Hallo!
Angenommen, A und B wohnen seit 6 Monaten in einer Neubauwohnung (sind die ersten Mieter überhaupt). A und B müssen sich aus beruflichen Gründen eine neue Wohnung suchen. Sind A und B verpflichtet, alles zu streichen ?!
Hallo!
Angenommen, A und B wohnen seit 6 Monaten in einer Neubauwohnung (sind die ersten Mieter überhaupt). A und B müssen sich aus beruflichen Gründen eine neue Wohnung suchen. Sind A und B verpflichtet, alles zu streichen ?!
Hallo,ob eine Wohnung renoviert werden muss oder nicht richtet sich nach dem Mietvertrag, vor allem auch daran, ob Wände farbig gestrichen wurden. Grundsätzlich ist die Wohnung in heller Farbe zurückzugeben.
Soweit es sich um eine Klausel im Mietvertrag handelt ist hier mit Sicherheit keine Renovierungspflicht geschuldet. Allerdings kann es sein, dass im Mietvertrag bereinbart ist, dass der Mieter eine sogenannte Quotenklausel zu erfüllen hat, also je länger er in der Wohnung wohnt, sein Anteil an der Renovierung wächst.
Eine Ausnahme bildet die Individualvereinbarung, die eine Auszugsrenovierung auf jeden Fall verlangt und dies eindeutig bei Vertragsabschluß besprochen wurde, aber nur soweit als der VM dem Mieter mit der Miethöhe entgegen gekommen ist.
Gruss Günter
Angenommen, A und B wohnen seit 6 Monaten in einer
Neubauwohnung (sind die ersten Mieter überhaupt). A und B
müssen sich aus beruflichen Gründen eine neue Wohnung suchen.
Sind A und B verpflichtet, alles zu streichen ?!