Renovierung nach Auszug?

Hallo,

eine Freundin hat mir erzählt, dass es eine Rechtsprechung gebe, nach der man nach dem Auszug aus einer Mietwohnung NICHT renovieren muss, da man mit dem Mietziens ja für die Abnutzung der Wohnung aufkommt. Sprich: Ums Streichen muss sich der Vermieter kümmern, auch wenn man länger als 2 Jahre in der Wohnung gewohnt hat.

Ist dies richtig? Hat da jemand genauere Informationen dazu?

Sag schon mal danke für Eure Tipps und Meinungen!

LG!

Hallo,

eine Freundin hat mir erzählt, dass es eine Rechtsprechung
gebe, nach der man nach dem Auszug aus einer Mietwohnung NICHT
renovieren muss, da man mit dem Mietziens ja für die Abnutzung
der Wohnung aufkommt. Sprich: Ums Streichen muss sich der
Vermieter kümmern, auch wenn man länger als 2 Jahre in der
Wohnung gewohnt hat.

Ist dies richtig? Hat da jemand genauere Informationen dazu?

das ist so nicht richtig. Welche Pflichten beim Auszug man hat, hängt wesentlich vom Vertragswortlaut ab. Google hilft, Stichwörter „mietvertrag“ „renovieren“.

Gruß,

.m

Hallo tinka-katja,

es kommt hier tatsächlich auf den Vertragsinhalt an, d.h. man müsste schon wissen was bei Schönheitsreparaturen im Vertrag steht. Grundtenor: Wenn in dem Mietvertrag starre Renovierungsfristen enthalten sind, braucht man bei Auszug tatsächlich nicht renovieren. Zum Beispiel ist die Klausel enthalten „Bei Auszug hat man die Wohnung renoviert zu übergeben“ ungültig, wenn sie nicht eingeschränkt wird, nach dem Motto „sofern mehr als X Jahre nicht renoviert wurde“.

Liebe Grüße
Asmodine

Moin.

es kommt hier tatsächlich auf den Vertragsinhalt an, d.h. man
müsste schon wissen was bei Schönheitsreparaturen im Vertrag
steht. Grundtenor: Wenn in dem Mietvertrag starre
Renovierungsfristen enthalten sind, braucht man bei Auszug
tatsächlich nicht renovieren. Zum Beispiel ist die Klausel
enthalten „Bei Auszug hat man die Wohnung renoviert zu
übergeben“ ungültig, wenn sie nicht eingeschränkt wird, nach
dem Motto „sofern mehr als X Jahre nicht renoviert wurde“.

Könnte man das bitte noch einmal für mich zusammenfassen?:
Wenn es im Mietvertrag eine starre Fristenregelung gibt (z. B. nach 5 Jahren muss die Küche renoviert werden, nach 3 Jahren alle Wohnzimmer…) - ist diese Fristenregelung nicht von vorneherein ungültig?
So wie ich es in diesem Beitrag verstanden habe, muss man bei Auszug nicht renovieren, sofern man sich an die Fristenregelung gehalten hat und nach 3 Jahren die Wohnzimmer tatsächlich renoviert hat?

Wenn es diese Fristenregelung tatsächlich im Mietvertrag gibt, muss der Mieter dann wirklich alle 3 Jahre die Wohnzimmer renovieren? Oder kann er das lassen und das dann beim Ausziehen nachholen?

Liebe Grüße
Asmodine

Wäre schön, wenn man mich hier aufklären könnte

Es dankt:
Disap

Hallo Disap,

ich mache es mal ganz kurz und verweise auf eines der vielen Urteile des BGH vom 23.06.2004 - VIII ZR 361/03. Siehe auch hier:
http://www.bmgev.de/mietrecht/bgh-urteile/schoenheit…

Liebe Grüße
Asmodine

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