Guten Tag,
Guten Tag, also es wurde z.B. am 01.04.2009 einen Mietvertrag als Mieter in einer Zweier-WG unterschrieben. Eine weiter Mitbewohnerin wohnt schon so ca. 4 Jahre in der Wohnung. Zum 30.09.09 wurde wieder gekündigt. Nun die Fragen. 1. Der neue Eigentümer (eine Baugenossenschaft) will, dass die Teppiche die in den jeweiligen Zimmern liegen entfernen (die sind vollverklebt)werden. Die Teppiche liegen aber schon mindestens 8 Jahre in der Wohnung und seit dem gab es auch immer wieder verschiedene Nachmieter. Der frühere Vermieter hat die Wohnung nie angeschaut. Jedem Nachmieter war selbstverständlich klar, dass die Teppiche zur Wohnung gehören. Dem ist aber wohl nicht so. Ein früherer Vormieter hat die Teppiche verlegt welche immer wieder weitergegeben wurden. Ein Übergabeprotokoll wurde nicht gemacht. Im Übrigen ist die Wohnung auch sonst ziemlich zerwohnt (normale Gebrauchsabnutzungen). Wie verhält sich es da jetzt mit den Renovierungspflichten (MietV ist Standard also mit Renovierungsklausel etc.) nach einer so kurzen Mietzeit. Vielen Dank…