Renovierung nach Auszug // zu was bin ich verpflichtet?

Hallo liebe www-ler,

nach 15 Jahren ziehe ich aus meiner Wohnung aus und soll diese abschließend renovieren. Das ist ja auch völlig berechtigt.

Allerdings führt der Vermieter ein paar Punkte auf, bei denen ich mir nicht sicher bin, ob diese korrekt sind. In meinem Vertrag steht zwar was zum Thema Renovierung (u. a.), aber ob das auch gesetzliche Gültigkeit hat, weiß ich nicht. Ich möchte natürlich nur die Arbeiten ausführen, wozu ich gesetzlich verpflichtet bin.

Laut dem Vermieter stehen folgende Renovierungsmaßnahmen an:

  1. sämtliche Decken und Wände sind in einem hellen dekorativen Farbton zu streichen
  2. Türen/Zargen, Fenster innen/Fensterbänke und Fußleisten sind in einem hellen dekorativen Farbton zu lackieren
  3. alle Dübellöcher sind zu schließen
  4. die Wohnung ist komplett zu reinigen
  5. der PVC-Belag der Küche ist zu entfernen

Die Punkte 1, 3 und 4 sind klar.

Bei Punkt 2 bin ich mir nicht sicher. Ist das wirklich so? Muss ich auch die Fensterbänke lackieren?

Punkt 5 kann ich gar nicht nachvollziehen. Der Fußbodenbelag war bereits bei Einzug vorhanden und der Zustand war damals schon nicht der Beste.

Im Übergabeprotokoll wurden damals nur die Anzahl der Wohnungsschlüssel festgehalten.

Im Mietvertrag steht Folgendes:

Instandhaltung der Mieträume

Der Mieter ist während der Mietzeit verpflichtet, die laufenden Schönheitsreparaturen innerhalb der Wohnung auszuführen, soweit diese durch den vertragsgemäßen Gebrauch der Mietsache seit Mietbeginn erforderlich werden. Zu den Schönheitsreparaturen gehören: Das Tapezieren, Anstreichen der Wände und der Decken, das Pflegen und Reinigen der Fußböden, das Streichen der Innentüren, der Fenster und Außentüren von innen sowie das Streichen der Heizkörper und Versorgungsleitungen innerhalb der Wohnung. Die Arbeiten sind handwerksgerecht auszuführen. Demgemäß sind die Mieträume zum Ende des Mietverhältnisses in dem Zustand zurückzugeben, der bestehen würde, wenn der Mieter die erforderlichen Schönheitsreparaturen durchgeführt hätte. Naturbelassene und nicht farbig lackierte Holzteile und Flächen, auf denen eine Holzmaserung abgebildet ist, dürfen ohne Genehmigung des Vermieters nicht verändert werden. Farbig gestrichene Holzteile sind in dem Farbton zurückzugeben, wie er bei Vertragsbeginn vorgegeben war; sie können auch in Weiß oder hellen Farbtönen gestrichen zurückgegeben werden.

DANKESCHÖN & viele Grüße,
Susi

Hallo!

Punkt 5 kannst du vergessen !

das ist niemals Aufgabe des Mieters (wenn Küche vom Vermieter mit PVC-Belag ausgestattet war). Es ist Aufgabe des Vermieters, den Boden instand zu halten und ggf. zu ersetzen.

zu den übrigen Punkten ?

Man sollte den Vertragstext rechtlich prüfen lassen , mir erscheint er trotz anscheinend angepasster neuer Formulierung bedenklich. Weil er ja nicht mal ansatzweise auf Fristen verweist.

Man soll so übergeben als hätte man Schönheitsreparaturen (Anmerkung: regelmäßig) durchgeführt. Meint also keinesweg, man muss nun eine „Auszugsrenovierung“ durchführen !

Je nach Zeitdauer der letzten Renovierung (da kämen die Fristen in Betracht, die aber gar nicht erwähnt werden) und dem allgemeinen Zustand (Abnutzung usw.) wäre dann nichts oder nicht alles nachzuholen.

MfG
duck313

Hallo duck313,

vielen Dank für deine Antwort.

Im Vertrag steht unter dem o. a. Punkt nur noch folgender:

Kommt der Mieter den von ihm vorstehend übernommenen Verpflichtungen trotz Fälligkeit und Fristsetzung nicht nach, kann der Vermieter Schadenersatz verlangen; im Falle der Schönheitsreparaturen steht dem Vermieter dieses Recht erst bei Beendigung des Mietverhältnisses zu. Der Fristsetzung bedarf es nicht, soweit der Mieter die Erfüllung der ihm obliegenden Verpflichtungen ernsthaft und endgültig verweigert. Der Mieter hat auch nachweislich entstandenen Mietausfall und die zur Beweissicherung und Ermittlung des Schadens notwendigen Kosten für ein Sachverständigengutachten zu ersetzen.

Fristen werden keine aufgeführt. Renoviert wurde die Wohnung zwar von mir vor einigen Jahren, aber nicht in „hellen dekorativen“ Farben. Jedenfalls fand der Vermieter hellgrau, hellgrün und hellmauve nicht adäquat. Streichen ist eh kein Thema, da das der Nachmieter übernimmt.

Macht es somit Sinn, sich an einen Fachanwalt für Mietrecht zu wenden (ich bin rechtsschutzversichert)?

Danke & viele Grüße,
Susi

Schreiben kann ein Vermieter viel, behaupten kann er noch viel mehr. Nur ob er damit durch kommt, ist ein ganz anderes Paar Schuhe.

Ein Rechtsbeistand würde - besser als wir es hier können (und dürfen) - einen Mietvertrag analysieren und herausfinden, ob überhaupt Schönheitsreparaturen oder „Renovierungen“ fällig waren.

Hintergrund ist hier, dass in den letzten Jahren diverse Klauseln in Mietverträgen für nichtig erklärt wurden, so dass dann überhaupt nichts fällig ist außer der „besenreinen“ Übergabe.

Ja, es macht Sinn, aber deine RS-Versicherung wird wahrscheinlich nicht zahlen, denn Mietrecht ist sehr sehr oft ausgeschlossen.

Gruß
HH

Die Frabklausel halt ich persönlich schon mal für ungültig, da diese ja nicht nur die Übergabe Regels sodern auch während der Mietzeit die Farbwahl vorgibt.

Punkt 5, wurde der Bodenbelag von Vormieter übernommen? Wenn ja bist du verpflichtet, wenn nicht ist dies Vermietersache.

Erst mal nicht, mit den Vermieter einen Besichtigungstermin ausmachen, vorher etwas über den Aktuellen Stand der dinge bei den Schönheitsreperaturen Belesen. Dann alles in ruhe bei ein Tässchen Glühwein besprechen. Den Ärger und ggf die Anwaltskosten kann man so sparen.

wo liest du das?

Hallo @HAL9000,

danke für deine Antwort.

In meiner RSV ist Mietrecht inklusive. Ich habe bereits mit einem Anwalt gesprochen, der Boden ist Sache des Vermieters. Bzgl. der anderen Punkte habe ich mich mit meinem Nachmieter geeinigt, dass er alles übernimmt und renoviert.

Nur für den Fall, dass es dennoch Probleme mit dem Vermieter gibt, werde ich mich an einen Anwalt wenden.

Viele Grüße
Susi

Hallo @Naseweis,

der Bodenbelag war bei Einzug drin; den Vormieter habe ich nie kennengelernt. Ich habe die Wohnung direkt vom Vermieter übernommen.

Ein Besichtigungstermin hatte bereits stattgefunden. Meine eingangs aufgeführte Liste ist das Resultat daraus.

Viele Grüße
Susi

ok,

dann habe ich das mit der Farbklausel falsch verstanden sorry