Renovierung nach Kündigung

Hallo wer kann mir sagen wie es sich mit folgendem Sachverhalt verhält.

Eine Wohnung wird nach knapp einem Jahr unter Berücksichttigung der Kündigungsfristen gekündigt.

Vor dem Einzug vor einem Jahr wurden durch den Vermieter neue Bodenbeläge in allen Räumen ausser Bad und Kinderzimmer verlegt, das Schlafzimmer wurde frisch mit weisser Rauhfaser tapeziert.

Bei Einzug hat der Mieter die alten Tapeten in der übrigen Wohnung an der Wand gelassen und diese mit kräftigen Farben gestrichen.

Muss der Mieter nach der Kündigung nun die alten übernommenen Tapeten entfernen und neue anbringen oder ist er nur für die im Schlafzimmer verantwortlich, welche er selbst vom Vermieter neu bekommen hat.

Dies entspräche auch der mündlichen Absprache mit dem Vermieter, der sich aber immer wieder während des Mietzeit als wortbrüchig zeigte.

Nachgefragt
Hallo,

was sagt der Mietvertrag?

Gruß

Joschi

Wenn im Mietvertrag der häufig aufgeführt Sachverhalt steht: Schönheitsreparaturen sind fachgerecht auszuführen, können die Tapeten im Zustand belassen werden, soweit die Ausführung des Streichens ordentlich gemacht wurde. So weit ich weiß, sind auch kräftige Farben erlaubt.
Nur wenn im Mietvertrag steht, dass z.B. bei Auszug alle Räume mit weißer Rauhfasertapete versehen sein müssen, muss was gemacht werden.
Ciao pucky

Wenn im Mietvertrag der häufig aufgeführt Sachverhalt steht:
Schönheitsreparaturen sind fachgerecht auszuführen, können die
Tapeten im Zustand belassen werden, soweit die Ausführung des
Streichens ordentlich gemacht wurde.
So weit ich weiß, sind
auch kräftige Farben erlaubt.

Da irrst Du Dich gewaltig, was anderes wie Pastellfarben - u. das sind kräftige Farben nun mal nicht- müssen in jedem Fall entfernt werden.

Nur wenn im Mietvertrag steht, dass z.B. bei Auszug alle Räume
mit weißer Rauhfasertapete versehen sein müssen, muss was
gemacht werden.

Und auch das stimmt nicht, da kommt es 1. auf den Mietvertrag mit oder ohne Individualvereinbarung, 2. starre Fristen für Schönheitsreperaturen u. 3. nicht zuletzt auf d. geringe Mietdauer von nur 1 Jahr an.

Da aber nicht d. genaue Wortlaut des Mietvertrages geschrieben wurde, kann man sich hier nur, bis auf d. kräftigen Farben, in Spekulationen ergehen.
MfG ramses90.

Ciao pucky