Renovierung mietwohnung

Wenn man als Mieter einer Wohnung gem. Absprache z. B. den Sanitärbereich auf eigene Kosten renoviert (was ja schnell in 5-stellige Beträge gehen kann), hat man dann bei z. B. einer vorzeitigen Kündigung durch den Vermieter (z. B. wegen Eigenbedarf) Anrecht auf Entschädigung?

In unserem Fall hatte ich Vorgeschlagen, dass der Vermieter einer Klausel im Mietvertrag akzeptiert, dass die Kosten bis zu einer Höhe X (zu definieren) im Fall von Kündigung zu zahlen sei - allerdings jährlich mit Abzug von z. B. 10 oder 20 %. Das mag der Vermieter nicht machen - ich denke, da ist einfach die Angst vor einer juristischen Fall da.

Bei allem Verständnis für die alte Dame - aber ich will andererseits auch nicht selbst meinen Invest einfach so verlieren können.

Ich würde vermuten, dass das juristisch durchaus legitim ist, die nicht Nutzung meiner Investition durch vorzeitige Kündigung „entschädigt“ zu bekommen. Weiß da einer was? Auch was so übliche Fristen oder „Abschreibungsmodelle“ sind? Besten Dank!

Hallo Markus,

Wenn man als Mieter einer Wohnung gem. Absprache z. B. den
Sanitärbereich auf eigene Kosten renoviert (was ja schnell in
5-stellige Beträge gehen kann), hat man dann bei z. B. einer
vorzeitigen Kündigung durch den Vermieter (z. B. wegen
Eigenbedarf) Anrecht auf Entschädigung?

Juristisch ist alles denkbar und vertraglich machbar da muss man eben ein Anwalt fragen. Abschreibung könnten mit einer einmaligen Tilgung im ersten Jahr oder Sondertilgung laufen, sonst linear, da es sich nicht um steuerliche Abschreibung handelt könnte auch eine degressive Wertminderung vereinbart werden.

Ich sage aber: Als mieter schreibe alles ab was du in die Wohnung investierst. Als Vermieter investierst du immer in dein Eigentum (steuerlich abschreibbar).
Daher lass dir das Bad lieber komplett bezahlen und vereinbare eben eine höhere Miete. Wenn du etwas umbaust kann dir umgekehrt der Vermieter auftragen den Urzustand wieder herzustellen – daher unbedingt die Maßnahmen genau definieren und von beiden Seiten gegenzeichnen lassen.

Hallo Marcus,

für die Dame stellt sich das als eine einzige Verliererstraße dar. Wenn sie dich kündigt (weil du zum Beispiel ein lauter und nicht zahlender Mieter bist):smile: SCHERZ! muss sie dir noch was zahlen…

Ich würde eher versuchen die Miete für einen begrenzten (den Abschreibungszeitraum) Zeitraum zu senken.

Ansonsten gilt: Das Mietobjekt ist - solange es den gesetzlichen Vorschriften und den Anforderungen an die Gebrauchsfähigkeit entspricht, so zu nehmen wie es ist. Wenn dir das nicht passt und du auf eigene Kosten renovierst, dann renovierst du „AUF EIGENE KOSTEN“.

Alte Menschen sehen - oftmals auch zurecht - die Wertsteigerung ihrer Immobilie nicht, es ist also schwer zu vermitteln, dass sie weniger Miete nehmen sollen, damit du ein neues Bad bekommst (den das alte geht ja offensichtlich, zumindest nach Meinung deiner Vermieterin) noch.

Es ist ein wirklich schwieriger Prozess und ich würde dir empfehlen lieber die Miete runterzuhandeln. Wenn sie dich dann kündigt, was zwar möglich, aber relativ unwahrscheinlich ist, hast du zumindest durch die geringere Miete schon etwas ‚rausgeholt‘.

Denn was bedeutet vorzeitige Kündigung? Und was ist, wenn du wirklich keine Miete zahlst? Ist die (berechtigte) Kündigung dann vorzeitig?

Also bevor du dich in dieses rechtliche Scharmützel begibst, welches du mit ziemlicher Sicherheit verlierst, rede mit der Dame und finde einen Vorteil den SIE hat. Wenn es nur der Vorteil des neuen Bades ist, ist das schwer zu vermitteln.

Schönen Gruß aus HH von Holger

Hallo Marcus K.,

die Klausel, die du gerne unterschrieben hättest, kliengt für mich absolut normal. Allerdings kann ich dir keinen weiteren Rat geben, da die ganze Angelegenheit zu juristisch ist.

Ich bin leider nur Laie, hoffe aber, dass dir jemand anderes helfen wird.

Grüße
Ysa

Hallo Marcus,
über einen solchen Fall habe ich in meinem Vermieter-Lexikon nichts gefunden.
Ich würde zweierlei versuchen: erstens das Gespräch mit der Vermieterin suchen, alle Belege vorweisen usw, oder, wenn das nicht hilft, z.B. bei anwalt.de für ein paar Euros eine Rechtsauskunft einholen. Ist allemal billiger als zum realen Rechtsanwalt zu gehen, hat mir schon einmal genützt.
Ich hoffe, ein wenig weitergeholfen zu haben.
Gruß und viel Erfolg!
imnstrumentalix

Grundsätzlich kann man natürlich keine Entschädigung verlangen - im Gegenteil, der Vermieter kann sogar verlangen, dass der Urzustand wieder hergestellt wird.
Aber dazu sollten sich besser die Experten für Mietrecht äußern.

Gruß Martin

Hallo, ich würde das nur über einen RA, Mieterbund oder so fest machen lassen. Alternativ würde in Absprache mit dem Vermieter, die Kosten für das Material vom Vermieter zahlen lassen und wers kann, selber umbauen.
VG Ringehahn

Hallo Marcus,

sorry, daß ich so spät antworte.
Wenn du im Falle eines Falles Geld zurück willst mußt du das auf jeden Fall schriftlich machen!
Wenn sie da nicht mitspielt würde ich keinen Euro investieren.
Vertrauen ist Gut, eine Unterschrift aber immer besser!

MfG

Erwin