen Mietvertrag, dann bitte Eisehen, was vereinbart wurde.

Denn bei allen deiner Fragen sind individuelle Vereinbarungen möglich.

cu Naseweis

Hallo Naseweis,

danke für die schnelle Antwort! Eine Nachfrage: D. h., wenn da z. B. stehen würde, „der Mieter übergibt die Wohnung bei Auszug frisch gestrichen“, dann ist das bindend, weil es nun mal individuell vertraglich vereinbahrt wurde (wäre sogar logisch für mich), richtig?

VG
justdoittom