Hallo,
folgendes ( fiktives ) Problem:
Ein Mieter hat z.B. zum 31.07. gekündigt. Er hat die Wohnung vom Vormieter übernommen und im Mietvertrag unterschrieben, daß er in die Renovierungspflicht des Vormieters eintritt. Die Wohnung wurde vor Erstbezug renoviert ( Parkett, Teppich, tapeziert etc ). Der 1. Mieter hat nur 11 Monate dort gewohnt und an jetzigen Mieter übergeben. Dieser hat 6 Jahre dort gewohnt: das Parkett ist völlig abgenutzt, der Teppich verschlissen und voller Katzen-Pipi, die Wohnung ist tapeziert und gestrichen, aber der Mieter will weder Teppich ersetzen noch Parkett abschleifen. Der jetzige Mieter meint, es reicht, die Wohnung besenrein zu übergeben. Stimmt das ?
Hallo,
Die Wohnung muss in vertragsgemaessem Zustand zurueckgegeben werden. Bei uebermaessiger Abnutzung muss der Mieter fuer die zusaetzlichen Arbeiten/Kosten gegenueber der normalen Abnutzung aufkommen. Am besten ist es sicher, wenn der Vermieter mit dem Mieter vereinbart, dass die Arbeiten - nach entsprechendem Kostenvoranschlag - von einem Handwerker durchgefuehrt werden und zum Beispiel 30 % der Kosten der Vermieter selbst traegt („alt fuer neu“). Bis dahin sollte der Vermieter die Kaution einbehalten.
Gruesse
Christoph