Renovierung nach kurzer Mietzeit

Guten Tag,

Guten Tag, also es wurde z.B. am 01.04.2009 einen Mietvertrag als Mieter in einer Zweier-WG unterschrieben. Eine weiter Mitbewohnerin wohnt schon so ca. 4 Jahre in der Wohnung. Zum 30.09.09 wurde wieder gekündigt. Nun die Fragen. 1. Der neue Eigentümer (eine Baugenossenschaft) will, dass die Teppiche die in den jeweiligen Zimmern liegen entfernen (die sind vollverklebt)werden. Die Teppiche liegen aber schon mindestens 8 Jahre in der Wohnung und seit dem gab es auch immer wieder verschiedene Nachmieter. Der frühere Vermieter hat die Wohnung nie angeschaut. Jedem Nachmieter war selbstverständlich klar, dass die Teppiche zur Wohnung gehören. Dem ist aber wohl nicht so. Ein früherer Vormieter hat die Teppiche verlegt welche immer wieder weitergegeben wurden. Ein Übergabeprotokoll wurde nicht gemacht. Im Übrigen ist die Wohnung auch sonst ziemlich zerwohnt (normale Gebrauchsabnutzungen). Wie verhält sich es da jetzt mit den Renovierungspflichten (MietV ist Standard also mit Renovierungsklausel etc.) nach einer so kurzen Mietzeit. Vielen Dank…

Hallo,

vollverklebte Teppichböden würde ich als Bestandteil des Gebäudes ansehen, insbesondere, wenn diese schon in der Wohnung lagen, als man einzog. Folglich muss ich sie auch nicht rausreißen bei Auszug. Man hat in der Regel nur zeitanteilige Renovierungskosten zu tragen. Die dürften bei einem mindestens acht Jahre alten Teppichboden, den man nur ein halbes Jahr lang selbst genutzt hat, vernachlässigbar sein. Es dürfte auch problemlos nachzuweisen sein, dass der Teppichboden schon in der Wohnung war, als man einzog.

Gruß
smalbop