Renovierung nach Auszug aus einer Mietwohnung

Hallo…
Mittlerweile bestimmt eine oft gestellte Frage! Aber laut TV muß jede Situation und die Satzstellung im Mietvertrag durchleuchtet werden um genau zu wissen was Sache ist und ob dieses rechtens ist
Wir wohnen seit 7 Jahren in einer Mietwohnung und ziehen jetzt in ein Eigenheim. Fragt sich jetzt nur noch wie groß der Umfang ist die Wohnung für den Vermieter/Nachmieter wieder in Schuß zu bringen.
Bei Sonstige Verienbarungen in unseren Mietvertrag steht:
Beim Auszug der Mieter sind die Räume dem Vermieter renoviert (Decken weiß gestrichen, Wände mit Rauhfaser tapeziert und weiß gestrichen, Keller weiß gestrichen) und besenrein zu übergeben. Alle Beschädigungen müssen von den Mietern sachgerecht beseitigt werden.

D.h. wir müßen unser weinrotes/ gelbes Schlafzimmer weiß streichen und unsere Himmelblaues Badezimmer weiß streichen? Was sind dezente Farben??? Es wird immer von dezenten Farben gesprochen!?
Muß ich in der Küche weiß streichen wenn die Uhr ein Kreis hinterlassen hat usw.???
Muß ich alle Bohrlöcher zuschpachtel und weiß streichen?
Der Vermieter ist sehr pingelich und hat sogar schon mal bei einen anderen Vermieter beim Auszug die „dreckigen“ Fenster bemangelt. Natürlich will ich kein Ärger bekommen, möchte aber auch nicht zuuuuu viel machen da ich genug zu tun habe, desweiteren möchte ich auch meine Kaution wieder zurück bekommen.

Unstreitig sind Renovierungen geschuldet, wenn sie durch Abnutzung erforderlich sind. Nach sieben Jahren Kochen und bei Nachdunkelung hinter der Küchenuhr ist das so.

In einem Formularmietvertrg vereinbart, könnte die geforderte Farbstellung Weiß schon eine Unwirksamkeit der Klausel darstellen; im Übergabeprotokoll oder freier Vereinbarung nicht.

Unstreitig ist hingegen, dass eine himmelbalue oder rote Farbwahl, die "dem Geschmacksempfinden der überwiegenden Mehrheit der Mietinteressenten nicht entspricht, als Mangel zu beseitigen wäre.

Dübellöcher in üblichem Umfang gehören zum bestimmungsgemäßen Gebrauch der Mietsache, bsplsw. zwei Dutzend pro Wandseite für TV-Halter und Einzelregale nicht. Das jedes Dübeloch vor einem Anstrich verschlossen wird, bestimmt hingegen forderbar sachgemäße Ausführung von Renovierungsanstrichen.

Gds. gilt, dass der Vermieter die Kaution einbehalten kann, die man ggf. erst mühsam herausklagen müsste. Zielführend wäre es daher, mit rechtzeitiger Besichtigung Umfang der Arbeiten abzuklären und sich danach genau zu überlegen, mit welchem Aufwand man seine Kaution eher herausbeanspruchen sollte: Streichen oder klagen.

G imager

"Beim Auszug der Mieter sind die Räume dem Vermieter renoviert (Decken weiß gestrichen, Wände mit Rauhfaser tapeziert und weiß gestrichen, Keller weiß gestrichen) und besenrein zu übergeben. Alle Beschädigungen müssen von den Mietern sachgerecht beseitigt werden "
Hi, dieser Satz dürfte zur Nichtigkeit der Vereinbarung führen, weil der Mieter damit in unangemessener Weise benachteiligt wird!
Allein das Verlangen der Rauhfasertapezierung und des weiss gestrichenen Kellers führen dazu.
Dezente Farben, sind zarte Pastelltöne. Ein kräftiges Himmelblau und knalliges Gelb gehören nicht dazu.
MfG ramses90

Hi Ramses,

"Beim Auszug der Mieter sind die Räume dem Vermieter renoviert
(Decken weiß gestrichen, Wände mit Rauhfaser tapeziert und
weiß gestrichen, Keller weiß gestrichen) und besenrein zu
übergeben.

Soweit ok.

Alle Beschädigungen müssen von den Mietern
sachgerecht beseitigt werden "

Hier würde ich auch meinen, dass das den Mieter benachteiligt und deshalb unwirksam ist, weil pauschal alle Schäden mit inbegriffen wären, auch die, die der Mieter nicht zu vertreten hätte.
Oder?

Dezente Farben, sind zarte Pastelltöne. Ein kräftiges
Himmelblau und knalliges Gelb gehören nicht dazu.

Genau, das würde dann ebenso wie Dübellöcher unter Schäden fallen, die zu beseitigen wären.

Grüße
Mau

Hi Ramses,

"Beim Auszug der Mieter sind die Räume dem Vermieter renoviert
(Decken weiß gestrichen, Wände mit Rauhfaser tapeziert und
weiß gestrichen, Keller weiß gestrichen) und besenrein zu
übergeben.

Soweit ok.

Das ist eben soweit nicht o.k.
Der VM kann nicht eine 100%ige Renovierung verlangen, er muß sich zumindest an die Quotenregelung halten, wenn die 100%ige Renovierung nicht in eine getrennte, individuelle Sondervereinbarung einging, die von beiden Parteien unterschrieben und damit akzeptiert wurde.
Im geschilderten Fall scheint eben dies aber nicht der Fall zu sein.
Und dadurch, dass sich nicht an die Quotenregelung gehalten wurde, ist das ganze Verlangen des VM hinfällig.
MfG ramses90

Grüße
Mau

Hi Ramses,

Hi Ramses,

"Beim Auszug der Mieter sind die Räume dem Vermieter renoviert
(Decken weiß gestrichen, Wände mit Rauhfaser tapeziert und
weiß gestrichen, Keller weiß gestrichen) und besenrein zu
übergeben.

Soweit ok.

Das ist eben soweit nicht o.k.

Das sollte bedeuten, dass ich mit Dir konform gehe…sorry für die Unschärfe.
Der Rest interessiert mich.

Grüße
Mau