Beteiligung an Renovierungskosten. Mein Vermieter lässt gsD eine Gasheizung in meine Wohnung einbauen. Dadurch fallen Renevierungskosten in nicht kleinem Rahmen an. Streichen, Versetzung von Vorhangschienen und komplettes Umräumen an. Die körperliche Arbeit geht selbstverständlich zu meinen Lasten, Farbe, Befestigungsmaterial usw gehen aber doch ins Geld. Kann ich um Kostenbeteiligung bitten??
Kann man das nicht vorher klären ?
Renovierung ist immer eine zweischneidige Angelegenheit und kann/darf nicht einfach so lala beantwortet werden. Reparaturen und Instandsetzung sind Sache des Vermieters, naturgemäß muß der Mieter die Sache „dulden“ und sich „beteiligen“, zumal die Mietsache sich verbessert.
Aber das gehört vorher geklärt und nicht „überrumpelt“.
Wie schon gesagt wurde, ist es sinnvoll, so etwas vorher abzuklären.
Womöglich beantwortet sich die Frage durch eine Gegenfrage von selbst:
Um welchen Betrag wird der Vermieter nach der Modernisierung die Miete erhöhen?
Nach BGB § 559 darf die Jahresmiete um 11% der aufgewendeten Modernisierungskosten erhöht werden.
Eigentlich wäre der Vermieter sogar verpflichtet, den vorherigen Zustand wiederherzustellen (also durch die Modernisierung erfolgte Beschädigungen an Schönheitsreparaturen wieder auf seine Kosten zu beseitigen). Allerdings gilt: Instandsetzungsmaßnahmen, die infolge von Modernisierungsarbeiten notwendig wurden (z. B. Putz- oder Malerarbeiten zur Ausbesserung modernisierungsbedingter Schäden), gehören zu den Modernisierungskosten und können in die Mieterhöhung einfließen.
siehe z.B. dazu hier:
http://www.bmgev.de/mietrecht/tipps-a-z/artikel/mode…
Da zudem in der Fragestellung nichts von einer Mieterhöhung wegen der Modernisierung erwähnt ist, könnte es auch sein, dass eine entsprechende Forderung des Mieters den Vermieter überhaupt erst auf den Gedanken an Mieterhöhung bringt - mit der Folge dass der Mieter unterm Strich eben mehr zahlt, als wenn er die erwähnten Punkte einfach stillschweigend selbst erledigt.
Ohne darüber gesprochen zu haben, kann sich der Mieter allerdings auch nicht sicher sein, dass nicht doch noch eine Mieterhöhung wegen Modernisierung kommt …
Den einzig richtigen Ratschlag gibt es hier nicht - vielleicht möchte der Mieter selbst auswürfeln, wie er nun am besten mit der Situation umgeht …
Gruß Rudi
Hallo Felbi1.
ich gehe davon aus, denn das haben Sie nicht angeführt, dass der Vermieter nach der Renovierung der Heizung keine Renovierungsmieterhöhung macht, wenn Sie die Zusatzarbeiten selber erledigen, kann das richtig sein?
Falls das so richtig ist, haben Sie sich dazu verpflichtet alle anfallenden Arbeiten selbst zu erledigen und die Kosten hierfür zu übernehmen.
Vereinbarung ist Vereinbarung.
Gruß
BHS-Huber