Hallo,
ich darf endlich in ein neues Zuhause 
Beim Einzug der jetzigen Wohnung steht im Mietvertrag, die Wände müssen Weiß gestrichen werden. Auszug = Besenrein.
Im laufe der Zeit sind die Wände natürlich auch anders farbig gestrichen und tapeziert und worden.
Frage:
Muss ich die Wohnung wieder weiß anstreichen oder heisst Besenrein in diesem ich brauche es nicht?
Danke
Es gibt nur entweder eine Einzugsrenovierung oder eine Auszugsrenovierung. Grundsätzlich gilt: Wenn du die Wohnung unrenoviert übernommen hast, dann musst du sie zum Auszug nicht wieder renovieren. Ist sie dagegen frisch tapeziert, gemalert und geweißt, dann wirst du die Wohnung in eben diesem Zustand wieder übergeben müssen. Ob renoviert übergeben oder nicht, sollte unbedingt im Übergabeprotokoll vermerkt werden. Besenrein heißt übrigens, dass die Wohnung leer und ausgefegt übergeben werden muss. Man muss also keine Böden wischen oder so.
Hallo,
meines Wissens kann ein Mieter die Wände seiner Wohnung farblich so gestalten wie er es für richtig hält.In manchen Mietverträgen steht aber auch,dass bei einem event. Auszug die Wände wieder(meist mit Raufaser)zu tapezieren und weiss zu streichen sind.Die Übergabe hat dann selbstverständlich "besenrein"zu erfolgen.
So richtig,bitte verzeihen sie mir,habe ich ihre Frage nicht verstanden.Haben sie die Wohnung mit farblich gestalteten Wänden übernommen?Wenn ja, dann können sie es dabei belassen oder sie können alles neu tapezieren und streichen.Das bleibt ganz allein ihnen überlassen.Wichtig für sie ist allein die entsprechende Klausel im Mietvertrag welche,wie erwöhnt,den event. Auszug betrifft.
Ich hoffe,ihnen ein wenig geholfen zu haben.
Gruß Peter
Hallo,
wenn Du beim Einzug renoviert hast, darfst Du beim Auszug ohne weitere Renovierung gehen - lediglich besenrein (und alle Dübellöcher zugipsen).
Gruß GEK