Hallo…
Mittlerweile bestimmt eine oft gestellte Frage! Aber laut TV muß jede Situation und die Satzstellung im Mietvertrag durchleuchtet werden um genau zu wissen was Sache ist und ob dieses rechtens ist
Wir wohnen seit 7 Jahren in einer Mietwohnung und ziehen jetzt in ein Eigenheim. Fragt sich jetzt nur noch wie groß der Umfang ist die Wohnung für den Vermieter/Nachmieter wieder in Schuß zu bringen.
Bei Sonstige Verienbarungen in unseren Mietvertrag steht:
Beim Auszug der Mieter sind die Räume dem Vermieter renoviert (Decken weiß gestrichen, Wände mit Rauhfaser tapeziert und weiß gestrichen, Keller weiß gestrichen) und besenrein zu übergeben. Alle Beschädigungen müssen von den Mietern sachgerecht beseitigt werden.
D.h. wir müßen unser weinrotes/ gelbes Schlafzimmer weiß streichen und unsere Himmelblaues Badezimmer weiß streichen? Was sind dezente Farben??? Es wird immer von dezenten Farben gesprochen!?
Muß ich in der Küche weiß streichen wenn die Uhr ein Kreis hinterlassen hat usw.???
Muß ich alle Bohrlöcher zuschpachtel und weiß streichen?
Der Vermieter ist sehr pingelich und hat sogar schon mal bei einen anderen Vermieter beim Auszug die „dreckigen“ Fenster bemangelt. Natürlich will ich kein Ärger bekommen, möchte aber auch nicht zuuuuu viel machen da ich genug zu tun habe, desweiteren möchte ich auch meine Kaution wieder zurück bekommen.