Hallo, guten Tag
Sie haben die bessere Chance.Lassen Sie es darauf ankommen.Zahlen Sie nicht.
Feundliche Grüße a.g.
Hallo,
ich denke, ich kann Sie beruhigen. Sie haben wohl nichts zu befürchten.
Punkt 1.
Wenn die Wohnung bei Einzug von Ihnen selbst renoviert wurde, dann darf diese bei Auszug besenrein übergeben werden. Diese Klausel ist also tatsächlich unwirksam. Wirksam wäre sie nur gewesen, wenn die Wohnung bei Einzug komplett renoviert gewesen wäre, wobei die Festlegung auf die Farbe weiß auch strittig ist.
Punkt 2.
Bei der Wohnungsübergabe (gut, daß sie einen Zeugen mitgenommen haben) wird in der Regel ein Übergabeprotokoll gefertigt. Haben Sie so eines?
Wenn bei der Übergabe keine Mängel erklärt worden sind, dann dürfen später keine behauptet werden.
Wenn welche erklärt wurden, dann muss Ihnen eine angemessene Frist zur Beseitigung gegeben werden.
Läßt die Vermieterin vorhandene Mängel einfach auf ihren Wunsch beseitigen, so bleibt sie auf den Kosten sitzen.
Punkt 3.
Bei der Übergabe wird auch die Schlüsselübergabe und z.B. Endzählerstände notiert.
Nur weil sie vielleicht noch einen Schlüssel hatten, ist das kein Grund, die Wohnung aufzubrechen. Die Vermieterin hatte ja offensichtlich einen Schlüssel. nur eben nicht alle. Also bleiben die Kosten bei Ihr.
Die Vermieterin hätte sie auffordern müssen, die fehlenden Schlüssel bis zum … abzugegen. Kommen Sie dem dann nicht nach, darf sie zur Sicherheit des Nachmieters die Schlösser austauschen lassen.
Ganz wichtig auch für die Zukunft:
Wenn sie alle Dinge schriftlich erledigen (Übergabeprotokoll) erspart man sich viele Diskussionen. Dann hilft nämlich der Verweis auf das Protokoll und alles ist erledigt.
Ich hoffe, ich konnte weiterhelfen. Wenn noch Fragen sein sollten, dann melden Sie sich doch nochmals.
Gruß Ina
Hallo Ina,
vielen dank für deine ausführungen. das hat mir viel geholfen. ein übergabeprotokoll hat die vm mir nicht ausgehändigt, da sie auf die renovierung noch gehofft hatte. ich hatte auch alle schlüssel abgegeben. ich denke sie brauchte nur einen anlass das alte schloss zu wechseln und die kosten auf mich abwälzen. die vm ist nur so drauf, weil ich jedes jahr die betriebskostenabrechnung unter die lupe genommen habe und immer wieder fehler entdeckte. bis 300€ differenz jedes jahr. bin seit einem jahr im mieterverein. diese frau ist skrupellos. ich werde mich mit ihr noch vor gericht treffen.
also vielen dank
lg anne
Hallo,
danke für alles. das beruhigt. zahlen werde und kann ich auch nicht. sehe ich auch gar nicht ein. dann müsste ein gericht entscheiden. ich denke die frau plöfft nur…
lg anne
Hallo, guten Tag
Sie haben die bessere Chance.Lassen Sie es darauf
ankommen.Zahlen Sie nicht.
Feundliche Grüße a.g.
Hallo Anne,
an das Übergabeprotokoll sollte man als Mieter selbst denken. Denn der Vermieter hat keinen Vorteil davon. Man kann sich Vordrucke im Internet ausdrucken. Ist auch wichtig für die Endzählerstände. Ich hoffe, Sie haben diese notiert. Für die kommende (fehlerhafte) Abrechnung für 2011.
Gruß Ina